Frick Bruno · Ständerat · 2003-03-20
Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-03-20
Wortprotokoll
Artikel 49a ist zentral, weil er nämlich den Bussenrahmen und die Elemente, die bei der Festlegung der Bussen zu berücksichtigen sind, festlegt. Für mich hat der Antrag Slongo gegenüber dem Antrag der Kommission und der Fassung des Bundesrates zwei entscheidende Vorteile:
1. Der erste Vorteil liegt darin, dass Frau Slongo die Bussen aufgrund der konkreten Umstände festlegen will und nicht abstrakt aufgrund des Umsatzes. Wenn wir jemanden für unkorrektes Verhalten bestrafen, dann wollen wir - ich muss die Analogie zum Strafrecht machen - den unrechtmässig erzielten Gewinn einziehen und noch eine Strafe aussprechen. Aber diese soll wenn immer möglich aufgrund der konkreten Umstände berechnet werden und nicht aufgrund der abstrakten Grösse des Umsatzes, die mit dem konkreten Verstoss nichts zu tun haben muss. Frau Slongo verlangt ebenfalls für jene Fälle, wo der Gewinn nicht eruierbar ist, das abstrakte Kriterium.
2. Zur Höhe des Bussenrahmens: Der Antrag der Kommission und der Entwurf des Bundesrates setzen als oberen Bussenrahmen 30 Prozent eines Jahresumsatzes - dreimal 10 Prozent. Das ist ausserordentlich hoch. Ich schliesse mich den Argumenten von Herrn Bürgi an. Es ist aber auch im europaweiten Vergleich ausserordentlich hoch. Die EU setzt die Busse bei 10 Prozent des Jahresumsatzes fest, allerdings gilt dies für den weltweiten Umsatz. Bei uns ist es auf den Landesumsatz beschränkt. Aber wir regeln das Kartellrecht doch nicht nur für die internationalen Firmen, sondern vor allem für die kleinen und mittleren Unternehmen, die in der Schweiz tätig sind. Diese - wir kennen die Branchen - sind ebenso anfällig für Verstösse gegen das Kartellrecht.
Die meisten Firmen haben nur einen landesinternen Umsatz. Warum setzen wir einen Bussenrahmen von 30 Prozent fest, währenddem sich die EU auf 10 Prozent beschränkt? Auch aus diesen Gründen ist der Antrag Slongo richtig. Wir wollen ein griffiges Kartellgesetz, wir wollen Bussen, die im Spezialfall und präventiv für die Branche und den ganzen Wettbewerb wirken. Das erreichen wir angemessen mit dem Antrag Slongo. Es ist daher richtig, wenn wir zumindest eine Differenz schaffen. Wenn wir hier nichts tun, ist die Lösung, die mich nicht befriedigt, zementiert. Daher muss die Sache im Nationalrat noch einen Augenschein wert sein. Mit dem Antrag Slongo können Sie das erreichen.
Bezüglich der Kronzeugenregelung sind wir alle in einem Dilemma zweier Werte. Die Regelung des Nationalrates und unserer Kommission ist halt schon etwas "unappetitlich", weil jener, der denunziert, die Chance hat zu profitieren. Wir kennen Fälle aus dem internationalen Kartellrecht, wo einzelne Unternehmen davon profitiert und eine Anzeige erstattet haben, weil sie befürchteten, ihr Kartell fliege auf, und nachher wesentlich günstiger gefahren sind. Wenn Sie den Antrag Slongo unterstützen, dann lohnt es sich auch hier, die Sache vom Nationalrat nochmals ansehen zu lassen.