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Bäumle Martin · Nationalrat · 2023-12-20

Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2023-12-20

Wortprotokoll

Beim Antrag meiner Minderheit geht es um die Beimischquoten. Es liegen zwei Konzepte auf dem Tisch, das Konzept der Mehrheit und das Konzept der Minderheit. Das Konzept der Minderheit besteht aus dem ursprünglichen Entwurf des Bundesrates, der vom Ständerat ergänzt und in der UREK noch etwas optimiert wurde. Das Ziel dieser Minderheit ist die enge Anlehnung an die EU-Normen, aber mit einer eigenständigen rechtlichen Festsetzung in der Gesetzgebung. Dies hat eine Geschichte. Die Diskussionen begannen zu einer Zeit, als die Regelung bei der EU selber noch nicht wirklich klar war, als also nicht klar war, wie die EU-Norm herauskommen wird. Die EU-Norm ist seit dem 18.[NB]Oktober dieses Jahres publiziert. Sie können sich vorstellen, dass sie zum Zeitpunkt, als man diese Vorlage erarbeitete, im Nationalrat noch nicht bekannt war und im Ständerat ebenso wenig.

Das Konzept der Mehrheit geht nun dahin, dass wir eine vollständige Übernahme des EU-Rechts im Rahmen des Luftverkehrsabkommens der Bilateralen I machen. Es ist vielleicht etwas überraschend, dass Ihnen die Mehrheit vorschlägt, dass man hier quasi eine automatische Übernahme des EU-Rechts macht. Aber da sitzt die EU einfach am längeren Hebel.

Es sind in dieser EU-Verordnung noch einige Fragen offen, einige Entwicklungen sind unklar. Die Ziele, ich habe das schon eingangs erwähnt, sind eigentlich zu wenig ehrgeizig gesetzt, denn sie erfüllen das Netto-null-2050-Ziel mitnichten. Es ist aber auch so, dass die Schweiz ohne die direkte Übernahme des EU-Rechts möglicherweise am EU-Book-and-Claim-System nicht teilnehmen könnte. Zudem ist die direkte Anlehnung an die EU im Vollzug für unsere Verwaltung einfacher.

Im Moment gibt es mit der EU-Regel das Problem, dass das Book-and-Claim-System noch nicht richtig aufgesetzt ist. Insbesondere ist ein Book-and-Claim-System über die EU hinaus noch nicht einmal in Ansätzen vorhanden. In dieser Frage wird es aber zentral sein, dass wir auch über die EU hinaus ein Book-and-Claim-System haben. Denn ein grosser Teil dieses erneuerbaren Treibstoffes wird nicht in Europa oder in der Schweiz hergestellt werden, sondern in Ländern, die deutlich mehr Sonne haben. Ich spreche da von Ländern wie Dubai und Oman, ich spreche von nordafrikanischen und südamerikanischen Ländern, wo der erneuerbare Strom für ein bis drei Rappen hergestellt und letztlich preislich interessant werden kann.

Wir haben aber wenig Spielraum. Wenn sich die Schweiz nicht ans System der EU anhängt, besteht das Risiko, dass sie nicht mitmachen kann. Das Problem ist, dass die EU eine Mindestquote an Electro Sustainable Aviation Fuel (Esaf), also erneuerbarem Fuel, vorschreibt. Ein grösserer Teil der Quote kann über Biofuels erfüllt werden, allerdings nicht über Landwirtschaftsprodukte. Es ist noch unklar, ob einzelne Länder innerhalb der EU hier weiter gehen können; da ist noch ein Streit im Gang. Unsere Haltung ist klar: Sollten einzelne EU-Länder wie Deutschland oder Österreich weiter gehen als zum Beispiel Rumänien oder Portugal, dann wären wir der Meinung, dass die Schweiz zu den "first movers" in diesem Bereich gehört und mindestens die gleichen Esaf-Quoten übernehmen sollte, statt nur das Minimum zu erfüllen, wie es dann beispielsweise Rumänien allenfalls tun würde.

Ich habe aufgrund dieser Situation mit Blick auf die zwei Anträge intensive Gespräche mit der Branche geführt, konkret mit der Swiss, dem BAZL, mit Swissmem und auch dem Verband Swiss Power-to-X Collaborative Innovation Network (Spin). Ich lege hier noch meine Interessenbindungen offen: Erstens bin ich neben Tony Patt, Professor an der ETH, und Peter Metzinger, FDP-Gemeinderat, einer der Ideengeber für die Beimischquote; zweitens haben wir eine Firma gegründet, mit der wir immer noch planen, in der Schweiz eine Pilotanlage aufzustellen; drittens bin ich eben in diesem Verband Spin, der die Power-to-X-Geschichte in der Schweiz zusammen mit Swissmem hochfahren wird.

Als Schlussfolgerung ziehe ich meinen Minderheitsantrag, wonach wir uns der EU-Regelung anschliessen sollen, heute zurück. Sie ist nicht perfekt, hat viele offene Punkte, wir machen uns ein Stück weit abhängig. Aber ohne diesen Anschluss werden wir möglicherweise nicht sauber in das System kommen. [PAGE 2510]

1.[NB]Wichtig ist für mich aber, das möchte ich hier zuhanden der Materialien festhalten: Die Schweiz muss mehr als einfach nur das Minimum tun. Die Swiss hat sich in den Gesprächen mündlich dazu verpflichtet, freiwillig mehr als das Minimum der EU zu machen. Aber sie will das "level playing field" der EU nicht verlassen, also gesetzlich nicht irgendeine zusätzliche Vorgabe erhalten, die andere Unternehmen nicht haben. Wichtig ist, dass wir hier ein "level playing field" haben.

2.[NB]Es ist wichtig, dass in diesem Bereich der Forschungs- und Innovationsstandort Schweiz gestärkt wird, indem die Schweiz an dieser Wertschöpfung, an dieser Entwicklung teilhaben kann und hier nicht den Anschluss verpasst. In diesem Sinne bin ich der Meinung, dass der Ständerat in der Differenzbereinigung noch einmal diskutieren sollte, ob es dazu in der Gesetzgebung noch eine Präzisierung braucht, damit diese Standortinteressen für unsere Innovation und Forschung gestärkt werden können.

Mit diesen Argumenten kann ich den Antrag der Minderheit zurückziehen, und ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit, die nun quasi oppositionslos ist, zuzustimmen. Wichtig ist, dass wir den Schritt hin zu diesen Beimischquoten jetzt machen.