AB 332252
Suter Gabriela · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-12-20
Wortprotokoll
Ich erläutere meinen Minderheitsantrag betreffend die Lenkungsabgabe pro Tonne CO2 und die diesbezügliche Spannbreite, die von 120 bis 180 Franken reichen soll. Warum sollte die Lenkungsabgabe in diesem Mass erhöht werden?
Das vorliegende Gesetz, das wir gegenwärtig beraten, setzt hauptsächlich darauf, die Klimaziele mithilfe von Fördermassnahmen zu erreichen. Es setzt also nicht auf Verbote, sondern auf Förderung. Sie haben vorhin einem ambitionierteren Inlandreduktionsziel zugestimmt, das ins Gesetz geschrieben werden soll: Die CO2-Reduktionen sollen zu 75 Prozent im Inland erfolgen. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen wir aber auch die entsprechenden Fördermittel bereitstellen. Ein zentrales Instrument hierzu ist das seit Jahren bewährte Gebäudeprogramm der Kantone. Ein Drittel der Lenkungsabgaben geht in dieses Gebäudeprogramm, zwei Drittel der CO2-Lenkungsabgaben werden direkt an die Bevölkerung und an die Wirtschaft zurückverteilt.
Der Bundesrat wollte in seinem Entwurf des Gesetzes diese Teilzweckbindung erhöhen, um mehr Mittel für das Gebäudeprogramm zu haben; maximal 49 Prozent der CO2-Lenkungsabgaben wollte er dafür verwenden. Etwa 2,82 Milliarden Franken wären von 2025 bis 2030 dafür zur Verfügung gestanden. Der Ständerat und die Kommission des Nationalrates haben nun auf diese Erhöhung der Teilzweckbindung verzichtet. Das stellt uns vor Probleme; die Mittel fehlen. Die Konferenz kantonaler Energiedirektoren hat uns in einem Brief entsprechend gewarnt: Die Weiterführung des Gebäudeprogramms in seinem heutigen Umfang ist ernsthaft gefährdet. Zwar gibt es mit dem Klima- und Innovationsgesetz während zehn Jahren pro Jahr 200 Millionen Franken für das Impulsprogramm Heizungsersatz, aber die Gelder des Klima- und Innovationsgesetzes fliessen in neue Förderbereiche, in den Ersatz von Elektroheizungen, und setzen Schwerpunkte bei wenig genutzten Bereichen, nämlich bei den grossen fossilen Heizungen, wo neue und zusätzliche Massnahmen ausgelöst werden sollen. Die zusätzlichen Finanzmittel kompensieren den Finanzbedarf des Gebäudeprogramms in keiner Art und Weise.
Unsere Reduktionsziele im Gebäudebereich, wie sie im Klima- und Innovationsgesetz stehen und von der Stimmbevölkerung im Juni beschlossen wurden, sind ehrgeizig. Die Treibhausgasemissionen im Gebäudebereich müssen bis 2040 um 82 Prozent und bis 2050 um 100 Prozent reduziert werden. Diese ambitionierten Ziele können wir nur erreichen, wenn wir das Gebäudeprogramm mindestens in der Art, wie es jetzt besteht, weiterführen. Die Nachfrage steigt Jahr für Jahr. Nun haben wir den Effekt, dass die Mittel aus der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe auf Brennstoffe stetig sinken. Eigentlich ist das ja logisch, ganz richtig und erwünscht. Es ist nämlich ein Zeichen, dass die Massnahmen wirken. Aber aus diesem Grund ist es eben auch sinnvoll, dass man die CO2-Abgabe bis 2050 schrittweise und planbar immer wieder erhöht, bis das Netto-null-Ziel erreicht ist.
Ich beantrage Ihnen deshalb mit meiner Minderheit, einen minimalen, kleinen Schritt vorwärtszugehen und dem Bundesrat einen ganz kleinen Spielraum zu geben. Er soll die Möglichkeit haben, die Lenkungsabgabe von heute 120 Franken pro Tonne CO2 auf maximal 180 Franken pro Tonne CO2 zu erhöhen. Er muss das nicht tun, aber er hat in den nächsten Jahren die Möglichkeit dazu, und so hat er auch die Möglichkeit, je nach den Mitteln, die für das Gebäudeprogramm zur Verfügung stehen, diesen Wert entsprechend anzupassen. Das ist immerhin ein kleiner Beitrag, um das Gebäudeprogramm einigermassen aufrechterhalten zu können.
Danke für die Unterstützung meines Minderheitsantrages.