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Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · 2023-12-20

Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-12-20

Wortprotokoll

Wir reden in Block 2 zuerst über die Kompensationspflicht der Treibstoffimporteure. Gemäss Artikel 28c muss ein vom Bundesrat festgelegter Prozentsatz des mit Treibstoffen importierten CO2 mit Kompensationsprojekten kompensiert werden. Die Kosten dafür müssen an der Tanksäule refinanziert werden. Bundesrat und Ständerat haben dafür einen Deckel von 5 Rappen gesetzt, damit man eine Kostenkontrolle hat. Diesen Deckel gibt es übrigens jetzt schon. Wenn Herr Imark davon spricht, dass das 5 zusätzliche Rappen seien, so ist das nicht ganz ehrlich. Diese 5 seiner 11 Rappen sind nicht neu, sondern die hatten wir vorher schon.

Die Mehrheit der Kommission will diesen Deckel flexibilisieren, vor dem Hintergrund, dass die Projekte in ihrer Initialisierungsphase halt teurer sind. Im Durchschnitt der Jahre 2021 bis 2030 soll der Wert von 5 Rappen aber eingehalten werden. Da muss ich Herrn Bundesrat Rösti sagen: Selbstverständlich kann man das gewährleisten! Ihr Bundesamt sollte gewährleisten können, dass das dann eingehalten wird, sonst müssten wir Sie rügen.

Der Antrag Vincenz unterlag in der Kommission mit 12 zu 8 Stimmen.

Der 2. Abschnitt dieses Kapitels regelt die Überführungspflicht für erneuerbare Treibstoffe. Der Bundesrat beantragt einen zu überführenden Anteil erneuerbarer Treibstoffe, und zwar zwischen 5 und 10 Prozent. Ihre Kommission beantragt, den Mindestanteil auf 3 Prozent zu senken. Damit weicht die Kommission vom Beschluss des Ständerates ab, der einen reinen Kostenansatz wählte und ein Dach von 5 Rappen setzte, welches Ihre Kommission allerdings ebenfalls übernahm. Die Kommission stimmte dem Instrument der Überführungspflicht mit 16 zu 9 Stimmen zu. Die Minderheit Imark lehnt das Instrument ab.

Jetzt wurde sehr viel über die Kosten der Überführungspflicht diskutiert. Ich möchte, auch wenn ich wahrscheinlich bald alleine bin, jetzt doch noch betonen, was diese Überführungspflicht an Nutzen bringt. Zuallererst einmal ist sie ein hocheffizientes Instrument, um unsere Ziele gemäss dem Klimaabkommen von Paris zu erreichen. Überführte Treibstoffe sind halt wirklich eins zu eins eingespartes CO2. Die Alternative zu dieser sehr effizienten Massnahme ist wesentlich weniger attraktiv. Ohne Überführungspflicht würden wir nämlich unsere Ziele verfehlen, bzw. wir müssten, um sie doch noch erfüllen zu können, halt dann einfach Bescheinigungen ausländischer Massnahmen kaufen. Dafür müssten wir in die Staatskasse greifen.

Sie haben also die Wahl zwischen einem verursachergerechten Instrument und der Verwendung von Steuergeldern. Letzteres - das ist das Interessante - finden ja eigentlich sonst immer eher die Linken vertretbar. Herr Strupler hat vorhin gesagt, man solle hier jetzt keine Umverteilung betreiben. Ich muss Herrn Strupler da warnen. Eine Umverteilung gibt es dann, wenn wir die Überführungspflicht streichen. Die Suggestivfrage von Herrn Nordmann an Bundesrat Rösti vorhin war vielleicht ein gutes Indiz dafür, dass das dann stattfinden wird. Eine Umverteilung, einen Griff in die Staatskasse gibt es dann, wenn wir die Überführungspflicht nicht einführen.

Die Beimischpflicht war immer ein bürgerliches Anliegen. Man wollte lieber Agrotreibstoffe anstatt Elektrifizierung. Die Fronten liegen jetzt ein bisschen quer in der Landschaft, wenn ich das bemerken darf.

Ich möchte noch betonen: Wir machen die Übung mit dem CO2-Gesetz nicht zum Selbstzweck. Es geht darum, das Land fit für die Zukunft zu machen. Wir kommen mit den beigemischten erneuerbaren Treibstoffen wieder ein Stück von den fossilen Energieträgern weg. So wird die Automobilität in der Schweiz ein Stückchen zukunftsfähiger. Es wurde auch schon gesagt: Man kann es sogar auf die technische Ebene herunterbrechen. E10 ist wirklich ein hervorragender Treibstoff mit höherer Oktanzahl, mit besseren Verbrennungseigenschaften, das kann sogar einen Teil der Mehrkosten wieder kompensieren.

Zur Überführungspflicht ist noch zu sagen, dass der Antrag Imark mit 17 zu 6 Stimmen abgelehnt wurde.

Die Minderheit möchte im gesamten Abschnitt, welcher die Überführungspflicht für erneuerbare Treibstoffe regelt, den Begriff "erneuerbare Treibstoffe" durch "emissionsarm hergestellte Treibstoffe" ersetzen. Es geht selbstverständlich darum, die Kernenergie als Quelle von synthetischen Treibstoffen zuzulassen. Aus Sicht der Mehrheit ist der Antrag vor allem aus Gründen der Akzeptanz der synthetischen Treibstoffe abzulehnen.

Der Minderheitsantrag Suter zu Artikel 29 Absatz 2 betrifft eigentlich den Kern der Vorlage, nämlich die Höhe der CO2-Abgabe auf Brennstoffen. Die Kommissionsmehrheit empfiehlt Ihnen, nicht an dieser Höhe zu schrauben und das Abgabemaximum bei 120 Franken pro Tonne CO2 zu belassen. Dies tut sie aus Gründen der Mehrheitsfähigkeit des Gesetzes. Die Minderheit Suter möchte das Abgabemaximum auf 180 Franken erhöhen; der Antrag Suter unterlag mit 14 zu 9 Stimmen.

In Artikel 33bis und folgende kommt noch die Privatjetabgabe, die die Mehrheit der Kommission einführen möchte, die zwischen 500 und 3000 Franken pro Flug liegen und für Klimaschutzmassnahmen eingesetzt werden soll. Mit dieser Abgabe soll sichergestellt werden, dass nicht just eine Gruppe von Emissionsverursachern, die einen sehr hohen Pro-Kopf-Ausstoss hat, nämlich die privaten Businessflieger, um die Massnahmen herumkommt. Es geht hier tatsächlich um Beitragssymmetrie - wobei das noch lange nicht symmetrisch ist, wenn man bedenkt, wie viel CO2-Ausstoss da verursacht wird und wo die Möglichkeiten liegen würden. Es handelt sich bei dieser Privatjetabgabe um das einzige von Ihrer Kommission eingefügte Instrument. Die Minderheit Jauslin - ihr Antrag unterlag mit 14 zu 9 Stimmen - lehnt die Einführung dieser Privatjetabgabe ab.