AB 332323
Suter Gabriela · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-12-20
Wortprotokoll
Bei meinem Minderheitsantrag zu Artikel 37a Absatz 2 geht es um die Verwendung der Erlöse aus der Versteigerung der Emissionsrechte für den Flugverkehr. Der Ständerat schlägt vor, davon höchstens 30 Millionen Franken für den internationalen Schienenverkehr und für die Förderung von Nachtzügen zu verwenden. Der Rest soll für andere Massnahmen zur Verminderung von Treibhausgasemissionen im Luftverkehr - das heisst ausgedeutscht: vor allem zur Förderung der Herstellung von synthetischem Kerosin - verwendet werden. Die Verwaltung hat uns in der Kommission erläutert, dass man mit bis zu 70 Millionen Franken pro Jahr aus den Versteigerungen rechnen kann. Ich schlage Ihnen vor, dass der Verteilschlüssel dieser Mittel zugunsten der Bahn angepasst wird. Mindestens die Hälfte soll für den grenzüberschreitenden Bahnverkehr verwendet werden, insbesondere für Nachtzüge. Gute direkte internationale Verbindungen sowie Nachtzüge sind wichtig, damit die Leute nicht mit dem Flugzeug, sondern mit dem Zug reisen und so eben auch die Treibhausgasemissionen verringern.
Zu Artikel 41b, "Förderung von Ladeinfrastrukturen", habe ich einen weiteren Minderheitsantrag eingereicht. Ladestationen für Elektrofahrzeuge sind wichtig für die Elektrifizierung des motorisierten Individualverkehrs. In Mehrparteiengebäuden braucht es für die Errichtung der Basisinstallation die Bewilligung der Eigentümer. Eine Basisinstallation - also alles, was die Mieterinnen und Mieter selber nicht installieren können; nicht eine Wallbox, sondern alles, was hinter der Wallbox ist - ist sehr kostenintensiv. Deshalb ist eine befristete Förderung in diesem Bereich sehr sinnvoll.
Der Bundesrat schlägt vor, die Ladestationen bei Mehrfamilienhäusern, in Betrieben mit mehreren Arbeitsplätzen sowie auf öffentlichen Parkplätzen zu fördern. Ich beantrage Ihnen, auf die Förderung auf öffentlichen Parkplätzen zu verzichten, dies im Einklang mit dem Schweizerischen Städteverband und aus denselben Gründen. Es ist nämlich nicht Aufgabe der Städte und der Gemeinden, Ladeinfrastruktur bereitzustellen. Der öffentliche Grund ist auch zu knapp und zu kostbar, um darauf Autos zu laden. Für das Laden sollte primär der private Grund genutzt werden. Laden sollte man daheim, am Arbeitsplatz oder an Tankstellen. Eine Förderung von Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Parkplätzen ist unnötig.
Ich bitte Sie, meinen beiden Minderheiten zuzustimmen.