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Rösti Albert · Bundesrat · 2023-12-20

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2023-12-20

Wortprotokoll

Ich beginne mit den Artikeln 37a bis 37c, der Verwendung von Versteigerungserlösen. Diese Erlöse sollen gemäss dem Willen des Ständerates künftig zweckgebunden eingesetzt werden. Ihre Kommission ist [PAGE 2534] diesem Anliegen im Grundsatz gefolgt. Das ist sinnvoll. Es gibt uns die Möglichkeit, die Industrie bei ihren Anstrengungen zur Dekarbonisierung zu unterstützen.

Zunächst zu Artikel 37a betreffend die Verwendung der Versteigerungserlöse aus der Luftfahrt: Mit diesen Erlösen sollen einerseits Nachtzüge und andererseits die Produktion von erneuerbaren nachhaltigen Flugtreibstoffen unterstützt werden. Dabei sollen höchstens 30 Millionen Franken den Nachtzügen zukommen. Das hatte auch der Bundesrat schon so vorgesehen. Der Rest soll in die Produktion erneuerbarer Flugtreibstoffe fliessen. Die Minderheit Suter beantragt, hier eine Anpassung zu machen. Sie möchte, dass mindestens die Hälfte der Einnahmen für die Nachtzüge eingesetzt wird.

Ich bitte Sie, hier der Mehrheit zu folgen und den Antrag der Minderheit Suter abzulehnen. Der Antrag der Minderheit würde bedeuten, dass zwingend mindestens die Hälfte zu den Nachtzügen geht, auch wenn dort allenfalls gar nicht genügend Projekte bzw. nicht genügend Projekte mit der nötigen Auslastung vorliegen. Der Antrag der Mehrheit gibt uns hier mehr Flexibilität; die Mittel für den Flugtreibstoff werden wir sonst auch verwenden können.

Nun zum Versteigerungserlös der Betreiber von stationären Anlagen, zu Artikel 37c: Auch diese Erlöse sollen künftig zwei Zwecken zugutekommen. Zum einen soll die Anpassung an den Klimawandel gefördert werden. Es ist also eine erste Umsetzung der entsprechenden Grundlage, des vom Volk angenommenen Klima- und Innovationsgesetzes. Die Anpassungsmassnahmen werden sehr wichtig sein, und hier haben wir erste Mittel generiert. Zum andern sollen Emissionshandelsunternehmen finanzielle Unterstützung erhalten für die Umsetzung von Dekarbonisierungsmassnahmen, die nicht wirtschaftlich sind. Das ist auch hier ein guter Ansatz; danke, dass Ihre Kommission dem Vorschlag gefolgt ist.

Hier gibt es eine Minderheit bei Artikel 37c Absatz 1bis. Die Mehrheit Ihrer Kommission will die Erlöse aus Sanktionen gegen Treibstoffimporteure gemäss Artikel 28e für die Anpassung an den Klimawandel einsetzen, die Minderheit Vincenz möchte darauf verzichten. Heute gehen diese Erlöse in die allgemeine Bundeskasse. Ich bitte Sie hier, der Mehrheit zu folgen, da die Mittel nicht enorm gross sein werden, schätzungsweise 35 Millionen Franken, und es deshalb Sinn macht, dass sie mit den Erlösen aus Sanktionen ergänzt werden. Es wird nur ein kleiner Teil dessen sein, was man dereinst wahrscheinlich insgesamt für Anpassungsmassnahmen aufwenden muss.

Zum Finanzsektor: In Artikel 40d geht es um die Überprüfung der finanziellen Risiken, die durch die Klimaveränderung bedingt sind. Die Vorlage verlangt hier von der Finma und der Nationalbank, dass sie diese Risiken regelmässig überprüfen. Gemäss Artikel 40d Absatz 3 sollen die Finma und die Nationalbank regelmässig über die Ergebnisse ihrer Überprüfungen Bericht erstatten. Die Mehrheit Ihrer Kommission möchte, dass zusätzlich auch über Massnahmen berichtet wird, die infolge dieser Überprüfungen getroffen werden. Es geht hier nicht um Massnahmen gegenüber Unternehmen, sondern um Massnahmen der Finma und der Nationalbank selbst. Ich empfehle Ihnen, sich hier der Mehrheit Ihrer Kommission anzuschliessen.

Dann zur Förderung von Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge: In Artikel 41b hat der Bundesrat vorgeschlagen, die Basisinstallation von Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge in Mehrparteiengebäuden, in Betrieben mit mehreren Arbeitsplätzen und auf öffentlichen Parkplätzen mit jährlich 30 Millionen Franken zu fördern; die Mittel dafür kommen aus den Einnahmen der Mineralölsteuer. Der Ständerat hat diese Förderung intensiv diskutiert und sie dann schliesslich gestrichen. Er war der Ansicht, dass der Markt selbst für die nötigen Anreize sorgt. Auch Ihre Kommission hat hier eine ausführliche Diskussion geführt, und Ihnen stehen nun verschiedene Konzepte zur Auswahl. Grundsätzlich geht es um drei Fragen:

1.[NB]Braucht es überhaupt eine Förderung?

2.[NB]Wie breit soll der Fördertatbestand ausgelegt werden?

3.[NB]Wie viele Mittel sollen eingesetzt werden?

Zur ersten Frage: Ich bin der Meinung, dass es einen Förderbedarf gibt. Gerade Mehrparteiengebäude benötigen schon zu Beginn eine kostenintensive Basisinfrastruktur. Knapp zwei Drittel der Schweizer Bevölkerung wohnen in Mietliegenschaften, rund 12 Prozent sind Stockwerkeigentümer. Das Haupthindernis für die Anschaffung eines E-Autos ist die fehlende Ladeinfrastruktur zuhause. Deshalb empfehle ich Ihnen, den Antrag der Minderheit III (Graber), die die Förderung wieder streichen möchte, abzulehnen. Sie haben vorhin die Überführungspflicht ja abgelehnt, die einen höheren Benzinpreis verursacht hätte. Ich meine, es ist im Gegenzug durchaus sinnvoll, die Ladeinfrastruktur zu fördern. Denn wenn weniger überführt wird, müsste logischerweise mehr in die Elektromobilität investiert werden, um den Wandel trotzdem zu schaffen. Deshalb scheint mir dieser Anreiz durchaus sinnvoll.

Zur zweiten Frage, dem Fördertatbestand: Hier gibt es zwei Konzepte. Die Minderheit II (Suter) möchte die Ladestationen auf öffentlichen Parkplätzen von der Förderung ausschliessen und sich auf Mehrparteiengebäude und Betriebe mit mehreren Arbeitsplätzen beschränken. Der Antrag der Minderheit I (Jauslin) entspricht dem Entwurf des Bundesrates. Er fasst den Fördergegenstand breiter. Mit der Förderung von Ladeinfrastrukturen auf öffentlichen Parkplätzen sollen Gemeinden bei der Installation von Infrastrukturen zum Langsamladen für Anwohnerinnen und Anwohner ohne eigenen Parkplatz unterstützt werden. Diese Ladeinfrastruktur kann kaum wirtschaftlich betrieben werden. Gemäss Schätzungen des Bundesamtes für Energie würde lediglich ein kleiner Anteil der Fördergelder für diesen Fördertatbestand verwendet werden. Weil es nur ein kleiner Teil ist, haben wir mehr Flexibilität, wenn Sie diese Option offen lassen. Ich überlasse es aber Ihnen, wo Sie den Schwerpunkt setzen wollen: ob gemäss der Minderheit II ausschliesslich bei Mehrparteiengebäuden und Arbeitsplätzen oder gemäss der Minderheit I auch bei öffentlichen Parkplätzen.

Damit zur dritten Frage: Wie erwähnt hatte der Bundesrat vorgeschlagen, jährlich höchstens 30 Millionen Franken einzusetzen. Sowohl die Minderheit I (Jauslin) als auch die Minderheit II (Suter) schlagen denselben Betrag vor. Die Mehrheit Ihrer Kommission will den Betrag auf jährlich höchstens 20 Millionen Franken kürzen. Das wäre ein Kompromiss gegenüber dem Ständerat. Ich könnte mich diesem Kompromiss hier anschliessen, in der Hoffnung, dass sich dann auch der Ständerat in diese Richtung bewegen wird.

Dann zur Mineralölsteuer, zum Dieselprivileg für Busse: Wir kommen damit zur Frage, wann das Dieselprivileg für Busse ausser Kraft gesetzt werden soll. Das wird in Ziffer III Ziffer 1 Artikel 18 Absatz 1bis des Mineralölsteuergesetzes geregelt. Der Bundesrat hat vorgeschlagen, dies bis zum[NB]1.[NB]Januar 2026 zu tun. Die Mehrheit Ihrer Kommission will die Ausserkraftsetzung auf den[NB]1.[NB]Januar 2030 verschieben. Aus Sicht des Bundesrates ist die zügige Aufhebung der Rückerstattung der Mineralölsteuer für den Einsatz von fossilen Treibstoffen bei konzessionierten Transportunternehmen wichtig. Damit wird ein Anreiz geschaffen und Bussen mit klimafreundlichen Antrieben rascher zum Durchbruch verholfen. Mit einer parallelen Subventionierung von Elektrobussen und Dieselbussen schwächen wir den Anreiz, auf Elektrobusse umzusteigen.

Man muss sich schon bewusst sein, worüber wir im Sommer abgestimmt haben. Im Sommer hat die Bevölkerung festgehalten, dass Betriebe, die dem Bund gehören, beispielsweise die Post, bis 2040 dekarbonisiert sein sollen. Wenn man von einer Abschreibungsdauer von zwölf Jahren für Busse ausgeht, heisst das beispielsweise, dass Postauto ab 2028 keine Dieselbusse mehr anschaffen, sondern auf diesen Zeitpunkt hin umstellen sollte, sonst kann Postauto die Busse nicht mehr abschreiben und macht Fehlinvestitionen. Deshalb erscheint es mir nicht sinnvoll, wenn die Steuerbefreiung für Busse noch bis 2030 bestehen bleibt und gleichzeitig Elektrobusse gefördert werden. Ich bitte Sie entsprechend, hier der Minderheit Bäumle - gemäss Bundesrat - zu folgen.

Dasselbe gilt für die Mineralölsteuerbefreiung für die vom Bund konzessionierte Schifffahrt. Ich bitte Sie, diese Befreiung im Sinne der Förderung der Dekarbonisierung aufzuheben und auch hier der Minderheit Bäumle zu folgen. Ich sage dies im Bewusstsein, dass es hier Argumente in beide [PAGE 2535] Richtungen gibt. Die Schifffahrt ist schwieriger zu dekarbonisieren und schafft mehr Kosten. Vorhin haben wir gesagt, dass wir nicht nochmals höhere Abgaben wollen. Hier sind wir bei den Anreizen, die durchaus nicht in die falsche Richtung gehen sollen.

Zuletzt zur LSVA-Befreiung für elektrisch angetriebene Fahrzeuge: Der Bundesrat hatte ursprünglich ebenfalls eine Befristung der Befreiung bis Ende 2030 vorgesehen. Mittlerweile hat sich aber gezeigt, dass eine Regelung auf Gesetzesstufe zum jetzigen Zeitpunkt nicht zielführend ist. Im Bundesrat arbeiten wir aktuell an der Vorbereitung einer Vernehmlassungsvorlage zu einer grundsätzlichen Revision der LSVA. Die LSVA muss grundsätzlich revidiert werden, damit[NB]sie auch in Zukunft ihren Zweck erfüllen kann. Damit wir das Thema gesamtheitlich angehen können, sollte auch die Frage der Befristung dort geregelt werden. Wenn Sie hier, worum ich Sie bitte, dem Ständerat folgen, im Gesetz nichts regeln und die Befristung streichen, wird die Entlastung, vorerst unbefristet, weiter auf Verordnungsstufe geregelt. Wir werden dann bei der Gesetzesrevision zur LSVA das weitere Vorgehen definieren. Es wird eine Vernehmlassung geben, und der Entwurf wird dann hier diskutiert werden können. In diesem Zusammenhang werden dann auch ein Rabattsystem und allfällige Investitionsbeiträge zur Förderung der Elektromobilität diskutiert werden. In diesem Sinne bitte ich Sie, hier dem Ständerat zu folgen.

Ich bitte Sie auch, den Einzelantrag Giezendanner, der in diese Richtung geht, abzulehnen. Das schafft für uns eine grössere Flexibilität und vereinfacht das weitere Vorgehen. Ich biete hier natürlich Hand dazu, dieses System in der Vernehmlassung dann auch entsprechend vorzuschlagen, damit die Dekarbonisierung der Lastwagen längerfristig sichergestellt werden kann; dies vor allem zugunsten der Unternehmen, die heute in Elektrolastwagen investieren.

So weit meine Stellungnahme zu den einzelnen Anträgen.