Bäumle Martin · Nationalrat · 2023-12-20
Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2023-12-20
Wortprotokoll
In Block 3 geht es noch um verschiedene Punkte, vor allem geht es um die Förderung. Bei den Fördermitteln für Nachtzüge unterstützen wir bei Artikel 37a Absatz 2 die Mehrheit, das heisst eine Förderung mit maximal 30 Millionen Franken pro Jahr bis Ende 2030. Zur Erinnerung: Das Geld kommt primär aus den Sanktionen für den Luftverkehr. Der Rest des Geldes soll vor allem eingesetzt werden, um die Technologie bezüglich Sustainable Aviation Fuel vorwärtszubringen. Das heisst, je mehr wir hier wegnehmen, desto weniger bleibt der Luftfahrt für den Umbau in Richtung CO2-Armut. 30 Millionen Franken sind zumutbar und richtig.
Bei Artikel 40d Absatz 3 unterstützen wir ebenfalls die Mehrheit. Die Differenz ist eigentlich klein. Es geht darum, ob die Nationalbank und die Finma nur über die Ergebnisse berichten oder auch über allfällige Massnahmen. Wir sind der Meinung, dass durchaus auch allfällige Massnahmen zur Berichterstattung gehören können. Das wird übrigens auch vonseiten der Finanzwirtschaft nicht bestritten.
In Artikel 41b geht es um die Frage, ob der Bund die Installation der Ladeinfrastruktur oder die Basisinstallation fördert. Der Hauptpunkt ist aber, ob es um 20 oder um 30 Millionen Franken geht. Die grünliberale Fraktion wird die Version mit 30 Millionen Franken und damit die Minderheiten I und II unterstützen, um in dieser Runde noch klarzumachen, dass wir hier mindestens 30 Millionen Franken einsetzen wollen.
Meinen Minderheitsantrag bei der Mineralölgesetzgebung habe ich bereits begründet. Ich bitte Sie, den Minderheitsantrag zu unterstützen. Es wäre wirklich ein Anachronismus, wenn man ausgerechnet hier wieder Ausnahmen machen würde.
Bei der Schwerverkehrsabgabe folgen wir grundsätzlich der Mehrheit. Es ist wichtig, dass die LSVA-Reduktion wie vorgesehen nur zum Teil erfolgt und dass sie technologieneutral ist, d.[NB]h., dass sie für Fahrzeuge gilt, die elektrisch, mit Wasserstoff oder mit anderen Technologien, zum Beispiel erneuerbarem Diesel, betrieben werden. In der Version der Mehrheit gilt die Befristung bis zum 31.[NB]Dezember 2030 für acht Jahre ab der Erstinverkehrsetzung. Das ist ein Kompromiss, den wir in der Kommission geschlossen haben. Es gibt einen Einzelantrag Giezendanner, der die Befristung streichen will. Persönlich bin ich der Meinung, dass Herr Giezendanner den richtigen Antrag stellt, es war ursprünglich auch mein Antrag, aber wir haben in der Kommission einen Kompromiss geschlossen. Die grünliberale Fraktion steht heute zu diesem Kompromiss und wird mit der Mehrheit stimmen. Der Ständerat wird den Artikel sowieso noch einmal anschauen, weil es eine Differenz gibt. Er kommt vielleicht noch zu anderen Schlüssen. Wichtig ist heute, dass wir eine Differenz schaffen und dass im LKW-Bereich ebenfalls eine Förderung stattfinden kann.