Schiesser Fritz · Ständerat · 2003-03-20
Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-20
Wortprotokoll
Wir alle wissen, dass sich unser Land zurzeit in einer wirtschaftlich schwierigen Situation befindet. In Sachen Wachstum sind wir vom Musterschüler zum Schlusslicht abgestiegen, und wie immer fordern wir Politiker Massnahmen. Konkret können wir heute werden. Gemäss OECD liegen unsere Wachstumsprobleme in drei Bereichen:
1. beim zwar modernen, aber eben zahnlosen Kartellgesetz;
2. bei der Agrarpolitik, die zu erhöhten Nahrungsmittelpreisen führt;
3. bei zu vielen staatlich administrierten Preisen.
Unser Rat hat im ersten Bereich, beim Kartellrecht, nun die Möglichkeit, Verbesserungen vorzunehmen. Damit können wir einen Beitrag leisten, um mittelfristig unser Land wieder auf den Wachstumspfad zu bringen, womit Arbeitsplätze, Wohlstand und in Anbetracht der Spardebatten auch Steuereinnahmen geschaffen werden können. An Vorschlägen mangelt es in der Vorlage nicht. Solche wurden von Bundesrat, Nationalrat und Ihrer Kommission gemacht.
Zuerst zu den Vorschlägen des Bundesrates. Hier handelt es sich um den zentralen Aspekt der Revision, auch wenn das in der politischen Diskussion um Parallelimporte und die Hochpreisinsel Schweiz manchmal vergessen geht; denn der Bundesrat nimmt die wichtigsten Empfehlungen der OECD und der Geschäftsprüfungskommission auf. Unser Kartellgesetz wird international zwar als modern anerkannt, und seine Einführung im Jahre 1995 war ein grosser Schritt in die richtige Richtung. Für die Umsetzung des Gesetzes fehlen aber - ich habe es bereits gesagt - die Zähne. Das Gesetz ist nach dem Grundsatz aufgebaut, dass erst im Wiederholungsfall eine Sanktion ausgesprochen werden kann. Oder mit anderen Worten: Der erste Verstoss ist gratis. Das ist eine Einladung für Kartelle, die wir aber angesichts ihrer Schäden für die Volkswirtschaft nicht weiter hinnehmen können und wollen.
Neu eingeführt werden sollen deshalb erstens Sanktionen beim ersten Verstoss gegen das Kartellgesetz von bis zu 10 Prozent des in der Schweiz in den letzten drei Jahren erzielten Umsatzes. Auf diesen Punkt werden wir noch zurückkommen, es liegt ja dazu auch ein Antrag von Kollegin Slongo vor. Diese Strafe ist bedeutend und soll abschrecken. Allerdings, hohe Strafen genügen im Kampf gegen Kartelle nicht. Im Gegenteil, hohe Strafen können neben hohen Kartellrenten ein Kartell auch zusammenschweissen. Deshalb ist die zweite Massnahme, die Bonusregelung, notwendig. Die Bonusregelung wird es Mitgliedern von Kartellen ermöglichen, mit der Weko zusammenzuarbeiten und das Kartell auffliegen zu lassen. In solchen Fällen kann die Strafe dieser Kartellmitglieder reduziert werden oder ganz wegfallen. Es handelt sich aber um eine Kann-Vorschrift.
Alle Erfahrungen auf internationaler Ebene haben gezeigt, dass abschreckende Strafen und Bonusregelung nur zusammen funktionieren. Mit dieser Erkenntnis hat die Europäische Union, hat der Grossteil der EU-Mitgliedstaaten und haben die Vereinigten Staaten ein Kartellgesetz mit harten Sanktionen und Bonusregelung eingeführt. Hier zu folgen drängt sich aus der Sicht der Kommission auf.
Neben dem Bundesrat hat der Nationalrat in zwei Bereichen weitere Massnahmen vorgeschlagen, erstens eine Bestimmung zu den vertikalen Abreden und zweitens eine Bestimmung zu den Parallelimporten patentgeschützter Güter.
1. Zu Artikel 5 Absatz 4 des Gesetzes: Hier schlug der Nationalrat einen neuen Vermutungstatbestand bei vertikalen Abreden vor. Er bat indessen den Ständerat, eine bessere Formulierung zu finden, die namentlich Selektivverträge usw. erlauben soll. Die Kommission ist sich darin einig, dass zukünftig Schweizer Konsumenten und Händler im Ausland Güter für den Eigenverbrauch und den Weiterverkauf erwerben können sollen. Verträge zwischen Händlern, welche zu einer Gebietsaufteilung führen, die solche passiven Verkäufe verunmöglichen, sollen dem Vermutungstatbestand unterstellt werden. Für die Kommissionsminderheit geht das zu wenig weit. Sie verlangt eine Formulierung, welche mehr Interpretationsspielraum - insbesondere für die Weko - zulässt.
2. Zu den Parallelimporten patentgeschützter Güter: Da nur einer der hier relevanten Punkte auf der Fahne zu finden ist, die Diskussion in den Medien aber von diesem Thema dominiert wird - manchmal auch mit ganz falschen Vorstellungen -, erlaube ich mir, hier einige erklärende Äusserungen zu machen.
Im Zentrum der Diskussion in der Kommission stand die Frage, ob das Patentgesetz, das eine nationale Erschöpfung kennt - im Unterschied zur internationalen Erschöpfung beim Marken- und Urheberrecht -, für die Hochpreisinsel Schweiz verantwortlich ist. Dieses Thema wurde bereits vom Nationalrat eingehend diskutiert. Der Bundesrat hat auf der Basis des Postulates 00.3612 eine interdepartementale Arbeitsgruppe "Parallelimporte" eingesetzt, welche drei Studien bei international renommierten Expertenbüros in Auftrag gegeben und dem Bundesrat im November 2002 einen ausgezeichneten Schlussbericht abgeliefert hat. Der Bundesrat nahm den Bericht und die Schlussfolgerungen an. Alle Parlamentarier haben den Schlussbericht und die Studien erhalten.
Das Ziel des Bundesrates ist es, den Missbrauch von Immaterialgüterrechten zu verhindern. Dieses Ziel vor Augen darf aber nicht zu Blindheit führen. Nicht einführen will der Bundesrat die internationale Erschöpfung, und das aus guten Gründen. Denn, so wird in diesem Bericht dargelegt, der volkswirtschaftliche Nutzen der internationalen Erschöpfung wäre mit 0,0 bis 0,1 Prozent des BIP kaum messbar, und die Schweiz würde ihren Forschungsplatz signifikant schwächen. Wir können es uns nicht leisten, dass wir die sichersten und für die Arbeitnehmer fortschrittlichsten Wirtschaftszweige - Stichworte: Pharmaindustrie, Chemie oder auch Maschinenindustrie - wegen eines wissenschaftlich nicht fundierten ordnungspolitischen Konzeptes einem "wirtschafts- und beschäftigungspolitischen Schwanengesang" preisgeben.
Aber auch aussenpolitisch können wir uns diesen Schritt nicht leisten. Die Schweiz wäre das einzige Industrieland mit internationaler Erschöpfung im Patentrecht. Das würde es erlauben, an Entwicklungsländer billig gelieferte patentgeschützte Waren in die Schweiz parallel zu importieren. Die anderen Staaten würden diesem Rosinenpicken nicht zusehen, sondern die Schweiz entweder unter Druck setzen oder ihre Lieferungen an die Entwicklungsländer einschränken. Das Beispiel Neuseeland zeigt es. [PAGE 318]
Statt mit der internationalen Erschöpfung das Kind mit dem Bade auszuschütten, will der Bundesrat den Missbrauch von durch Immaterialgüterrecht geschützten Gütern verhindern; dies mit zwei Massnahmen:
1. durch die Übernahme des Kodak-Entscheides des Bundesgerichtes in Artikel 3 Absatz 2 des Kartellgesetzes, auf die wir in der Detailberatung zurückkommen werden;
2. durch die Einführung einer Bestimmung zum so genannten Doppel- oder Mehrfachschutz patentgeschützter Güter.
Worum geht es hier? Das berühmteste Beispiel, das immer wieder angeführt wird, ist die Parfumflasche. Sie darf zwar als Markenartikel gemäss der im Markenrecht geltenden internationalen Erschöpfung parallel importiert werden. Allerdings kann das verhindert werden, wenn ein Patent auf dem Sprühkopf besteht. Hier handelt es sich um einen Missbrauch, denn der Sprühkopf ist nur ein untergeordneter, nebensächlicher Teil des Hauptproduktes. Der Bundesrat wollte diese Problematik im Rahmen der Revision des Patentgesetzes angehen. Da sich diese verzögert hat und bereits überladen ist, hat Ihre Kommission die Verwaltung beauftragt, in einem ersten Schritt einen Vorschlag zur Regelung des Doppelschutzes im Patentgesetz vorzuschlagen.
Der Bundesrat, nicht die Verwaltung, legte der WAK eine Bestimmung vor. Allerdings muss in einer solchen Bestimmung der bisher nicht im Gesetz, sondern in der Rechtsprechung des Bundesgerichtes und in der Lehre festgelegte Grundsatz der nationalen Erschöpfung ausdrücklich stipuliert werden, um anschliessend die Ausnahme zu definieren. Ich möchte immerhin darauf hinweisen, dass im Bericht des Bundesrates an verschiedenen Stellen davon gesprochen wird, dass man vom Status quo ausgehe und dieser Status quo die nationale Erschöpfung sei.
Für die Mehrheit Ihrer Kommission war die vorgeschlagene Bestimmung aus verschiedenen Gründen zu kompliziert oder zu weit gehend. Für die Entscheidfindung nicht hilfreich war - das sage ich in aller Offenheit -, dass die Weko, welche immer mit einem Mitglied in der IDA-Parallelimporte vertreten war, die Kommission prominent mit einem Vorabzug ihrer Medienmitteilung versorgte, in welcher sie aus wettbewerbspolitischer Sicht die Einführung der internationalen Erschöpfung im Patentrecht forderte. Hier stellt sich die Frage, ob andere Bundesstellen, zum Beispiel das Institut für geistiges Eigentum, zukünftig ebenfalls eigene Positionen prominent vertreten dürfen, welche jener des Bundesrates grundlegend widersprechen. Das wird das Vertrauen in unsere Verwaltung kaum stärken.
Vor diesem Hintergrund beantragt Ihre Kommission, die Regelung des Doppelschutzes im Rahmen des Patentgesetzes vorzunehmen. Einig war sich die Kommission - das möchte ich noch einmal mit allem Nachdruck betonen -, dass man in der Schweiz zurzeit von der nationalen Erschöpfung im Patentrecht ausgeht. Zusammen mit dem Bundesrat, der innerhalb eines Jahres diesen Grundsatz dreimal bestätigt hat, dem Nationalrat und den Diskussionen in der Kommission wurde nun ein erhebliches Mass an Materialien zusammengetragen, welche den rechtsanwendenden Instanzen den Willen von Exekutive und Legislative in dieser wirtschaftlich sehr bedeutenden Frage für die nächsten Jahre darlegen.
Im Weiteren schlägt Ihnen die Kommission vor, die Revision des Kartellgesetzes zu nutzen, um den legislativen Fehltritt im Bereich des Filmgesetzes zu korrigieren. Durch eine entsprechende Definition des Erschöpfungsgrundsatzes im Urheberrechtsgesetz soll die Abschottung der Schweiz von Importen von ausländischen DVD aufgehoben werden.
In diesem Sinne beantragt Ihnen die Kommission einstimmig Eintreten auf die Vorlage, welche in der Version der Kommission unsere Wettbewerbsfähigkeit stärken will.