Leumann-Würsch Helen · Ständerat · 2003-03-20
Leumann-Würsch Helen · Ständerat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-20
Wortprotokoll
Wir haben im Rahmen der WAK im Zusammenhang mit dem Kartellgesetz auch den Wachstumsbericht ausführlich diskutiert. Die zunehmende Arbeitslosigkeit, der fortdauernde Stellenabbau und die ausbleibenden Gewinne weisen mit aller Deutlichkeit auf eine kritische Situation hin. Es wäre einfach, den Krieg in Irak für die Wachstumsschwäche verantwortlich zu machen. Dem ist aber nur zum Teil so, denn zu deutlich beweisen die Zahlen, dass die Schweiz in einer seit etwa zehn Jahren anhaltenden Phase struktureller Wachstumsschwäche steckt. Darunter leiden die privaten Einkommen, die Arbeitsplätze, aber auch die öffentlichen Kassen. Das Wichtigste ist nun, endlich die Rahmenbedingungen zur Stärkung unserer Wirtschaft zu verbessern und wirtschaftshemmende Gesetze und Verordnungen - diese gibt es nach wie vor in reichlicher Zahl - aufzudecken. Gerade unsere prekäre finanzielle Situation zeigt, dass es neben dem Sparen auch dringend nötig wäre, die Wirtschaft zu stärken, denn nur so kommen schlussendlich auch unsere Finanzen wieder ins Lot. Deshalb sind wachstumshemmende oder mit unnötig hohem Bürokratieaufwand verbundene Gesetze abzuschaffen oder zumindest zu lockern.
Staatliche Impulsprogramme, vor allem im Baubereich, werden immer wieder als Lösungen angepriesen. Inzwischen weiss man aber aufgrund früherer Erfahrungen, dass ein staatliches Impulsprogramm nicht die Lösung sein kann. Zu gross ist die Gefahr, dass damit ohne grosse Wirkung lediglich Geld umverteilt wird und allenfalls Strukturen erhalten werden, die nicht überlebensfähig sind. Neue Technologien können neue Arbeitsplätze generieren. Dabei gilt es, die Chancen, die sich bieten, durch eine zwar kritische, aber offene Gesetzgebung zu nutzen. Die ETH, weltweit eine der Spitzenuniversitäten in Gen-, Bio- oder Nanotechnik, kann jedoch diesen Zustand nur erhalten, wenn auch die Rahmenbedingungen weltweit den Erkenntnissen angepasst sind. Davon profitieren schlussendlich sowohl der Wissens- wie auch der Wirtschaftsstandort Schweiz.
Was es nun dringend braucht, sind Männer und Frauen, die bereit sind, mit Mut und Engagement eine Firma aufzubauen und Arbeitsplätze zu schaffen. Sie sind die Zukunft unserer Wirtschaft, und diese jungen Unternehmen zu ermutigen und zu unterstützen ist die zentrale Aufgabe unserer Wirtschaftspolitik.
Dabei darf aber das Vertrauen in die Unternehmen, das unter den Vorkommnissen der letzten Jahre so stark gelitten hat, nicht weiter zerstört werden. Denn grosse wie kleine Unternehmen sind die Lebens- und Geldgrundlage für unseren Alltag und für unseren Lebensraum sowie für jenen unserer Familien und unserer Kinder. Der weitaus grösste Teil der Unternehmen hat in den vergangenen Jahren gute und verantwortungsvolle Arbeit geleistet.
Grundsätzlich gehört auch das Kartellgesetz in diesen Bereich. Es ist deshalb richtig und nötig, dass wir ein griffiges Kartellgesetz haben, um das Wachstum zu fördern. Der Nationalrat hat hier eine gute Vorarbeit geleistet.
Ich werde diesem Gesetz zustimmen, obwohl ich mit Artikel 49a Absätze 2 und 3 nicht einverstanden bin. Leider geht [PAGE 320] es mir hier nicht besser als beim Embryonenforschungsgesetz. Allein auf weiter Flur habe ich mich gegen die Bonusregelung ausgesprochen, und aufgrund der Diskussionen, sowohl im Nationalrat wie vor allem auch in unserer Kommission, habe ich dann schliesslich auf einen Minderheitsantrag verzichtet.
Wenn ich an all die Gespräche denke, die ich mit Bürgerinnen und Bürgern aus meinem Kanton geführt habe, möchte ich trotzdem mit aller Deutlichkeit darauf hinweisen, dass es nicht nur meinem, sondern unserem schweizerischen Gerechtigkeitsempfinden widerspricht, eine gesetzliche Bestimmung aufzunehmen, die diejenigen belohnt, die andere denunzieren. Es ist für mich unverständlich, dass die Frage nach dem Verschulden keine Rolle spielen soll. Ich hätte es sehr begrüsst, wenn auch der Denunziant seine Strafe bekäme. Die Regelung, dass sich einer Sanktion ganz oder teilweise entziehen kann, wer seine Konkurrenten bei der Wettbewerbsbehörde "auffliegen" lässt, ist nicht nur rechtlich fragwürdig, sondern auch aus gesellschaftspolitischen Gründen abzulehnen, denn es widerspricht unserem schweizerischen Rechtsempfinden, dass Verräter straffrei ausgehen. Ich bin mir bewusst, dass dadurch die Aufdeckung unerlaubter und volkswirtschaftlich schädlicher Kartelle erheblich erschwert würde. Es wäre aber nicht verboten, ein Kartell "auffliegen" zu lassen. Allerdings müsste dann auch die Strafe für alle gelten.
Nachdem Kollegin Slongo einen Antrag eingereicht hat, werde ich diesen unterstützen.
Ebenfalls diskussionswürdig war für mich die Bemessung der Höhe der Sanktionen (Art. 49a Abs. 1). Dass bis zu 10 Prozent des in den letzten drei Geschäftsjahren in der Schweiz erzielten Umsatzes als Busse kassiert werden können, geht je nach Unternehmen sehr weit. Für ein umsatzstarkes, aber gewinnmässig schwaches Unternehmen könnte das zum Konkurs und entsprechend zum Verlust von Arbeitsplätzen führen. Das Problem liegt hier natürlich darin, dass es sehr unterschiedliche Firmen gibt. Geht es um ein einzelnes Produkt eines Grossbetriebes, so wäre wahrscheinlich eine Beschränkung auf die betroffenen Produkte oder Gebiete sinnvoll. Denn eine Sanktion, die aufgrund des Gesamtumsatzes gefällt wird, kann natürlich sehr hoch ausfallen. Ich nenne als Beispiel die Firma Nestlé mit ihren vielen Produkten und weltweiten Märkten. Anders sieht es selbstverständlich bei einem schweizerischen KMU aus, das nur ein einzelnes Produkt vermarktet. Allerdings stehen die schweizerischen KMU auch selten so gut da wie Nestlé. Eine befriedigende Lösung konnten wir in den Diskussionen nicht finden. Ich verlasse mich deshalb auf den Präsidenten der Weko, Herrn Walter Stoffel, der mir garantiert hat - unterstützt natürlich auch von unserem Bundesrat -, dass bei der Strafzumessung alle Kriterien berücksichtigt werden, nicht nur der Umsatz, damit die Sanktionen für ein Unternehmen bezahlbar bleiben und wir nicht unnötig Arbeitsplätze gefährden.
Was nun den unscharfen Rechtsbegriff der Marktabschottung (Art. 5 Abs. 4) betrifft, möchte ich Sie bitten, der Mehrheit zu folgen. Wie Professor Baudenbacher ausführte, wäre die schweizerische Regelung, wie sie die Minderheit beantragt, schärfer als diejenige der EG. Einer schärferen Regelung als der europäischen sollten wir, meine ich, nicht zustimmen.
In diesem Sinn bin ich für Eintreten und Zustimmung zu dieser Vorlage.