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David Eugen · Ständerat · 2003-03-20

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-03-20

Wortprotokoll

Wie wir alle wissen, hat die Schweiz am 6. Dezember 1992 den Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum abgelehnt. Die Schweiz blieb damit hinsichtlich der wirtschaftlichen Integration in den europäischen Binnenmarkt freiwillig und selbstgewählt beim Status des Freihandelsabkommens von 1992. Heute, zehn Jahre später, darf und muss die Frage gestellt werden - jetzt rein unter wirtschaftlichen Aspekten -, ob sich das Abseitsstehen für die Schweiz ausgezahlt hat. Die Kennziffern zeigen, dass wir in Sachen Wohlstand, Beschäftigung und Preisstabilität immer noch gut bis sehr gut positioniert sind. Von daher gesehen könnten wir uns eigentlich zurücklehnen und sagen: Es hat ja alles so geklappt, wie wir oder jene, die damals den Alleingang befürworteten, voraussagten. Wenn wir jedoch die Entwicklungstrends der letzten zehn Jahre ansehen, müssen uns diese doch zu denken geben. Wir stellen fest, dass beim Wirtschaftswachstum, beim Produktivitätswachstum, beim Anwachsen der Staats- und Sozialausgaben, aber auch bei den Staatsschulden die Schweiz so schlechte Werte verzeichnet wie kaum ein anderes Land in Europa. Ich denke, es ist sehr wichtig, dass wir uns nicht von den stationären Niveauwerten, die immer noch hoch sind, leiten lassen, sondern dass wir uns heute auf die Entwicklungswerte konzentrieren müssen.

Jene, die seinerzeit dem Alleingang zugestimmt haben, erhofften sich einen Wachstumsschub durch interne Reformen. Dazu gehörten auch das Kartellgesetz und das Binnenmarktgesetz. Wir haben diese Gesetze in der Mitte der Neunzigerjahre in Kraft gesetzt. Heute - wie es auch gesagt wurde - ist es Zeit, die Resultate zu betrachten. Ich denke, diese Resultate sind sehr ernüchternd. Heute habe ich begründete Zweifel, ob es überhaupt möglich ist, durch interne Gesetze, durch interne Behörden - wie eine Wettbewerbskommission - die fehlenden Wachstumsimpulse zu substituieren bzw. zu ersetzen, die von einem wettbewerbsorientierten Binnenmarkt ausgehen.

Daher stehe ich dem heutigen Gesetzentwurf eigentlich auch so gegenüber, dass er meiner Meinung nach nur eine Krücke sein kann und dass er auch nur eine Krücke sein wird, die uns hilft, das Fehlen von Wachstumsimpulsen von aussen wenigstens einigermassen zu überbrücken. Es ist heute wiederholt gesagt worden: Wir wollen keine schärferen Gesetze, als sie in der EU existieren. Wenn man so argumentiert, übersieht man eben, dass wir nicht in diesem Binnenmarkt sind. Die EU braucht keine so scharfen Gesetze, weil sie eben einen Binnenmarkt hat, der 350 Millionen Personen umfasst.

Ich möchte das an einem Beispiel zeigen: Der Schweizer Markt für Konsumgüter - für Konsumgüter aller Art übrigens - wird weitgehend von Alleinimporteuren beherrscht. Das heisst, die Preise für Konsumgüter in der Schweiz werden in der Regel von einer einzigen Firma oder von einer einzigen Person einseitig festgelegt. Es kommt in der Regel auf dem Schweizer Markt überhaupt kein Preiswettbewerb zustande. Selbstverständlich gibt es auch im EU-Raum in den verschiedenen Ländern Alleinimporteure. Aber weil es den Binnenmarkt gibt und weil zwischen den Ländern Durchlässigkeit besteht, müssen sich diese Alleinimporteure mit einer Preiskonkurrenz aus den Nachbarländern auseinander setzen. Das fehlt bei uns; eine solche Preiskonkurrenz aus den Nachbarländern haben wir nicht und wollen wir zum Teil auch nicht, wie ich bei den Beratungen dieses Kartellgesetzes wieder festgestellt habe.

Persönlich bin ich daher sehr zurückhaltend bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten der Gesetzgebung, die wir hier machen. Ich denke, sie ist gut gemeint, aber ihre Wirkung wird wahrscheinlich eher schmal sein. Wenn wir diese Wirkungen - Preiswettbewerbsimpulse für unseren Markt - erzeugen wollten, müssten wir nach meiner Überzeugung wesentlich weiter gehen. Wenn Sie die Minderheitsanträge ansehen, dann sehen Sie, dass diese zum Teil ganz bescheidene Schritte darstellen, mit denen etwas weiter gegangen werden soll, um diese Nachteile für den Wettbewerb, die wir heute auf dem Schweizer Markt haben, auszugleichen. Wir werden uns dann im Detail darüber unterhalten müssen.

Letztlich entscheidend bei der Umsetzung dieses Gesetzes ist für mich die Tätigkeit der zuständigen Behörde, der Wettbewerbskommission. Wenn ich die letzten Jahre Revue passieren lasse, bin ich etwas gespalten. Ich möchte durchaus anerkennen, dass immer wieder Bemühungen unternommen wurden, diese fehlende Preiskonkurrenz mit verschiedensten Mitteln doch herbeizuführen, stelle aber auch fest, dass sich die Vollzugsmittel dieser Kommission eben in sehr engem Rahmen bewegen und sie daher in vielen Fällen [PAGE 321] auch stumpfe Waffen hat, um eine Binnenmarktsituation quasi über Regulation herbeizuführen. Es wird in diesem Gesetz, vor allem was die Sanktionen anbetrifft, jetzt einiges vorgesehen, um das zu verbessern. Aber letztlich wird es ganz entscheidend sein, ob diese Behörde in der Lage ist, mit dem neuen Instrument auch wirklich diese Resultate zu erzielen. Wir können das jetzt nicht prognostizieren. Ich denke aber, wir werden uns in fünf Jahren erneut mit diesem Thema auseinander setzen müssen, die Resultate dieser Arbeit dann würdigen und uns wieder fragen müssen, ob wir zusätzliche Massnahmen treffen müssen, um die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz zu erhalten.

In diesem Sinne bin ich für Eintreten. Ich bitte aber, von der Hoffnung abzugehen, dass wir mit dieser Gesetzgebung das ersetzen können, was uns eben aufgrund der Nichtteilnahme am europäischen Binnenmarkt fehlt.