Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · 2023-12-21
Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2023-12-21
Wortprotokoll
Ich gebe Ihnen die Meinung der FDP-Fraktion bekannt.
Mit dem heutigen Ausbautempo verfehlt die Schweiz ihre Energie- und Klimaziele. Die FDP-Fraktion fordert in der Motion 23.4032, "Die Energiestrategie muss überarbeitet werden!", den Bundesrat auf, die Energiestrategie mit den aktuellen Erkenntnissen abzugleichen und, wo notwendig, zu revidieren. Dabei sind alle gesetzlichen und regulatorischen Anpassungen vorzunehmen, um die Stromversorgung der Schweiz kurz-, mittel- und langfristig sicherzustellen. Der Bundesrat hat dabei die erwartete Nachfrage, die begrenzten Importmöglichkeiten, das inländische Ausbau- und Effizienzpotenzial, den sicheren Weiterbetrieb der Kernkraftwerke und die Klimaziele zu berücksichtigen. Zudem hat er auf ein Stromabkommen mit der EU hinzuarbeiten. Leider lehnt der Bundesrat diesen Auftrag aus unerklärlichen Gründen ab.
Die FDP-Fraktion anerkennt, dass betreffend Ausbau der erneuerbaren Energien in den letzten Monaten Fortschritte erzielt worden sind. So wurden mit dem runden Tisch Wasserkraft, mit der Solaroffensive und mit dem "Wind-Express" erste Zeichen gesetzt. Mit dem Mantelerlass wird der wohl wichtigste Grundpfeiler fixiert. Es ist wichtig, dass der Mantelerlass schnellstmöglich auch tatsächlich Wirkung zeigen kann. Die Beschleunigungsvorlage ist eine unabdingbare Ergänzung dazu.
Der FDP ist es ein grosses und dringendes Anliegen, dass die inländische Produktion von erneuerbaren Energien ausgebaut wird, um eine allfällige Energiemangellage in der Schweiz zu verhindern. Dabei kommt der Energiegewinnung aus Wasserkraft sowie der Solar- und der Windenergie grosse Bedeutung zu. Schon bei den Beratungen rund um den Mantelerlass wurde darauf hingewiesen, dass die Dauer der Planungs- und Baubewilligungsverfahren bei solchen Projekten von nationaler Bedeutung lange ist. Die FDP-Fraktion begrüsst deshalb ausdrücklich den Beschleunigungserlass und wird auf die Vorlage eintreten.
Es wäre nun unverantwortlich, diese Änderungen im Energiegesetz an den Bundesrat zurückzuweisen. Im Zusammenspiel mit dem Mantelerlass spielen die aufgeführten Massnahmen eine wichtige und logische Rolle. Bisweilen können bei Energiegrossanlagen zwischen dem Projektierungsbeginn und der Projektrealisierung bis zu zwanzig Jahre verstreichen. Gründe dafür sind unter anderem die unzureichende Verfahrenskoordination und die Möglichkeit, die einzelnen Planungs- und Baubewilligungsentscheide einzeln bis vor Bundesgericht zu bringen.
Die FDP-Fraktion erachtet es als sinnvoll, dass der Fokus der vorliegenden Revision auf verfahrensbeschleunigende Massnahmen betreffend Grossanlagen von nationalem Interesse gelegt wird. Dabei will der Bundesrat keine Abstriche am materiellen Natur- und Umweltschutzrecht. Die Mehrheit der FDP-Fraktion sieht jedoch beim Thema Verbandsbeschwerderecht durchaus noch Optimierungspotenzial und will zusammen mit der Kommissionsminderheit Einschränkungen vornehmen.
Die FDP-Fraktion begrüsst es, dass die Kantone neben den geeigneten Gewässerstrecken und Gebieten zur Nutzung von Wasserkraft und Windenergie neu auch geeignete Gebiete für Solaranlagen von nationalem Interesse in ihren Richtplänen festlegen sollen. Es ist richtig, dass in Bezug auf die Bewilligungsverfahren ein konzentriertes Plangenehmigungsverfahren für den Bau, die Erweiterung und die Erneuerung von Solar- und Windenergieanlagen von nationalem Interesse vorzusehen ist, das das Nutzungsplan- und das Baubewilligungsverfahren vereint.
Uns ist es bewusst, dass dies für die Kantone eine neue Herausforderung darstellt. Doch damit erreichen wir, dass die entsprechenden Projekte nicht mehr in mehrere, zeitlich auseinanderfallende Etappen aufgeteilt werden und dass nicht jede Etappe einzeln bis vor Bundesgericht angefochten werden kann. Sämtliche Rechtsfragen können somit gebündelt geklärt werden. Die FDP-Fraktion unterstützt dabei die Haltung des Bundesrates, der die Gemeinden frühzeitig in das konzentrierte kantonale Plangenehmigungsverfahren mit einbeziehen will.
Noch etwas kritisch beurteilt die FDP-Fraktion das Zusammenspiel mit den weiteren involvierten Behörden. Zu nennen wären die technischen Plangenehmigungen durch das Eidgenössische Starkstrominspektorat, das Bundesamt für Energie oder das Bundesamt für Zivilluftfahrt. Es wird sich noch zeigen, wie der Bundesrat es schafft, diesen Ämtern die notwendige Flexibilität zu gewähren.
Wichtig ist, dass die Beschleunigung nicht nur für erneuerbare Produktionsanlagen von nationalem Interesse gilt, sondern insbesondere auch auf die nötigen netzseitigen Anschlüsse und Leitungen ausgeweitet wird. Daher bedauert die FDP-Fraktion, dass der Bundesrat es nicht geschafft hat, die vollständige Netzinfrastruktur in diesen Beschleunigungserlass aufzunehmen, und dass nun nicht alle Netzebenen von einem beschleunigten Plangenehmigungsverfahren profitieren können. Einzig für die Netzebene 1, also das Höchstspannungsnetz, soll künftig auf die formelle Festsetzung eines Planungsgebietes verzichtet werden; sie soll stattdessen direkt in einen Planungskorridor einfliessen. Hierzu erwartet die FDP-Fraktion vom zuständigen Bundesrat, Albert Rösti, baldmöglichst eine mehrheitsfähige Vorlage.
Es ist aber offensichtlich, dass auch kleine Produktionsanlagen wesentlich zur Energie- und Klimastrategie beitragen. So soll es heute möglich sein, ohne grosse Bewilligungsverfahren z.[NB]B. Solardächer zu realisieren. Die FDP-Fraktion erachtet es daher als sinnvoll, wenn auch die Kantone proaktiv einfachere Bewilligungsverfahren für solche Anlagen aufgleisen.
Nur ein breiter Energiemix garantiert langfristig Versorgungssicherheit. Dazu gehört auch der Weiterbetrieb unserer Kernkraftwerke. Für die nächsten zehn Jahre muss für den Ausbau der Produktionsanlagen realistischerweise auf erneuerbare Energien und auf Gaskraftwerke gesetzt werden. Mit einem zusätzlichen Einzelantrag möchte die FDP-Fraktion parallel dazu auch das Kernenergiegesetz so weit anpassen, dass neu auch Rahmenbewilligungen für Kernkraftwerke wieder möglich sein sollen. Da für solche Anlagen in jedem Falle eine Volksabstimmung nötig wäre, beurteilt es die Mehrheit der Fraktion als angebracht und richtig, dass das Thema bei dieser Vorlage aufs Tapet kommt.
Hauptanliegen dieser Vorlage muss aber sein, die Straffung der Verfahren für erneuerbare Energien mittels konzentrierter Plangenehmigung und gebündelten Instanzenzugs ins Ziel zu bringen. Daher sollten wir als Erstrat das Geschäft nicht weiter verzögern. Die FDP-Fraktion lehnt daher den Nichteintretensantrag Fischer Benjamin ab. Ebenfalls lehnt sie den Rückweisungsantrag der Minderheit Imark ab.