David Eugen · Ständerat · 2003-03-20
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-03-20
Wortprotokoll
In der Tat ist es notwendig, dass wir uns bei der Beurteilung dieser Regelung über die Vertikalabreden zuerst mit dem europäischen Recht auseinander setzen. Hier besteht eine Meinungsdifferenz zwischen der Kommissionsmehrheit, wie sie jetzt vom Sprecher zum Ausdruck gebracht worden ist, und der Minderheit.
Das EU-Recht enthält ein Kartellverbot, das heisst: Wenn hier gesagt wird, wir wollten dasselbe wie die EU, müssten wir einen kräftigen Schritt weiter gehen. Mit anderen Worten: Die Schweiz hat eine Regelung, die nicht auf dem Verbotstatbestand beruht, und das ist der grundlegende Unterschied, der bei der Betrachtung der Ausnahmen dann zum Zuge kommt. Das Verbot gilt, auch bezüglich Vertikalabreden, für alle Unternehmen in der EU, die einen Marktanteil von über 30 Prozent haben. Das heisst: Diese Regelung, die wir hier vorsehen, ist dort für alle massgebend; Abreden sind kartellrechtlich oder wettbewerbsrechtlich bei Unternehmen nicht gestattet, die einen höheren Marktanteil als 30 Prozent haben.
Was uns die Mehrheit vorschlägt, führt im Ergebnis praktisch dazu, dass auch diejenigen Unternehmen, die in der Schweiz einen grösseren Marktanteil als 30 Prozent haben, in der Schweiz einer wesentlich wettbewerbsfeindlicheren Regelung unterstellt wären, als dies im EU-Raum der Fall ist. Man muss eben die Gesamtsysteme miteinander vergleichen und darf sich nicht nur über die Ausnahmeregelung unterhalten. Insofern teilen wir die Meinung dann eben nicht, die hier von der Mehrheit zum Ausdruck gebracht wird, unsere Regelung wäre schärfer als das EU-Recht. Wir sind allenfalls schärfer bezüglich der Frage von Marktanteilen unter 30 Prozent - auf diese Diskussion muss man eingehen -, aber wir sind genau dort weniger scharf, wo es notwendig wäre, nämlich bei den Marktanteilen über 30 Prozent.
Die Minderheit versucht nun, dieses Problems Herr zu werden, indem sie eben nicht nur, wie es die Mehrheit vorsieht, eine ganz bestimmte Vertikalabrede ins Auge fasst. Sie sagt vielmehr, dass grundsätzlich jene Vertikalabreden, die eine Marktabschottung zum Gegenstand haben, hiervon betroffen sein sollen. Letztlich orientiert man sich also am Inhalt der Abrede und konzentriert sich nicht auf einzelne Formen der Abrede, wie das die Mehrheit tut. Die Mehrheit fasst nämlich nur eine Form ins Auge: Sie erfasst nur die bestimmten Vertikalabreden, welche gebietsfremde Vertriebspartner ausschliessen. Das ist nur ein Ausschnitt aus vielen Möglichkeiten der Marktabschottung, die Bestimmung wird damit viel zu eng formuliert. Aus dieser Sicht heraus möchte ich Ihnen empfehlen, der Lösung der Minderheit zu folgen. Diese Lösung besagt generell, dass das Wettbewerbsrecht greifen soll, wenn die Vertriebsverträge eine Marktabschottung zum Gegenstand haben - unabhängig davon, in welcher Form diese stattfindet -, und nicht nur dann, wenn eine bestimmte Form einer Abrede dazu verwendet wird.
Der zweite Grund für diese Formulierung lautet, dass deren Grundprinzip vom Nationalrat aufgenommen worden ist. Wir würden also hier mit der Fassung der Mehrheit hinter den Beschluss des Nationalrates zurückgehen. Der Nationalrat hat - das ist ihm zuzugestehen - eine wettbewerbsfreundlichere Lösung getroffen, übrigens auf Antrag von Kollege Triponez und nicht von irgendwelcher "verdächtiger" Seite. Diese Seite setzt sich sehr genau mit diesen Wettbewerbsfragen auseinander. Wir würden das jetzt wieder einengen und zurücknehmen, wenn wir nicht der Linie folgten, die der Nationalrat vorgegeben hat.
Ich ersuche Sie also, hier der Minderheit zu folgen. Sie wählen damit eine wettbewerbsfreundlichere Lösung. Geben Sie vielleicht die Detailformulierung - vor allem was die Frage der Marktanteile und die Frage, wie bei tieferen und bei höheren Marktanteilen vorzugehen ist, betrifft - nochmals an den Nationalrat weiter. Wenn wir uns jetzt bereits für die wettbewerbsfeindlichere Lösung der Mehrheit entscheiden, dann fahren wir nach meiner Meinung auf ein falsches Geleise. Wir sollten deshalb vielmehr im Grundsatz bei dem bleiben, was uns der Nationalrat hier bereits unterbreitet.