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Jositsch Daniel · Ständerat · 2023-12-21

Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-12-21

Wortprotokoll

Beim Cybermobbing geht es um Handlungen, die grundsätzlich bekannt sind, der Kommissionsberichterstatter hat es erwähnt: Beleidigung, Bedrohung, Blossstellung, Belästigung. Das sind Delikte, die schon immer bestraft wurden. Das Entscheidende beim Cybermobbing ist die Dimension, die es annimmt. Wenn Sie früher, vor Entstehung der sozialen Medien, jemanden beleidigen wollten, mussten Sie das eins zu eins machen, indem Sie es ihm ins Gesicht sagten. Und wenn Sie es öffentlich machen wollten, mussten Sie es in einer Fernsehsendung tun - das konnte nicht jeder, nicht jeder konnte in eine Fernsehsendung gehen - oder Sie konnten einen Leserbrief schreiben. Allerdings haben die Zeitungsredaktionen solche Dinge[NB]dann[NB]herausgefiltert. Die Dimension war also eine ganz andere.

Heute können Sie das erstens über soziale Medien im Extremfall an ein Millionenpublikum verbreiten. Zweitens gilt ein alter Satz nicht mehr: Wenn früher etwas Schlechtes in der Zeitung stand, hat man gesagt, am besten packe man mit dieser Zeitung am Morgen einen toten Fisch ein, am nächsten Tag wisse das niemand mehr. Heute googeln Sie nach "Jositsch", und dann sehen Sie alles, was über mich verbreitet worden ist; das finden Sie ohne Probleme. Deshalb stimmt zwar die Aussage des Kommissionsberichterstatters, wenn er sagt, diese Delikte könnten schon heute verfolgt und bestraft werden. Ja, wir können Ehrverletzungsdelikte bestrafen, aber das sind Bagatelldelikte, weil diese Delikte früher tatsächlich Bagatellen waren. Mit den sozialen Medien hat das eine neue Dimension angenommen. Insofern, glaube ich, müssen wir auch ein bisschen mit der Zeit gehen.

Es ist tatsächlich so, dass wir uns im Rahmen der letzten Revision des Strafgesetzbuches kürzlich Gedanken darüber gemacht haben und damals gesagt haben - auch ich -, wir könnten das irgendwie abdecken; es sei zwar ein bisschen ein Flickenteppich, aber wir müssten ja nicht gleich wieder neue Gesetze machen. Ich habe mich nun aber in den letzten Monaten intensiver mit dieser Thematik befasst. Es ist tatsächlich so, dass die Dimension, die das annimmt, erschreckend ist und dass es auf Menschen, die mit so [PAGE 1283] etwas konfrontiert werden, katastrophale Auswirkungen haben kann. In der Tat kann das fast bis zum Suizid gehen.

Deshalb glaube ich, dass wir nicht mehr mit den herkömmlichen Mitteln arbeiten können. Die guten alten Ehrverletzungsdelikte, das Delikt der Drohung und auch der sexuellen Belästigung reichen hier nicht mehr aus. Ich glaube, dass schon ein gewisser Handlungsbedarf besteht und wir uns generell mit der Thematik, die eben durch die digitale Dimension ausgelöst wird, auseinandersetzen müssen. Deshalb möchte eine Minderheit Ihrer Kommission dieser parlamentarischen Initiative Folge geben. Ich möchte Sie daran erinnern, dass die Minderheit relativ gross ist; das Stimmenverhältnis in der Kommission war 7 zu 6 Stimmen.

Ich möchte nicht verhehlen, dass es nicht ganz klar ist, ob wir am Schluss wirklich eine Lösung finden. Es ist auch denkbar, dass wir die ganze Sache etwas grösser, über das Cybermobbing hinaus, denken und uns vielleicht Gedanken darüber machen müssen, ob die ganze Cyberthematik einer grösseren Auslegeordnung bedarf, aber das verhindert die parlamentarische Initiative nicht. Wie Sie bestens wissen, müssen wir in dieser Phase nur entscheiden, ob es Handlungsbedarf gibt. Wenn wir entscheiden, dass es Handlungsbedarf gibt, dann haben wir immer noch einen relativ breiten Rahmen, in dem wir uns der Thematik annehmen können. Ich glaube, die Praxis zeigt wirklich, dass Handlungsbedarf besteht. Etwas kann ich Ihnen versichern: Mit den herkömmlichen Delikten, die alle im Bagatellbereich sind, werden wir ganz offensichtlich des Problems nicht Herr; die Dimension, die das Problem in der Praxis annimmt, zeigt das.

Der Kommissionsberichterstatter hat gesagt, das Problem sei die Rechtsdurchsetzung und die Strafverfolgung. Ja, das ist so. Aber wenn wir jeden Straftatbestand, bei dem wir Durchsetzungsprobleme haben, abschaffen würden, dann könnten Sie das halbe Strafgesetzbuch streichen. Das ist kein neues Phänomen, das hat nichts damit zu tun - im Gegenteil. Wenn wir sagen, wir werden der Cyberdelikte nicht Herr, dann geben wir eigentlich auf, dann bemühen wir uns gar nicht, der Sache Herr zu werden. Darum glaube ich, dass hier ein, ich würde fast sagen, dringlicher Handlungsbedarf besteht.

Ich bitte Sie daher, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.