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Zopfi Mathias · Ständerat · 2023-12-21

Zopfi Mathias · Ständerat · Glarus · Grüne Fraktion · 2023-12-21

Wortprotokoll

Mit der Frage der Interessenbindungen hat sich die Staatspolitische Kommission unseres Rates eigentlich die ganze vergangene Legislatur recht intensiv befasst. Ich hole deshalb etwas aus, bevor ich Ihnen die Position zur vorliegenden parlamentarischen Initiative Quadri erläutere.

Das erste Geschäft, das diese Diskussion bei uns eröffnet hat, war die damalige parlamentarische Initiative Rieder 19.414, "Verbot der Annahme von bezahlten Mandaten im Zusammenhang mit der Einsitznahme in parlamentarischen Kommissionen". Die Kommission teilte die Meinung, dass es durchaus ein gewisses Ärgernis ist, dass die Interessenkonflikte und Interessenvertretungen in gewissen Kommissionen ein recht hohes Ausmass angenommen haben. Damals wurde auch bereits festgestellt, dass das insbesondere in den SGK der Fall ist.

Man hatte deshalb für die parlamentarische Initiative Rieder eine gewisse Sympathie. Das Verbot der Einsitznahme beurteilte man dann aber als zu weit gehend - nicht nur in der Kommission, sondern auch in diesem Rat. Sie erinnern sich: Wir haben das Geschäft zweimal in den Rat gebracht, einmal wurde es an die Kommission zurückgewiesen. Man [PAGE 1285] beurteilte das Verbot erstens als zu weit gehend, weil Interessenbindungen nicht nur schlecht sind. Es kann in einem Milizparlament auch sinnvoll sein, dass Personen in Kommissionen sitzen, die sich mit der Materie auch anderweitig befassen, und dass diese ihr Wissen direkt einbringen können anstatt indirekt, z.[NB]B. über den Rat oder in einer späteren Phase. Man hat zweitens vor allem aber auch festgestellt, dass die Ungleichbehandlung von Parlamentariern problematisch ist. Das wurde auch in einem Gutachten des Bundesamtes für Justiz bestätigt. Es wäre problematisch, wenn man Parlamentarier mit Interessenbindungen anders behandeln würde als solche, die keine haben, oder wenn man darüber urteilen würde, wer in eine Kommission darf und wer nicht. Als Fazit haben wir die parlamentarische Initiative damals abgelehnt - Sie erinnern sich.

Nun gibt es natürlich andere Ansätze, wie man das tun kann. Ein Ansatz, der damals ebenfalls schon in der SPK beraten wurde, ist der, dass man zwar keine Verbote für die Einsitznahme ausspricht, aber dass man mehr Transparenz schafft. Hier setzt nun die parlamentarische Initiative Quadri an, die wir heute beraten. Sie fordert, dass es Transparenz bei den Einkünften von Mitgliedern unserer Räte gibt, die Mandate von Krankenkassen innehaben. Der Nationalrat hat - entgegen der Empfehlung der SPK-N - dieser Initiative mit 106 zu 69 Stimmen Folge gegeben.

Ich komme nun zu den Bedenken. Sie werden sehen, dass die Bedenken, die damals bei der parlamentarischen Initiative Rieder ausschlaggebend waren, hier nur zum Teil ausgeräumt sind und somit weiterhin bestehen.

Die erste Frage ist, weshalb es nur um Vertreterinnen und Vertreter mit Krankenkassenmandaten geht. Man kann attestieren, dass es da vielleicht ein Problem geben mag, vielleicht gibt es dieses Problem aber auch nicht - das ist möglicherweise schon eine politische Beurteilung. Vielleicht besteht dieses Problem auch an anderen Orten. Es ist ein wenig willkürlich und sicher eine Ungleichbehandlung, wenn man bei Krankenkassenmandaten anders urteilt, als wenn jemand in der KVF ist und Mandate in ÖV-Unternehmungen hat. Das ist zum Beispiel beim Sprechenden der Fall. Wieso beurteilt man mit dieser parlamentarischen Initiative das eine so und das andere so? Im einen Fall ist es negativ, im anderen Fall ist es vielleicht nicht positiv, aber es wird neutral betrachtet. Das ist aus Sicht der Kommission eine nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung, und es widerspricht auch den Punkten, die im Gutachten des Bundesamtes für Justiz zur[NB]damaligen[NB]parlamentarischen Initiative Rieder gebracht wurden.

Wenn man für mehr Transparenz ist, dann ist das sicher ein ehrenwertes Anliegen. Es ist aber gleichzeitig wichtig, die verfassungsmässigen Voraussetzungen zu achten und hier nicht eine problematische und - aus Sicht der Kommission - verfassungsrechtlich nicht zulässige Ungleichbehandlung der verschiedenen Kategorien von Mandaten vorzunehmen. Deshalb empfiehlt Ihnen die Kommission, der parlamentarischen Initiative Quadri keine Folge zu geben.

Aber den Transparenzansatz gibt es, diesen kann man durchaus kompatibel mit den verfassungsmässigen Rechten der Parlamentarierinnen und Parlamentarier weiterverfolgen. Aus Sicht der Kommission ist es ein klügerer Ansatz, die Transparenz auf alle Mitglieder der eidgenössischen Räte auszudehnen - nicht nur auf solche, die in Krankenkassenverwaltungsräten oder anderen Organen sitzen - und Transparenz durch verschiedene Kategorien zu schaffen. Kategorien zu schaffen ist praktikabler und ausreichend, also z.[NB]B. eine Kategorie von 0 bis 12[NB]000 Franken, dann eine Kategorie ab 12[NB]000 Franken usw. Zudem ist es ein Ansatz, der gerade keine Ungleichbehandlung ergibt, weil er für alle gleich gilt.

Das ist das, was die Staatspolitische Kommission mit dem Folgegeben der parlamentarischen Initiative Mazzone 22.485, "Transparenz bei Einkünften aus Nebentätigkeiten von Parlamentarierinnen und Parlamentariern durch Spannbreiten", gemacht hat. Diese parlamentarische Initiative würde nicht nur Krankenkassenvertreter betreffen, sondern eben alle Mitglieder der Räte. Sie wird in wenigen Wochen in der SPK-N behandelt werden.

Aufgrund der besseren Alternative und der Unzulänglichkeiten, die die parlamentarische Initiative Quadri nun einmal birgt - und ich erlaube es mir nochmals zu sagen: auch aufgrund der Inkompatibilität mit unseren verfassungsmässigen Grundsätzen -, empfiehlt Ihnen die Kommission mit 9 zu 2 Stimmen, der parlamentarischen Initiative Quadri 22.474 keine Folge zu geben. Es wurde kein Minderheitsantrag eingereicht, aber wir haben, wie ich gesehen habe, einen Einzelantrag, weshalb wir trotzdem über Folgegeben oder Nichtfolgegeben abstimmen werden können.

An dieser Stelle möchte ich noch erwähnen, dass die Kommission ebenfalls und aus ähnlichen Erwägungen, vor allem weil die parlamentarische Initiative Mazzone 22.485 nun auf dem Weg ist, auch empfiehlt, der eingereichten Petition 23.2013, "Schluss mit der Lobby-Politik", keine Folge zu geben.

Ich bitte Sie also, dem Beschluss der Kommission zu folgen. Wir werden das Thema sachgerechter mithilfe der parlamentarischen Initiative Mazzone beraten können. Es gibt keinen Anlass dafür, der nicht verfassungskonformen parlamentarischen Initiative Quadri Folge zu geben.