AB 332663
Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2023-12-21
Wortprotokoll
Ich darf Ihnen die Stellungnahme der FDP-Fraktion bekannt geben. Ich springe direkt zu Artikel 14a Absatz 1. Hier geht es darum, wie genau die kantonalen Plangenehmigungsverfahren bei Windenergie- und Solaranlagen von nationalem Interesse zu gestalten sind, und vor allem darum, welche Rolle die Standortgemeinde dabei spielen soll. Es sind verschiedene Möglichkeiten aufgelistet, daher gibt es auch so viele Minderheitsanträge. Es ist natürlich schwierig, den richtigen herauszupflücken. Wir sind aber überzeugt, dass der Antrag der Minderheit II (Jauslin) die richtige Lösung ist. Die Minderheit übernimmt hier den Entwurf des Bundesrates. Ich habe schon bei der Begründung meiner Minderheitsanträge gesagt, dass wir den Eindruck haben, dass diese Version stimmig abgefasst ist und sämtliche Interessen abholt. Wir bitten Sie also hier, alle anderen Minderheitsanträge abzulehnen und dem Antrag der Minderheit II zuzustimmen.
Ich komme zu den Absätzen 1 und 1ter von Artikel 10. Hier gibt es einen Antrag der Minderheit I (Imark). Wir werden hier selbstverständlich der Mehrheit folgen. Dasselbe gilt auch für Artikel 14a Absatz 2, auch hier gibt es einen Antrag der Minderheit Imark. Auch hier haben wir den Eindruck, dass die Mehrheit richtigerweise entschieden hat, dem Bundesrat zu folgen. Wir erachten das als die richtige Lösung.
Dann komme ich zum Antrag der Minderheit Rüegger beim neu eingefügten Artikel 14d. Diese Minderheit wird von der FDP-Fraktion unterstützt. Warum? Wir erachten es nicht als [PAGE 2565] notwendig, ein weiteres öffentliches Datenregister für Solar- und Windanlagen aufzubauen. Sämtliche Daten sind bereits heute nach der Baueingabe und vor allem auch nach der Inbetriebnahme ersichtlich und zugänglich. Dazu braucht es aus unserer Sicht keine gesetzliche Regelung, denn diese Daten werden genügend gut abgeholt, und es ist bereits gut organisiert. Wir unterstützen hier die Minderheit Rüegger.
Dann komme ich zu Artikel 71a Absatz 4. Er betrifft die Fristverlängerung für die Bauausführung und wurde bereits von anderen Fraktionen aufgegriffen. Hier möchte ich einfach noch einmal ausführen, worum es eigentlich geht: Die Mehrheit der FDP-Liberalen Fraktion wird hier die Minderheit Jauslin unterstützen, da es eben nicht um die Auflage des Projektes geht. Es sind in diesem Gesetz zwei Daten fixiert. Das erste ist das Jahr 2025 für die Auflage. Das Parlament hat nicht gemerkt, dass es auch für die Ausführung denselben Termin gesetzt hat; die Ausführung und die Auflage haben denselben Termin. Jeder, der ein bisschen etwas vom Bauen versteht, wird mir zustimmen, dass es gar nicht möglich ist, gleichzeitig mit der Auflage auch die Netzeinspeisung fertigzustellen. Das ist der Grund, warum die Minderheit diese Verlängerung um drei Jahre einführen will. Es geht tatsächlich nur darum, dass solche Bauprojekte auch wirklich realisiert werden können.
Zum Antrag der Minderheit Vincenz betreffend Verbandsbeschwerderecht: Hier folgen wir der Minderheit Vincenz. Wir möchten die Projekte nicht unnötig verzögern. Vor allem macht bei uns die Mehrheit geltend, dass das Beschwerderecht weiterhin besteht, sofern Organisationen beteiligt sind, die über 50[NB]000 Mitglieder aufweisen. Daher ist auch weiterhin eine Beschwerde möglich. Eine Minderheit aus unserer Fraktion sieht das eher etwas kritischer und macht geltend, dass das Beschwerderecht klar geregelt ist und nicht einfach mit diesem Erlass verwässert werden soll.
Dann komme ich noch zum Kernenergiegesetz. Da geht es um den Einzelantrag, der von uns eingereicht worden ist. Die Mehrheit der FDP-Liberalen Fraktion erachtet es als notwendig und wichtig, dass in diesem Beschleunigungserlass gerade jetzt auch das Kernenergiegesetz angepasst wird. So sollen wieder Rahmenbewilligungen für Kernkraftwerke möglich sein, indem man das Verbot aus dem Kernenergiegesetz streicht. Da in jedem Fall für solche Anlagen ja eine Volksabstimmung nötig wäre, ist die Mehrheit der Fraktion überzeugt, dass dies kein Freipass für neue Kernkraftwerke ist und letztlich das Volk darüber entscheiden wird. Man erhofft sich damit aber auch, dass in der Schweiz wieder intensiver auf dem Gebiet der Kernenergie geforscht und die Technologie aktiv weiterentwickelt wird. Die Minderheit macht darauf aufmerksam, dass auch heute eigentlich kein Technologieverbot besteht und beispielsweise Versuchsanlagen durchaus möglich wären.
Noch ganz kurz zum Einzelantrag Grossen Jürg, der noch eingegangen ist: Hier haben wir Stimmfreigabe beschlossen. Pro: Es wären mit dem Antrag Grossen Jürg Energiemessungen für Speicheranlagen auch mit privaten Messgeräten möglich. Contra: Das haben wir bereits beim Mantelerlass diskutiert. Die FDP-Fraktion hat hier Stimmfreigabe beschlossen.