Bäumle Martin · Nationalrat · 2023-12-21
Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2023-12-21
Wortprotokoll
Die grünliberale Fraktion wird bei dieser Vorlage mit einer Ausnahme immer der Mehrheit folgen und bittet Sie, das ebenfalls zu tun. Die Ausnahme betrifft die Frage der Mitsprache der Gemeinden. Dort werden wir grundsätzlich die Minderheit II (Jauslin) unterstützen und damit gemäss Bundesrat entscheiden. Das entspricht eigentlich der Art, wie wir legiferieren: Wenn die Kantone ein gemeinsames Plangenehmigungsverfahren durchführen, werden die Gemeinden einbezogen. Die Mehrheit beantragt Ihnen eine Klausel für die Kantone, d.[NB]h., sie sollen die Bedingung vorsehen können, dass die Standortgemeinden zustimmen. Wenn diese Mehrheit obsiegt, wird das für uns kein Casus Belli sein, denn sie sieht mindestens die Ermächtigung der Kantone vor.
Die anderen Minderheiten gehen deutlich weiter und durchbrechen auch das Recht, das wir eigentlich normalerweise kennen: dass wir über die Kantone legiferieren und nicht für die Gemeinden irgendetwas direkt ins Gesetz schreiben. Es ist ja auch so, dass sich die Kantone auf die Minderheit I (Jauslin) konzentrieren und die anderen Anträge ablehnen. Der Schweizerische Gemeindeverband sieht das anders. Aber interessanterweise wurde die Stadt Dübendorf nicht angefragt, ob sie das auch so sieht - damit lege ich auch meine Interessenbindung als Mitglied der Exekutive der Stadt Dübendorf offen. Ich hätte eine andere Antwort gegeben. Der Gemeindeverband vertritt da also offenbar eine gewisse Haltung, aber nicht unbedingt diejenige aller Gemeinden.
Zum Antrag der Minderheit Jauslin betreffend die Verlängerung des "Solar-Expresses": Diesem Antrag wird die grünliberale Fraktion heute nicht zustimmen. Die Regulierung ist klar so, dass das Verfahren für eine Anlage im "Solar-Express" bestehen bleibt, wenn das Baugesuch bis am[NB]31.[NB]Dezember 2025 öffentlich aufgelegt ist. Wir wollten rasch Winterstrom haben und haben diesen Druck aufgebaut. Das soll weiterhin so bleiben.
Was hingegen allenfalls nicht alle schaffen werden, ist, dafür zu sorgen, dass sie bis Ende 2025 am Netz sind. Auch das ist eine Bedingung. Dazu liegt uns aber in den Materialien bereits ein Dokument vonseiten des Bundesrates und des BFE vor, gemäss dem es nicht nötig ist, hier jetzt bereits eine Übersteuerung zu machen. Das könne im bestehenden Gesetz mit einer separaten Anlagenkategorie gelöst werden, damit die Unterstützung dann trotzdem kommt.
Es ist ganz wichtig, dass die Branche das hört und die Unternehmen nicht denken, sie müssten jetzt stoppen, wenn sie nicht bis Ende 2025 am Netz sein können. Wichtig ist, dass sie bis dann die Baugesuche hinkriegen, und ich glaube, da wollen wir Druck machen. Es geht immer noch um Solarstrom und Winterstrom, den wir zubauen wollen. Es wäre auch staatspolitisch bedenklich, wenn wir eine im Dringlichkeitsrecht verfasste Vorlage heute schon ohne Not um drei Jahre verlängern würden.
Die grünliberale Fraktion ist aber offen dafür, das nochmals zu überprüfen und anzugehen, wenn sich abzeichnen sollte, dass durch Beschwerden oder was auch immer Verzögerungen entstehen und dadurch Anlagen gefährdet werden, die sonst gebaut werden könnten. Aber es ist auch nicht zwingend, denn das neue Recht, das wir jetzt mit der Beschleunigung und dem Mantelerlass haben, wird neue Verfahren bringen und letztlich zu einer Lösung dieses Problems beitragen. Die Solaranlagen von nationalem Interesse können dann eben von einem beschleunigten und konsolidierten Verfahren profitieren. Auch da liegt also eigentlich eine nahtlose Anschlusslösung vor.
Ich komme nur kurz nochmals zu den zwei "Sargnägeln", zu den Anträgen zum Verbandsbeschwerderecht und zu den Kernkraftwerken. Bei den Kernkraftwerken wurde ja jetzt ein Antrag zurückgezogen, der VW Käfer steht also nicht mehr zur Disposition. Das ist schon einmal ein kleiner Fortschritt. Eigentlich müsste man ehrlicherweise aber den Titel des Gesetzes ändern und offen sagen, worum es eigentlich geht, wenn man das für so wichtig ansieht. Ich bitte Sie dringend, den Einzelantrag der FDP-Fraktion, der durch die Hintertür hereingekommen ist und nicht einmal vernehmlasst wurde, abzulehnen. Eine Grundsatzfrage, über die das Volk entschieden hat, so durch die Hintertür hineinzubringen, ist nicht nur staatspolitisch bedenklich, sondern unanständig. Aber offenbar ist der Anstand gewissen Leuten abhandengekommen.
Bei der Verbandsbeschwerde bitte ich Sie ebenfalls, diesen Sargnagel heute nicht einzuschlagen. Es ist so, dass es Verbände gibt, die mich oder uns auch ab und zu ärgern, wenn gute Projekte, wie zum Beispiel das Trift-Projekt, länger blockiert werden. Aber im Beschleunigungserlass wollen wir genau mit der Konzentrierung die Zeit verkürzen; das heisst, die Beschwerde kann gemacht, aber nicht mehr auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben werden. Es ist ein Unterschied, ob man Rechte einschränkt oder durch Beschleunigung Verfahren konzentriert. Genau das ist die Aufgabe dieser Vorlage: zu beschleunigen und nicht einzuschränken.
Ich bitte Sie also, diesen Minderheitsantrag klar abzulehnen, damit der Vorlage zum Durchbruch zu verhelfen und auch [PAGE 2566] Herrn Rösti ein kleines Weihnachtsgeschenk zu machen, indem wir heute seine erste Vorlage zu Ende beraten, positiv abschliessen und in den zweiten Rat schieben, damit Herr Rösti beruhigt mit der ersten Vorlage in der Tasche in die Ferien gehen kann.