Frick Bruno · Ständerat · 2003-03-20
Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-03-20
Wortprotokoll
Ich habe noch zwei Bemerkungen anzubringen; die erste betrifft Artikel 65 Absatz 1bis. Herr Fünfschilling hat mit dem scharfen Auge des ehemaligen Finanzdirektors richtig gelesen. Das Wort "Einkommen" müsste durch "Vermögen" ersetzt werden. Wir haben das in der bereinigten Fahne leider übersehen. In Absatz 1bis muss in der zweitletzten Zeile das Wort "Einkommens" durch "Vermögens" ersetzt werden.
Das Zweite betrifft die Auffassung von Frau Brunner. Herr Stähelin und Frau Beerli haben dargelegt, wie der Wortlaut des Minderheitsantrages ist. Zudem müssen wir die Systematik des Gesetzes betrachten. Artikel 61 ist der zweite Abschnitt über die Prämien der Versicherten. Dort wird klar gesagt, wer Prämien zu bezahlen hat. Der Antrag der Minderheit Brunner Christiane führt dazu, dass aus dem Prämienvolumen der einzelnen Krankenversicherungen alle Leistungen bezahlt werden müssen, aber ab dem dritten Kind wird nichts mehr in den Prämientopf eingeworfen. Das führt tendenziell zu einer leichten Erhöhung der Prämie; das dürfte pro Monat und Schweizer Einwohner etwa 1 Franken ausmachen. Das System der Prämienverbilligung hingegen ist in Artikel 65 geregelt. Wenn Sie es über die Prämienverbilligung regeln wollen, dann muss es in Artikel 65 Absatz 1quater geschehen. Dort bezahlt die öffentliche Hand.
Auch in Artikel 65 ist von der Anzahl der Kinder die Rede. Aber dort bedeutet die Anzahl der Kinder nur, wie hoch der Anteil der Prämie am verfügbaren Einkommen ist. Hierfür spielt die Anzahl der Kinder eine Rolle, aber es geht immer um Prämienverbilligung. Mit der Minderheit Brunner Christiane wählen Sie ein System über die Prämien aller Versicherten und mit dem Antrag der Mehrheit jenes über die Prämienverbilligung.