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Beerli Christine · Ständerat · 2003-03-20

Beerli Christine · Ständerat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-20

Wortprotokoll

Ich erlaube mir auch, zu beiden Artikeln, Artikel 61 Absatz 3bis und 65, zu sprechen. Ich bitte Sie, bei Artikel 61 Absatz 3bis der Mehrheit, bei Artikel 65 den Minderheiten zu folgen.

Frau Brunner Christiane hat gesagt, ich möchte mit den Anträgen, die ich stelle, keine Familienpolitik in der Krankenversicherung betreiben. Ich möchte diesen Satz etwas präzisieren und sagen: keine "zusätzliche" Familienpolitik. Denn bereits die Grundlösung, die wir Ihnen in Artikel 65 anbieten, auch ohne den Zusatz der Mehrheit, ist ganz klar eine sehr familienfreundliche Lösung.

Was wir das letzte Mal in den Nationalrat geschickt haben, mit den 8 Prozent, das ist uns allen bewusst, war eine etwas grobschlächtige Lösung. Wir haben das damals in der Debatte ausgeführt und den Nationalrat gebeten, diese Lösung zu verfeinern. Er hat dies getan.

Er hat - wenn Sie den Artikel 65 ansehen, sehen Sie das - verschiedene Kategorien von Versicherten geschaffen, indem er einmal Versicherte definiert hat, die allein stehend sind, und dann Versicherte, die eine Familie mit Kindern bilden, also die Familie als eigene Gruppe hervorgehoben. Und dann sagt er in den Absätzen 1bis und 1ter - die Lösung ist in der Tat nicht ganz einfach zu verstehen -: Die Kantone sollen für diese verschiedenen Gruppierungen von Versicherten Einkommenskategorien schaffen und dann, je nach Einkommenskategorie, sagen, wie viel die Prämienbelastung sein darf.

Und die darf sich für Familien mit Kindern zwischen 2 und 10 Prozent bewegen. Das bedeutet, dass Familien mit Kindern bis zu einem durchschnittlichen Einkommen, nehmen wir an - wir können es nicht ganz genau sagen, weil ja die Kantone dann die Einkommenskategorien machen - bis etwa 80 000 Franken, von der Prämienverbilligung absolut begünstigt sein und wahrscheinlich für die Kinder keine Prämien zu bezahlen haben werden. Also: Sie werden in die Kategorie der Prämienverbilligung fallen mit einem Einkommen bis etwa 80 000 Franken. [PAGE 352]

Das sind immerhin etwa 700 000 Kinder in der Schweiz, die in Familien mit einem Familieneinkommen zwischen etwa 45 000 und 80 000 Franken aufwachsen. Das ist im Übrigen auch - diese Zahlen haben wir uns vorlegen lassen - die kinderstärkste Population, wenn man dem so sagen darf. Da teile ich die Meinung von Frau Brunner: Die meisten Kinder leben in Familien mit diesen Einkommen.

Also, wir haben in der Lösung, die vom Nationalrat vorbereitet und von uns übernommen worden ist, ohne dass man in Artikel 65 der Mehrheit folgt, bereits eine sehr familienfreundliche Grundlösung für die Prämienverbilligung. Ich möchte nicht weiter gehen, weil ich finde: All die Vorschläge, die weiter gehen, sei es jetzt der Antrag der Minderheit Brunner Christiane zu Artikel 61 oder sei es der Antrag der Mehrheit zu Artikel 65, das sind nun wirklich Giesskannenlösungen. Sie betreffen in der Tat sämtliche Einkommen in der Kategorie über 80 000 Franken, und dort werden die Einkommen noch einmal verschieden behandelt.

Ich muss Frau Brunner sagen: Ihre Interpretation von Artikel 61 Absatz 3bis ist jetzt das erste Mal hier so aufgetaucht. Sie sagen jetzt, das seien auch Prämienverbilligungen, aber das entspricht natürlich nicht dem Wortlaut dieses Absatzes. Hier spricht man klar davon, dass die Familien für das zweite Kind zu 50 Prozent prämienpflichtig sind, also nur zu 50 Prozent, und für das dritte und weitere Kinder müssen sie keine Prämien entrichten. Es heisst also nicht, dass sie irgendeine Prämienverbilligung erhalten, sondern dass sie keine Prämien entrichten müssen.

Wir gingen auch in der Kommission immer davon aus, dass es sich dabei klar um eine Lösung zulasten der Krankenkassen handelt, dass also für das zweite Kind 50 Prozent und für die weiteren Kinder darüber hinaus voll keine Prämien mehr zu entrichten sind. Dies würde dann zulasten der Versichertengemeinschaft gehen, weil das dann auf die Prämien der anderen Leute umzulegen ist.

Mich stört das in jedem Fall. Mich stört es, wenn es um Subventionen geht; mich stört es, wenn es im KVG passiert, wenn Leute mit sehr hohem Einkommen mit einer Giesskannensubvention bedeckt werden, indem sie zulasten der übrigen Versichertengemeinschaft keine Prämien zu entrichten haben.

In Artikel 65 ist es bei der Lösung der Mehrheit Ihrer Kommission noch fast störender. Ich würde fast eher Artikel 61 vorziehen als den Artikel, den die Mehrheit Ihrer Kommission Ihnen beantragt. Denn dort geht es darum, dass wir ein neues Instrument der Prämienverbilligung einführen, das von den Kantonen aufzustellen, zu administrieren ist, für alle diejenigen Leute, die an sich nach den üblichen Kriterien gar keine Prämienverbilligung mehr zugute hätten. Diejenigen Familien, die ein Einkommen von über 80 000 Franken haben und nicht mehr in die Kategorie derjenigen gehören, die üblicherweise Prämienverbilligungen erhalten, hätten dann das Recht, für die halbe Prämie des zweiten Kindes und die ganzen Prämien der weiteren Kinder noch Prämienverbilligungen zu beanspruchen.

Das ist für mich ein reiner Anachronismus. Da wird dann auch administrativ noch eine Organisation aufgezogen werden müssen. Da kann der Präsident der Kommission lange sagen: Die Leute müssen es ja dann nicht geltend machen, sie können ja darauf verzichten. Aber wenn sie schon das Recht haben, es geltend zu machen, dann wird es sicher relativ viele geben, die sagen: Wenn ich schon Prämien bezahle und im Gesetz steht, ich habe das Recht auf Prämienverbilligung, dann gehe ich zum Kanton und mache das geltend. Das würde neben der Giesskannensubvention, die wir da ausrichten, bei den Kantonen zusätzlich noch einen administrativen Aufwand auslösen, den ich schlicht für unsinnig halte.

Ich bitte Sie daher, im Bereich von Artikel 61 Absatz 3bis der Mehrheit zu folgen und bei Artikel 65 die Minderheiten zu unterstützen.