preparatory:AB 333100
Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2024-02-26
Wortprotokoll
Es freut mich, dass ich noch einmal aus dieser Kommission berichten kann, denn es ist kein Bundesratsgeschäft, sondern ein Geschäft des Parlamentes, einer parlamentarischen Initiative. Somit sind wir als Gesetzgeber dafür verantwortlich, was wir hier alles zusammengetragen haben. Wir haben uns darauf geeinigt, dass der Grundsatz "stofflich vor energetisch vor thermisch" gelten soll. Das haben wir unter Berücksichtigung der Konsumenten, unter Berücksichtigung der Wirtschaft und auch unter Berücksichtigung der Innovation gemacht. Das ist, denke ich, auch aus Sicht der Kommission ziemlich gelungen. Das zeigen auch die fast einheitlichen Stellungnahmen.
Für die neuen Ratsmitglieder sei es einfach noch einmal kurz zusammengefasst: 2020 haben wir mit diesem Projekt gestartet. Dazumal bildeten elf Vorstösse die Grundlage. Alle elf Vorstösse wurden vom Parlament angenommen. Daher war das Parlament auch gezwungen, Massnahmen zu ergreifen. Es ist also nicht aus heiterem Himmel, sondern aus Ihren Reihen die Forderung gekommen, dass wir hier reinen Tisch machen.
Ich komme zu den Minderheiten und zu den offenen Punkten. Zu Artikel 10h Absatz 3: Hier geht es um die Frage, ob der Bundesrat auch noch Bericht erstatten soll - ja oder nein? Die Grundlage dafür, dass die Kommission dazumal eine Berichterstattung wollte, war Artikel 48a; denn dort haben wir neu eingefügt, dass es möglich ist, Pilotprojekte zu starten. Das heisst, der Bundesrat kann ohne gesetzliche Grundlage Pilotprojekte zulassen; er soll über diese auch berichten und sie später, wenn es Handlungsbedarf gibt, auch in das Gesetz implementieren. Das war der Grund, warum wir gesagt haben: Hier brauchen wir eine Berichterstattung. Der Ständerat hat das noch präzisiert: Er hat zusätzlich das Wort "Qualität" hineingepackt. Die UREK-N hat den Absatz nochmals präzisiert. Der Ständerat wollte die Formulierung "Produktedeklarationen" nach internationalen Normen. Solche Produktedeklarationen gibt es nicht, aber es gibt international anerkannte Standards. Das ist der Grund, warum hier die Mehrheit der Kommission diesen Teil noch eingefügt hat. Schlussendlich wurde das Anliegen der jetzigen Minderheit Egger[NB]Mike[NB]mit 14 zu 11 Stimmen abgelehnt. Die Mehrheit wollte inklusive dieser Präzisierung dem Ständerat folgen.
Ich komme zu Artikel 30b Absatz 2 und zur sogenannten Entpackungspflicht. Dazu gibt es sehr viele Faktenblätter. Sie können öffentlich eingesehen werden, sie sind alle im Parlnet verfügbar. Sie können nachlesen, was die Problematik mit diesen zurückgenommenen verpackten Produkten ist. Hier gilt es zu beachten, dass es eben nicht nur um Plastik oder Kunststoff geht, sondern teilweise auch um andere Materialien, die Probleme machen könnten, also z.[NB]B. um Karton oder Aluminium, oder auch um Bänder aus irgendwelchen Metallen.
In der Kommission hat man darüber gestritten, ob im Gesetz eine Entpackung der Produkte verlangt werden soll oder nicht. Die Minderheit II (Paganini) will hier dem Ständerat folgen: Sie möchte, dass das im Gesetz nicht vorgegeben wird, sondern dass der Bundesrat diese Problematik in der Verordnung aufnimmt. Der Antrag, der jetzt als Minderheitsantrag vorliegt, wurde in der Kommission mit 14 zu 10 Stimmen abgelehnt. Die Mehrheit will unverkaufte biogene Produkte entpacken lassen. Sie hat sich dann auf die Plastikverpackungen konzentriert und die anderen ausgeblendet. Trotzdem möchte ich aus Sicht der Kommission beliebt machen, dass Sie hier der Mehrheit folgen - ausser der Antrag der Mehrheit würde noch zurückgezogen, was aber nicht geht. Daher haben wir bei dieser Frage zwei Abstimmungen.
Ich komme noch zu zwei Anmerkungen, die ich zuhanden des Amtlichen Bulletins machen möchte. Zuerst geht es um Artikel 30d Absatz 3quater, um die Pflicht zur Verwertung von Phosphor. Die Problematik entsteht vor allem bei der Schlacke oder auch beim Klärschlamm aus Abwasserreinigungsanlagen. Was passiert damit? Er muss bis zu einer bestimmten Menge in einer sogenannten Monoverbrennung zugeführt werden, um aus der Asche Phosphor zu gewinnen. Wie gross die Quote sein wird, kann der Bundesrat festlegen. Der gesamte übrige Klärschlamm darf auch als Brennstoff für Zementwerke oder für Verbrennungsanlagen verwendet werden. Hier ist aber anzumerken: Es ist kein Muss; es ist weiterhin möglich, aus dem überzähligen Klärschlamm Phosphor zu gewinnen und Asche in der Deponie Typ D zu platzieren; das noch zur Präzisierung.
Die zweite Präzisierung, die ich zuhanden des Amtlichen Bulletins machen möchte, betrifft Artikel 31b Absatz 7; es geht um das sogenannte Littering. Der Ständerat hat hier ein wichtiges Wort eingefügt. Er hat nämlich gesagt, dass mit Littering eben nicht einfach das Wegwerfen kleiner Mengen von Abfällen wie Verpackungen oder Zigarettenstummel gemeint sei, und hat vor dieser Formulierung das Wort "auch" eingefügt. Das heisst, dass es in Zukunft nicht mehr erlaubt sein wird, irgendwelche Verpackungen einfach liegenzulassen, und dass die Kantone hier entsprechende Massnahmen ergreifen müssen.
Besten Dank für Ihre Unterstützung. Ein Dankeschön geht auch an die Kommission. Die Schlussabstimmung werden wir wahrscheinlich - so hoffe ich - noch in dieser Session durchführen können. Wir werden dann eine gute Sache haben, die die Kreislaufwirtschaft stärken wird.