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Sollberger Sandra · Nationalrat · 2024-02-26

Sollberger Sandra · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-02-26

Wortprotokoll

Die Finanzkommission hat sich aus finanzpolitischer Perspektive mit der Vorlage befasst. Die Finanzkommission ist einhellig der Meinung, dass sie sich wirklich auf die finanziellen Aspekte konzentrieren und die fachliche Diskussion der KVF überlassen will. Der Finanzkommission war es jedoch sehr wichtig, dass im Mitbericht vermerkt ist, dass die KVF eine genaue Prüfung der einzelnen Projekte vornehmen soll. Die Gelder sollen zweckmässig ausgegeben werden.

Eintreten war unbestritten. Die Finanzkommission beurteilt die Vorlage aus finanzpolitischer Sicht. Die Unterstützung der Finanzkommission begründet sich mit dem Stand des Bahninfrastrukturfonds (BIF). Dieser weist im Voranschlag 2024 Fondsreserven von 1,728 Milliarden Franken aus.

Insbesondere diskutiert wurden die vom Ständerat beschlossenen Zusatzprojekte. Der Direktor des BAV führte aus, die zusätzlich beschlossenen Projekte seien aus Sicht der Verwaltung bis auf zwei Ausnahmen vertretbar. Die Finanzkommission ist der Auffassung, dass die genauere Prüfung der Projekte Aufgabe der KVF ist. Ein Antrag auf Streichung der genannten zwei Projekte wurde denn auch zurückgezogen.

Die Finanzkommission bittet die KVF-N, die Projekte nicht nur auf die verkehrspolitische Notwendigkeit, sondern auch auf die Umsetzungsreife hin zu überprüfen. Bekanntlich müssen Bundesrat und Verwaltung die eingegebenen Projekte stark priorisieren. Besonders genau geprüft werden sollte deshalb die Notwendigkeit der vom Ständerat zusätzlich beschlossenen Projekte, weil diese nicht die genau gleiche Prüfung durchlaufen haben wie die vom Bundesrat beantragten Projekte. Eine kritische Prüfung erachtet die Finanzkommission generell für zwingend nötig, damit die Gelder zweckmässig ausgegeben werden.

Mit dem Voranschlag 2024 hat das Parlament bereits 38 Millionen Franken weniger Einlagen in den BIF beschlossen, als der Bundesrat beantragt hatte - dies, um trotz den vom Parlament beschlossenen Erhöhungen einen schuldenbremsenkonformen Voranschlag verabschieden zu können. Die vom Bundesrat in Aussicht gestellten Massnahmen zur [PAGE 11] Entlastung des Bundeshaushalts sehen eine befristete Kürzung der Fondseinlagen aus dem Bundeshaushalt vor. Die Finanzkommission des Nationalrates wird sich im Rahmen der Massnahmen zur Bereinigung des Bundeshaushalts, dem Entlastungspaket 2025, und beim nächsten Voranschlag mit den Massnahmen auseinandersetzen.

Die Finanzkommission beantragt der KVF-N zu den Entwürfen 1 bis 4 und dem Nationalrat zu den Entwürfen 2 bis 4, die Beschlüsse des Ständerates aus der Wintersession 2023 zu unterstützen. Die Entwürfe 1 bis 3 wurden einstimmig unterstützt, beim Entwurf 4 gab es drei Enthaltungen.