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AB 333288

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-02-27

Wortprotokoll

Hier sehen Sie, dass der Nationalrat einen neuen Absatz 1bis eingefügt hat, der das Bundesamt für Statistik verpflichtet, neben der Leistungsart, der Leistungserbringung und den aggregierten Kosten auch die Nationalität der versicherten Personen zu erheben. Ihre Kommission hat sich eingehend damit beschäftigt und, um es vorwegzunehmen, am Schluss mit 6 zu 5 Stimmen knapp beschlossen, sich dem Nationalrat anzuschliessen.

In der Kommissionsberatung hat sich der Bundesrat kritisch, ja ablehnend über diese Norm geäussert, weil sie nicht dem Ziel der Gesetzgebung an sich entspricht, also dem Risikoausgleich und den übrigen von mir genannten Regelungen. Der Bundesrat bemängelt insbesondere, dass ein hoher administrativer Aufwand anfallen würde und dass der Sinn der Erhebung der Nationalität gesundheitspolitisch nicht ersichtlich sei.

Die Mehrheit Ihrer Kommission hat sich dann aber doch entschieden, dem Nationalrat zu folgen, und zwar im Wesentlichen aus der Überlegung heraus, dass mit der Erhebung der Nationalität Transparenz geschaffen werden kann. So wird allenfalls ersichtlich sein, welche Nationalitäten, wenn überhaupt, andere Leistungen beziehen als der Durchschnitt der Versicherten. Diese Transparenz hätte den Vorteil, dass gezielte, auch nationalitätsbezogene Präventionskampagnen gestartet werden könnten und dass man so gezielter Mittel einsetzen kann.

Was die Bürokratie betrifft: Die Kommissionsmehrheit ist der Überzeugung, dass dies mit relativ kleinem Aufwand umgesetzt werden kann, insbesondere dadurch, dass auch Nationalitäten zusammengefasst werden könnten. Es muss nicht unbedingt jede einzelne Staatsangehörigkeit erhoben werden. Man könnte etwa bei Angehörigen von Kleinststaaten wie Andorra oder San Marino auf eine Erhebung verzichten oder diese einer Gemeinschaft von Nationalitäten hinzufügen.

Die Kommission hat sich auch eingehend mit der Frage der Sans-Papiers beschäftigt, obwohl auch das eigentlich nicht Gegenstand der Vorlage ist. Wenn man aber die Nationalität erhebt, stellt sich automatisch die Frage, unter welcher Nationalität die sogenannten Sans-Papiers erfasst werden sollen. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten, der Gesetzeswortlaut legt das noch nicht fest: Entweder erfasst man Sans-Papiers als Staatenlose, oder man erfasst sie bewusst unter der Gruppe Sans-Papiers. Sicher nicht erfassen kann man sie als Schweizer oder Schweizerinnen. Wenn man nur eine Unterscheidung zwischen Schweizern und Ausländern macht, wäre es auch möglich, sie einfach als Ausländer zu erfassen. Diese Fragen sind aber später in der Verordnung zu regeln.

Die Frage der Sans-Papiers ist im Nationalrat im Rahmen verschiedener Anträge aufgekommen. Dieser hat die Anträge in der Folge aber abgelehnt. In der ständerätlichen Kommission sind die Anträge gar nicht mehr gestellt worden. Trotzdem stellen sich diese Fragen, wobei heute, soweit ich gesehen habe, keine Einzelanträge dazu vorliegen. Bezüglich der Sans-Papiers stellt sich im Grunde nur die Frage, wie diese unter dem Begriff der Nationalität erfasst werden sollten.

Im Sinne von Transparenz und gezielter Präventionskampagnen beantrage ich Ihnen deshalb namens der Kommissionsmehrheit, dieser Änderung des Nationalrates zuzustimmen. Die Minderheit Hurni möchte diese Bestimmung streichen.