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AB 333399

Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-02-27

Wortprotokoll

Ihre Kommission für Rechtsfragen hat das Geschäft respektive eben die Geschäfte zum Trust und zu den Familienstiftungen am 18.[NB]Januar 2024 behandelt. Das Ergebnis ist einfach: Wir sind zum Schluss gekommen, dass wir die Motion 18.3383 abschreiben und stattdessen der Motion 22.4445 zustimmen. Anders oder viel einfacher formuliert: kein Trust, dafür aber eine erweiterte Familienstiftung.

Gerne erläutere ich Ihnen einige Anhaltspunkte zum Ursprung dieser Diskussion. Der heutige Ständerat und Unternehmer Fabio Regazzi hat richtig erkannt, dass es ein rechtliches Instrument zur Nachlass- und Vermögensplanung braucht. Gerade Unternehmen, besonders kleinere und mittlere, müssen ziemlich einfach von den Eltern an die Kinder übergeben werden können. Hier hätte der Trust zweifelsfrei eine gute Möglichkeit geboten.

Die Kommission teilt die Ansicht von Fabio Regazzi, und sie hat Abklärungen in Auftrag gegeben. Das Resultat dieser Abklärungen war: Ja, es gibt das Anliegen, es besteht Handlungsbedarf, und nein, der Trust[NB]ist[NB]das[NB]falsche[NB]Instrument,[NB]die[NB]Familienstiftung ist geeigneter.

Warum ist die Familienstiftung geeigneter? Die Familienstiftung kennen wir bereits im schweizerischen System. Sie ist ein Rechtsinstitut des Schweizer Rechts, dies im Gegensatz zum Trust, der ein internationales Recht ist respektive dem Common Law entstammt. Die Kommission war der Meinung, es sei einfacher und auch besser, wenn man bestehende Schweizer Rechtsinstitute ausweite und so innerhalb der Rahmenbedingungen weiterfahre, die wir in der Schweiz bereits hätten.

Warum? Die Familienstiftung, ich habe es gesagt, ist im Schweizer Recht bekannt. Sie hat aber ein Problem: Der Zweck ist begrenzt. Das heisst, die sogenannte Unterhaltsstiftung ist verboten, oder anders formuliert: Es dürfen keine Ausschüttungen zu Unterhaltszwecken gemacht werden, sondern nur für ganz spezifische, detaillierte Aufgaben, beispielsweise für eine Ausbildung, eine Erziehung usw.; das sind klar definierte Punkte. Das schränkt die Nutzung der Familienstiftung sehr stark ein. Trotzdem: Die Familienstiftung an sich wäre, wenn sie diese Einschränkungen hat, ein geeignetes Institut.

Die Motion Burkart will dies nun ändern. Der Ständerat hat dieser Motion denn auch mit 31 zu 12 Stimmen klar zugestimmt. Der Ständerat will, dass die Familienstiftung gelockert und der Zweck weiter gefasst werden kann, und er will so auch beispielsweise Unternehmensnachfolgen mittels einer Familienstiftung ermöglichen. Dies ist umso wichtiger, als heute der Trust in der Schweiz zwar als schweizerisches Rechtsinstitut nicht besteht, aber als ausländisches Rechtsinstitut akzeptiert wird. Das heisst, ein liechtensteinischer Trust würde in der Schweiz akzeptiert, ein schweizerischer hingegen nicht. Das entzieht diese Frage auch dem schweizerischen Steuersubjekt. Darum versteht sich auch relativ einfach, warum mir letzthin ein Steuerbeamter gesagt hat: "Hey, regelt es lieber in der Schweiz, regelt es auf Basis des Schweizer Rechts, als dass ihr Regelungen aus dem Ausland akzeptiert."

Die Familienstiftung ist die schweizerische Lösung und kann in vielen Teilen ähnlich wie der Trust behandelt werden. Ebenfalls gesagt ist, dass in diesem Zusammenhang die steuerlichen Fragen geklärt werden müssen. Aber es ist auch klar, dass die steuerlichen Fragen geklärt werden können. Und es ist klar, dass die Familienstiftung nicht dazu dienen soll, dass man steuerliche Umgehungen machen kann, sondern dass eben der Nachlass und die Vermögensplanung vereinfacht erfolgen können.

Das alles hat Ihre Kommission überzeugt. Mit 15 zu 9 Stimmen hat sie die Motion Familienstiftung angenommen und einstimmig für die Abschreibung der Bestimmungen rund um den Trust gestimmt - ganz einfach, weil es eine Verbesserung von Bekanntem statt die Einführung von Unbekanntem ist.

In diesem Sinne danke ich Ihnen, wenn Sie sich ebenfalls für eine gute Lösung für Nachlass- und Vermögensplanungen einsetzen, Ihrer Kommission folgen, die Familienstiftungen akzeptieren und den Trust ablehnen.