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Moser Tiana Angelina · Ständerat · 2024-02-27

Moser Tiana Angelina · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2024-02-27

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen, die Motion abzulehnen. Auf den ersten Blick scheint sie plausibel zu sein. Der Wunsch, rasch bessere und weniger schädliche Pflanzenschutzmittel für die Produzenten bereitzustellen, ist grundsätzlich nachvollziehbar. Die durchwegs belastende Situation bei gewissen Kulturen darf aber nicht dazu führen, dass das Grundwasser und das Trinkwasser noch stärker belastet und damit auch gefährdet werden. Genau das bewirkt aber die Motion. Sie geht zu weit und schwächt damit den Gewässerschutz, der in der Schweiz ohnehin schon sehr stark unter Druck ist.

Warum geht die Motion zu weit? Das Anliegen, die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln effizienter zu gestalten und an die Praxis der EU anzunähern, ist durchaus sinnvoll. In den letzten Jahren hat aber bereits eine weitgehende Annäherung stattgefunden, insbesondere, was die Wirkstoffe anbelangt. Die Wirkstoffe, die in der EU zugelassen sind, sind es auch in der Schweiz, nicht jedoch die Produkte - das ist ein Unterschied. Zudem schickte der Bundesrat im Dezember 2023 eine weitgehende Revision der Pflanzenschutzmittelverordnung in die Vernehmlassung. Das Kernanliegen der Motion, eine Vereinfachung, wurde somit vom Bundesrat bereits aufgenommen, und entsprechende Massnahmen befinden sich in der Umsetzung. Dafür also braucht es die Motion nicht.

Die Absolutheit der Motion ist jedoch schädlich. Das hat auch damit zu tun, dass die Motion die falsche Annahme trifft, es würde in der EU eine einheitliche Zulassung für Pflanzenschutzmittel geben, was aber gar nicht der Fall ist. Anders als bei den Wirkstoffen gibt es bei den Produkten keine EU-weite Zulassung von Pflanzenschutzmitteln. Auch in der EU werden die Pflanzenschutzmittel auf der Länderebene zugelassen, da die Schutzanforderungen in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich sind.

Wenn das Ziel eine automatische Übernahme der zugelassenen Pflanzenschutzmittel zum Beispiel der Nachbarländer ist, dann kommt dies einem Blindflug mit erheblichen Umweltrisiken gleich. Da wir nicht EU-Mitglied sind, haben wir weder einen Zugang zum Zulassungsprozess, wie das eben die Länder der sogenannten zonalen Zulassung haben, noch zu den Zulassungsdaten; Sie haben das vom Kommissionssprecher bereits gehört. Das ist aber entscheidend, um zum Beispiel den Gewässerschutz in der Schweiz sicherzustellen. Pflanzenschutzmittel sind ja nicht einfach Wundermittel, sondern sie haben Risiken und Nebenwirkungen, um es freundlich zu formulieren, und das ist ja auch nicht erstaunlich, denn sie haben ja zum Beispiel das Ziel, ein unerwünschtes Insekt zu eliminieren.

Die Anwendungsvorschriften sind deshalb für den Umweltschutz, insbesondere den Gewässerschutz, entscheidend. Nur in der Schweiz gibt es beispielsweise das Instrument der Gewässerschutzzonen. Es gibt toxische und weniger toxische Pflanzenschutzmittel, und nicht alle dürfen zum Beispiel in Grundwasserschutzzonen angewendet werden, weil sonst eben das Trinkwasser belastet wird. Eine automatische Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, wie es die Motion fordert, führt somit zu einer Senkung des Schutzniveaus und riskiert Umweltschäden. Die Gewässer sind in der Schweiz bereits stark mit Pflanzenschutzmitteln belastet. Gerade im Mittelland werden in zahlreichen Regionen auch immer wieder Trinkwasserfassungen geschlossen, und die Belastung hat auch entsprechend grosse Risiken für Mensch und Umwelt zur Folge. Dieser Tatsache haben Sie in diesem Rat mit der Vorlage der parlamentarischen Initiative "Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren" anerkannt und entsprechende Massnahmen auch eingeleitet. Mit der Einführung eines Automatismus, wie es die Motion fordert, würden Sie entscheidende Fortschritte im Gewässerschutz wieder rückgängig machen.

Die Massnahmen der parlamentarischen Initiative für einen griffigen Gewässerschutz wurden zudem in der Volksabstimmung als wesentliche Argumente gegen die Trinkwasser- und gegen die Pestizid-Initiative verwendet, über die wir im Juni 2021 abgestimmt haben. Zentrales Argument im Abstimmungskampf war, dass mit dem faktischen indirekten Gegenvorschlag das Anliegen der Initiativen aufgenommen worden sei. Mit der vorliegenden Motion würden Sie nun genau dieses Instrument wieder schwächen. Das ist auch demokratiepolitisch problematisch.

Ich beantrage Ihnen aus den genannten Gründen, dem Bundesrat zu folgen und die Motion abzulehnen.