Lexipedia

Jans Beat · Bundesrat · 2024-02-27

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-02-27

Wortprotokoll

Nationalrätin Min Li Marti stellt in ihrer Motion zu Recht fest, dass der Bundesrat bei der Revision des Gleichstellungsgesetzes darauf verzichtet hatte, als Sanktion eine öffentlich zugängliche Liste einzuführen, in der fehlbare Unternehmen erfasst werden. Diese Entscheidung hatte er mit Blick auf die Ergebnisse der Vernehmlassung getroffen.

Daraufhin haben Sie anlässlich der parlamentarischen Beratungen verschiedene Sanktionsmöglichkeiten diskutiert, und letztendlich haben Sie sich ebenfalls gegen solche Sanktionsregelungen entschieden. Anders als das Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit sieht das Gleichstellungsgesetz auch keine Kontrollen durch die Behörden vor. Sie haben sich stattdessen dafür entschieden, Unternehmen mit mehr als 100 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einem dreistufigen System zu unterstellen:

1.[NB]Durchführung einer betriebsinternen Lohngleichheitsanalyse;

2.[NB]Überprüfung der Analyse durch eine zugelassene Revisionsstelle;

3.[NB]Information der Arbeitnehmenden über das Ergebnis der Analyse.

La loi sur l'égalité révisée charge expressément le Conseil fédéral d'évaluer d'ici à 2029 l'efficacité des dispositions relatives à l'analyse de l'égalité des salaires. Le Conseil fédéral a annoncé, à diverses reprises, qu'il présentera un bilan intermédiaire dès l'année prochaine, c'est-à-dire en 2025.

Die entsprechenden Arbeiten für diese Zwischenbilanz, die Ihnen im Jahr 2025 vorgelegt werden wird, insbesondere die Umfragen bei den betroffenen Unternehmen, den Revisionsstellen und den Arbeitnehmenden, sind derzeit am Laufen.

Aus diesen Gründen beantragt Ihnen der Bundesrat, die Motion abzulehnen.

Jans Beat · Bundesrat · 2024-02-27 | Lexipedia | Lexipedia