Gmür-Schönenberger Andrea · Ständerat · 2024-02-27
Gmür-Schönenberger Andrea · Ständerat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-02-27
Wortprotokoll
Wer möchte beim Verzehr von Insekten, Grillen, irgendwelchen unbekannten exotischen Früchten oder auch Kunstfleisch, um nur einige Beispiele zu nennen, nicht sichergehen, dass er dadurch nicht vergiftet wird? Wir alle dürfen beruhigt sein. Sind diese sogenannten Novel Foods, diese neuartigen Lebensmittel, einmal zugelassen, geht mit Sicherheit keinerlei Gefahr von ihnen aus. Nur dauert der Bewilligungsprozess unglaublich lange und wirkt innovationshemmend.
Mit der Motion soll die Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung so angepasst werden, dass neuartige Lebensmittel bereits vor der endgültigen Bewilligungserteilung getestet werden können. Es geht um Lebensmittel, die bisher nicht Teil unserer Ernährung waren. Sowohl in der EU als auch in der Schweiz gilt aus Sicherheitsgründen eine Bewilligungspflicht. Wir alle möchten ja gerne wissen, was wir essen.
Dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen werden im Rahmen des Bewilligungsverfahrens von den Lebensmittelunternehmen Dokumente zur Prüfung vorgelegt. Anschliessend wird ein Bewilligungsentscheid gefällt. Ein solcher Prozess kann je nach Qualität und Schwierigkeit des Dossiers viel Zeit in Anspruch nehmen, nämlich bis zu zwei Jahre. Seitens der Lebensmittelindustrie lohnt es sich also, sich eine solche Investition gut zu überlegen.
Bundesrat und Nationalrat empfehlen die Motion zur Annahme. Künftig sollen in einem streng kontrollierbaren Rahmen erste Tests gemacht werden, bevor das ganze Bewilligungsprozedere gestartet wird. Innovationspotenzial kann so frühzeitig abgeschätzt werden. Der Gesundheitsschutz und auch die Lebensmittelsicherheit werden dabei weiterhin prioritär behandelt. Es geht also nicht darum, dass zum Beispiel am Bahnhof im grossen Rahmen Insekten zur Degustation angeboten werden. Die Tests sollen in einem kleinen Rahmen, zum Beispiel innerhalb eines internen Firmenpanels, und kontrolliert erfolgen. Mittels Selbstkontrolle soll der Lebensmittelunternehmer dann zeigen, dass sein Produkt sicher ist.
2017 wurde das Lebensmittelgesetz revidiert. Bis zu jenem Jahr war jedes Lebensmittel verboten, welches nicht explizit in der Verordnung erwähnt war. Die heutige gesetzliche Regelung ist zwar flexibler, weil aber die Produkte, die mit dieser Motion geregelt werden sollen, bisher überhaupt nicht Teil der menschlichen Ernährung waren, ist es sinnvoll, für diese ein Pre-Market Approval zu machen. Firmen sollen so auch frühzeitig in Erfahrung bringen können, wie überzeugend ein Produkt sensorisch wirkt und ob es sich überhaupt lohnt, weitere Schritte zu unternehmen, wenn der Konsument allenfalls gar keine Lust auf das betreffende Produkt verspürt. Die Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung kann so angepasst werden, dass mittels Selbstkontrolle die Lebensmittelsicherheit ausgewiesen werden muss und dann interne Tests durchgeführt werden können.
Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 10 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Motion zuzustimmen. Wie der Bundesrat und der Nationalrat ist auch Ihre WBK überzeugt, dass mit dieser frühzeitigen Testmöglichkeit fast schon neue Welten im Agrar- und Lebensmittelbereich eröffnet werden und unsere Innovationsfähigkeit nicht mehr unnötig gebremst wird.
Ich bitte Sie, der Motion zuzustimmen.