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Schmid Martin · Ständerat · 2024-02-28

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2024-02-28

Wortprotokoll

Auch ich beantrage Ihnen hier als Kommissionsmitglied, nicht auf diese Vorlage einzutreten.

Es wird jetzt ja sehr viel über die Energie- und Stromversorgung gesprochen. Ich möchte Sie einfach darauf hinweisen: Wir haben schon heute in Artikel 8 des Wasserrechtsgesetzes eine Bestimmung - sie wird in der parlamentarischen Initiative leider nicht zitiert -, die vorsieht, dass die Ableitung aus einem Gewässer in der Schweiz und die Abgabe der so erzeugten elektrischen Energie ins Ausland einer Bewilligung des Departementes bedarf. Herr Bundesrat Jans kann dann ausführen, ob er das macht oder nicht, zumindest das Gesetz sieht das heute schon vor. Das ist die erste Bemerkung für all diejenigen hier, die sich grosse Sorgen machen, dass im Strombereich heute keine gesetzliche Regelung bestehen könnte. Das ist Artikel 8 Absatz 1 des Wasserrechtsgesetzes.

Die zweite Bemerkung, die ich mir in diesem Kontext erlaube, betrifft die Frage der Konzessionen. Es ist immer die öffentliche Hand, welche Konzessionen erteilt. Im Wasserrechtsbereich und im Energiebereich ist die öffentliche Hand dafür zuständig. Es sind immer die Kantone oder Gemeinden, welche diese Bewilligungen erteilen. Glauben Sie, wenn ein chinesischer Investor ein Wasserwerk kauft, dass dann die öffentliche Hand nicht prüft und abwägt, ob sie die Konzession erteilen soll oder nicht? So, wie ich die Kantone kenne, wird das in der Praxis so gemacht.

Meine dritte Bemerkung ist folgende: Es wurde viel über die Verteilnetze und über Swissgrid gesprochen. Zu Swissgrid haben wir in den gesetzlichen Grundlagen eine Regelung, dass die Aktienmehrheit bei schweizerischen Investoren bleiben muss. Wir haben dazu schon eine Regelung. Ich nenne ein paar Beispiele, mit denen ich Ihnen aufzeigen möchte, dass es eben zu kurz greift, wenn wir nur den Ansatz über die Lex Koller wählen. Ich kann hier auf die bundesrätliche Stellungnahme zu diesem Entwurf verweisen. Ich teile die darin gemachten Schlussfolgerungen vollumfänglich. Wenn das Investitionsprüfgesetz respektive die Umsetzung der Motion Rieder 18.3021 kommt, dann werden wir diese Fragen über den Energiebereich hinaus anschauen müssen. Es gibt im Softwarebereich womöglich andere Themen, die extrem viel relevanter sind.

Die Energieinfrastrukturen sind unabhängig von demjenigen, dem sie gehören. Sie bleiben Infrastrukturen in der Schweiz und können nicht weggetragen werden, unabhängig davon, wer der Investor und wer der Eigentümer ist. Letztlich sind die Investitionen in der Schweiz getätigt worden. Ich glaube, hier muss man genau hinschauen. Vielleicht hat der Verkauf von immateriellen Werten, von Patenten, eine viel grössere negative Auswirkung als ausländische Investitionen in die Infrastrukturen, die letztlich in der Schweiz bleiben.

Ich bitte Sie mit der Kommissionsmehrheit, nicht auf diese Vorlage einzutreten.