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Zopfi Mathias · Ständerat · 2024-02-28

Zopfi Mathias · Ständerat · Glarus · Grüne Fraktion · 2024-02-28

Wortprotokoll

Vorab: Ich bitte Sie, den Einzelantrag Rieder abzulehnen. Ich bin mit seinen Ausführungen in einem Punkt einverstanden: Es stimmt, dass dieser Artikel 50 Absatz 2 eine recht ausführliche Konzeption ist. Man könnte das vielleicht auch kürzer fassen. Dann müsste man aber die Gesamtkonstruktion von Absatz 2 überprüfen. Man hat sich hier offensichtlich - auch aufgrund von Wünschen aus der Vernehmlassung und mit gutem Grund - dazu entschieden, eine relativ ausführliche Version zu machen, die Kollege Rieder als Kommunikationsartikel oder ähnlich bezeichnet hat.

Wenn man den Artikel dann aber liest - ich unterstelle Kollege Rieder nicht, dass er den Artikel nicht gelesen hat; ich bitte Sie aber alle, den Artikel zu lesen -, dann sieht man, dass die Worte "Beweis" und "Möglichkeiten", die Kollege Rieder gebraucht hat, massiv übertrieben sind. Es geht um Hinweise.

Schauen Sie sich die Konzeption von Absatz 2 an: Sie haben hier die Definition dessen, was wichtige persönliche Gründe sind. Diese können namentlich vorliegen, wenn gewisse Buchstaben erfüllt sind; es folgen dann die Buchstaben a bis[NB]c. Unten steht, wann persönliche Gründe vorliegen bzw. vorliegen können. Es gibt immer eine Einzelfallprüfung, die die Weiterführung des Aufenthaltstitels erlaubt. In Buchstabe a steht: "[...] durch die zuständigen Behörden zu berücksichtigende Hinweise" - also nicht Beweise, sondern Hinweise - "sind insbesondere [...]", dann folgt eine Aufzählung der Ziffern 1 bis 6. Das sind tatsächlich verschiedene Ziffern, die verschieden stark wiegen. In Ziffer 6 haben Sie die strafrechtliche Verurteilung. Ja, das ist ein ziemlich klarer Hinweis, vielleicht am Ende gar ein Beweis. Sie haben aber auch lediglich Polizeirapporte, Arztberichte, Gutachten usw. Die Konzeption dieses Buchstabens a ist, dass die Behörde Hinweise hat, die sie prüft und die sie gewichtet.

Indem Sie mit dem Einzelantrag Rieder einen wichtigen Hinweis - nicht mehr, es geht nicht um einen Beweis, sondern um einen Hinweis - aus dieser Konzeption herausbrechen würden, würden Sie im Prinzip vielleicht gar nicht so viel machen, denn es handelt sich nur um eine Aufzählung mit dem Begriff "insbesondere". Sie würden damit jedoch suggerieren, dass die unter Ziffer 2 erwähnten Elemente keine wichtigen Hinweise darstellen können. Es geht hier um die Begriffe "Hinweise" und "können". Ich glaube, Kollege Rieder irrt, wenn er jetzt die Opferhilfe gegen die Fachstellen ausspielt. Es geht nicht darum, sie gegeneinander auszuspielen. Es geht darum, dass sich die Behörde, die dafür zuständig ist, zu berücksichtigen, welche Hinweise vorliegen, und zu beurteilen, ob diese Hinweise ausreichen, ein breites Bild verschaffen und diese Hinweise auch prüfen kann.

Es ist kein Automatismus. Es reicht nicht, zu einer solchen Fachstelle zu gehen, sondern es handelt sich lediglich um einen Hinweis. Die Konzeption ist durchdacht und wurde vom Nationalrat deshalb zu Recht so verabschiedet. Ich bitte Sie, das ebenfalls zu tun.