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preparatory:AB 333882

Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2024-02-28

Wortprotokoll

Die parlamentarische Initiative Arslan 19.415 will in Artikel 136 Absatz 3 der Bundesverfassung neu das Stimmrechtsalter 16 aufnehmen. Es wäre dort als aktives Stimm- und Wahlrecht definiert. Auf die lange Geschichte dieses Geschäftes werde ich nicht eingehen und verweise auf das Amtliche Bulletin, wo die inhaltliche Diskussion ausreichend dokumentiert ist.

Die Mehrheit der Kommission schenkt der Vernehmlassung, die wir zu diesem Geschäft durchgeführt haben, grosse Beachtung. Wir hatten in der Staatspolitischen Kommission unter anderem eine Diskussion darüber, wie die Bevölkerung zu diesem Anliegen steht. Die Vernehmlassung, die wir durchgeführt haben und die am 12.[NB]September 2022 startete, hat ein klares Bild gezeigt: 15 Kantone, also die Mehrheit, lehnen diese Vorlage ab; SVP, FDP, Mitte, Gewerbeverband usw. lehnen die Vorlage ebenfalls ab; SP, Grüne und Ensemble à Gauche stimmen ihr zu; die Grünliberalen haben keine Vernehmlassungsantwort dazu abgegeben. Das Bild, das man erhält, wenn man alle Vernehmlassungsantworten ansieht, ist also als Ablehnung zu werten. [PAGE 103]

Am 25.[NB]September 2022 - es ist auch schon wieder eine Weile her, aber trotzdem nicht sehr lange - wurde exakt zu diesem Thema ein Bezug hergestellt: Im Kanton Bern fand eine Volksabstimmung zum Stimmrechtsalter 16 statt. Die Vorlage wurde in einem Kanton, der normalerweise so abstimmt wie der Durchschnitt der Schweizer Bevölkerung, mit 67,2 Prozent Nein-Stimmen klar und deutlich abgelehnt. Eine einzige Gemeinde, die Stadt Bern, stimmte ihr zu, alle anderen Gemeinden lehnten dieses Anliegen ab. Die aktuelle Vorlage hat also, und das war auch die Diskussion in der Staatspolitischen Kommission, weder bei den Vernehmlassungsteilnehmern eine Mehrheit noch bei der Bevölkerung, wie das jüngste Abstimmungsergebnis aus dem Kanton Bern zeigt. Es ist auch in anderen Kantonen für solche Anliegen sehr schwierig geworden. Das doppelte Mehr - wir haben ja eine Verfassungsänderung vor uns - ist schlicht unerreichbar.

Deshalb haben wir es nicht als sinnvoll erachtet - eben auch in Bezug auf die Vernehmlassung, die gegenüber dem Anliegen negativ ausgefallen ist -, hier einen Prozess in Gang zu setzen, der dann sang- und klanglos scheitern würde. Aufgrund dieser Beobachtungen und Wertungen hat die Staatspolitische Kommission mit 15 zu 10 Stimmen entschieden, diese parlamentarische Initiative abzuschreiben. Die Minderheit will die Rückweisung an die Kommission, damit diese eine Vorlage ausarbeite.

Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.