Brenzikofer Florence · Nationalrat · 2024-02-28
Brenzikofer Florence · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2024-02-28
Wortprotokoll
Wir diskutieren hier und heute über Änderungen im Jugendstrafrecht. Die Minderheit, welche ich heute vertrete, lehnt die Änderungen grundsätzlich ab und sieht keinen Handlungsbedarf für eine Gesetzesrevision. Denn unser System ist gut austariert, legt den Fokus auf die Therapierung und hat eine hohe Erfolgsquote. Diese Ausrichtung wird durch die neurologische Entwicklung und den Reifungsprozess junger Menschen gerechtfertigt, deren Gehirnregionen für die Kontrolle destruktiven Verhaltens teilweise bis ins Alter von 25 Jahren noch nicht vollständig ausgebildet sind. Das Jugendstrafrecht verfolgt heute zu Recht eine andere Logik als das Erwachsenenstrafrecht und konzentriert sich auf erzieherische und therapeutische Massnahmen, um Heranwachsenden eine Chance zu geben, ein deliktfreies Leben zu führen.
Die vorgeschlagenen Änderungen bedeuten einen Schritt in Richtung eines Präventionsstrafrechts, dessen Konzept wir entschieden ablehnen. Es gibt keinen überzeugenden Grund, anzunehmen, dass diese Änderungen die öffentliche Sicherheit oder das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung verbessern könnten. Wenn die Notwendigkeit eines Gesetzes nicht gegeben ist, so ist es notwendig, kein Gesetz zu erlassen.
Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass Jugendliche und junge Erwachsene, die unter das Jugendstrafrecht fallen, sich in einer Phase der Hirnentwicklung befinden, die noch nicht abgeschlossen ist. Persönlichkeitsmerkmale wie Frustrationstoleranz und Impulskontrolle entwickeln sich im Laufe der Adoleszenz und können durch erzieherische und therapeutische Massnahmen unterstützt werden. Dies macht es unangebracht, Massnahmen aus dem Erwachsenenstrafrecht unreflektiert auf sie anzuwenden, da dies den eigentlichen Zweck des Jugendstrafrechts pervertieren könnte. Die Wissenschaft ist sich fast geschlossen einig - das haben auch die Hearings in unserer Kommission gezeigt -, dass es unmöglich ist, valide Prognosen über die Legalbewährung in der Lebensphase des jungen Erwachsenenalters zu erstellen. Zu gross ist die Unvorhersehbarkeit von Lebensläufen und Persönlichkeitsentwicklungen.
Zudem können die hier vorgeschlagenen Änderungen zu perversen Effekten führen, welche definitiv nicht im Interesse des Gesetzgebers sind. Es besteht nämlich die Sorge, dass Richter und Richterinnen möglicherweise mildere Urteile fällen, um eine Verwahrung zu vermeiden, was nicht im Interesse des Gesetzgebers liegt. Diese Bedenken werden auch von Fachpersonen geteilt, die eine Verwahrung als für junge Straftäterinnen und Straftäter ungeeignet ansehen. Insbesondere gilt es zu bedenken, dass die Menschenrechtskonvention möglicherweise nicht vollständig eingehalten wird.
Die Expertenmeinungen aus dem Bereich der Jugendstrafrechtspflege sind eindeutig: Die Idee der Verwahrung von Jugendlichen steht im Widerspruch zur Grundidee des Jugendstrafrechts. Bereits heute bietet das Jugendstrafrecht effektive Massnahmen, um junge Täterinnen und Täter zu reintegrieren und das Risiko weiterer Straftaten zu minimieren. Es gibt bewährte therapeutische Ansätze, die Sicherheitsaspekte berücksichtigen und gleichzeitig Hoffnung auf Wiedereingliederung und Rehabilitation bieten.
Insgesamt müssen wir sicherstellen, dass das Jugendstrafrecht den besonderen Bedürfnissen und Entwicklungsstufen [PAGE 109] junger Menschen gerecht wird und gleichzeitig die Sicherheit der Gesellschaft gewährleistet ist. Die Einführung von Massnahmen wie der Verwahrung von Jugendlichen muss daher mit äusserster Vorsicht betrachtet werden. Nochmals: Die Hearings in der Kommission haben bestätigt, dass die Jugendanwaltschaft heute alles unternimmt, um junge Straftäterinnen und Straftäter durch bestehende Schutzmassnahmen erfolgreich zu reintegrieren und das Risiko weiterer Straftaten zu minimieren.
Aus diesen Gründen sind wir gegen Eintreten auf die Vorlage. Danke, dass Sie meiner Minderheit folgen.