Brenzikofer Florence · Nationalrat · 2024-02-28
Brenzikofer Florence · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2024-02-28
Wortprotokoll
In meinem zweiten Votum, der Ratspräsident hat es gesagt, spreche ich zum einen zu meinem Minderheitsantrag in Entwurf 1, zum andern für die Fraktion zu Entwurf 2.
Die Schweiz hat im Gegensatz zu anderen Ländern ein erfolgreiches Jugendstrafrecht, welches den Fokus auf bewährte therapeutische Ansätze richtet; ich habe das bereits erläutert. Die Sicherheitsaspekte werden bereits heute berücksichtigt, und gleichzeitig besteht Hoffnung auf Wiedereingliederung mit der Therapierbarkeit und mit der Rehabilitation. Schauen Sie sich die Entwicklung im Ausland an: Es besteht die Gefahr, dass die vorgeschlagene Verschärfung des Jugendstrafrechtes ein erster Schritt in die falsche Richtung sein könnte. Erfahrungen im Ausland zeigen, dass einige Länder bereits dazu übergegangen sind, Minderjährige wie Erwachsene zu behandeln. Die Vorteile eines jugendspezifischen Strafrechtes werden so Schritt für Schritt ausgehöhlt.
Ein wichtiger Grundsatz des Strafens lautet, dass Menschen für konkrete Taten bestraft werden und dass die Strafen befristet sind. Die Einführung einer Massnahme wie der Verwahrung widerspricht diesem Prinzip, da sie darauf abzielt, Personen präventiv in Haft zu halten, auch nach Verbüssung einer Strafe. Dies ist besonders bei Jugendlichen ein fataler Fehler. Denn aus wissenschaftlicher Sicht ist es äusserst schwierig, Prognosen über das zukünftige Verhalten von jungen Erwachsenen zu erstellen. Gerade hier hat die Debatte des Ständerates einen ganz wichtigen Punkt aufgegriffen. Die Verwahrung wird irgendwann einmal aufgehoben. Wie geht es dann weiter? Dieser Punkt ist nicht zu Ende gedacht in dieser Vorlage.
Es geht um junge Menschen, die jahrelang in Verwahrung sind. Angenommen, sie kommen mit 16 oder 17 Jahren in Verwahrung und werden mit 30 oder 32 Jahren freigelassen. Sie haben keine Berufserfahrung. Dafür habe ich in den Anhörungen von unseren Expertinnen und Experten keine Lösung gehört, und ich habe auch von Herrn Urbaniok keine Lösung gehört. Es würde mich wundernehmen, wie es dann weitergehen soll.
Zu meinem Minderheitsantrag: Die Grüne Fraktion unterstützt den Antrag der Minderheit zu Artikel 84 Absätze 6bis und 6ter in Entwurf 1, welcher weiterhin Urlaube zur Erprobung zulassen möchte. Denn es ist gut für die Vollzugsbehörden und auch für die öffentliche Sicherheit, wenn vor einem offenen Vollzug mit unbegleiteten Urlauben Erprobungen gemacht werden können. So kann die Vollzugsbehörde eine realistische Einschätzung des Verhaltens vornehmen. Mit dem Entwurf des Bundesrates würden diese jungen Menschen nie Gelegenheit zur Vorbereitung auf ein rückfallfreies Leben erhalten. So kann die Gefahr bestehen, dass aufgrund des unvollständigen Progressivsystems verurteilte Personen in den offenen Vollzug kommen, ohne dass sie auf diese Massnahme vorbereitet wurden.
Ebenfalls beantragen wir Ihnen, bei Artikel 64b Absatz 3 dem Ständerat zu folgen. Die jährliche Kontrolle der Gefährlichkeit ist wichtig, um sicherzustellen, dass Personen aus Sicherheitsgründen in Haft bleiben.
Zusammengefasst: Wir lehnen die Vorlage ab, weil das aktuelle Jugendstrafrecht in seinen Grundzügen standhält. Ein Problem, das sich heute manifestiert - das haben wir in den Anhörungen deutlich gehört -, sind die fehlenden Institutionen mit einer geschlossenen Abteilung. Die Wartelisten für diese Abteilungen sind sehr lang. Das müssten wir angehen!