Rösti Albert · Bundesrat · 2024-02-29
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-02-29
Wortprotokoll
Ich bitte den Rat um Entschuldigung, ich muss mich korrigieren: Natürlich beantragt die Minderheit Festhalten am Beschluss des Ständerates, Absatz 1bis zu streichen. Ich habe gut begonnen, aber das nützt nichts, wenn man dann falsch aufhört. (Heiterkeit) Deshalb möchte ich jetzt richtig enden.
Im Entwurf des Bundesrates ist die Befreiung von der Abgabe bis am 31.[NB]Dezember 2030 vorgesehen. Wenn wir das streichen, ist es am Bundesrat, über den Verordnungsweg diese Befreiung zu definieren. Das heisst dann, dass die Befreiung eigentlich unbefristet ist. Aber wir haben gleichzeitig die Revision des LSVA-Gesetzes in der Pipeline und werden dann dort über mögliche Rabatte oder Investitionshilfen diskutieren. Hier werden wir sicherstellen, dass über das Jahr 2030 hinaus die nötige Rentabilität für den Kauf von Elektrolastwagen oder auch von Lastwagen mit anderen Antrieben gegeben ist. Eigentlich sind es hauptsächlich Elektrolastwagen, weil die anderen Antriebe mit neuen Treibstoffen im normalen Motor auch keine Rabatte brauchen.
Deshalb fahren Sie wirklich am besten, wenn Sie der Minderheit zustimmen und damit Absatz 1bis des Entwurfes streichen. Die Branche selber hat dann Gewähr, dass sie eine Befreiung erhält, solange keine andere Lösung da ist, solange die Revision des LSVA-Gesetzes nicht da ist. Aber ich erwarte diese Revision natürlich vor 2030. Sie ist jetzt in der Vernehmlassung. Wir werden das in den nächsten zwei Jahren festlegen und damit sicher ab 2030 eine neue Variante haben.
Ich danke Ihnen, dass ich nochmals sprechen durfte.