Burkart Thierry · Ständerat · 2024-02-29
Burkart Thierry · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2024-02-29
Wortprotokoll
Ich möchte hier einfach die Gelegenheit nutzen, um ein Missverständnis auszuräumen. Es geht hier nicht um den Grundsatz der Befreiung der Wasserstoff- und Elektro-LKW von der Schwerverkehrsabgabe. Wir sind in der Differenzbereinigung. Diese Befreiung ist ein System, das man jetzt schon hat. Darüber diskutieren wir nicht. Wir sprechen jetzt nur darüber, auf welche Art und Weise wir es fortführen werden. Werden wir es auf die Art und Weise des bisherigen Systems fortführen, wie es der Entwurf des Bundesrates vorsieht, oder eben adaptiert gemäss dem Beschluss des Nationalrates bzw. gemäss dem Antrag der ständerätlichen Kommission? Das ist die Debatte; wir führen keine grundsätzliche Debatte darüber, ob man das will und ob das sinnvoll ist.
Ich möchte vor allem noch auf folgenden Umstand hinweisen: Es gibt zurzeit eine Vernehmlassung in Bezug auf die Umgestaltung der LSVA, um eben dieser Entwicklung der alternativen Antriebsformen auch Rechnung zu tragen. In den Vernehmlassungsunterlagen - ich lade Sie ein, sie einmal zu lesen - findet sich auch der Hinweis, wie sich die LSVA-Einnahmen in Zukunft entwickeln werden: Sie nehmen zu. Sie nehmen zu, obwohl man hier ein anderes System einführen will. Weshalb nehmen sie zu? Es werden mehr Kilometer gefahren, und entsprechend hat man mehr Einnahmen. Zurzeit belaufen sich die LSVA-Einnahmen auf 1,7 Milliarden Schweizerfranken pro Jahr. In der Tat gehen zwei Drittel davon an den Bund und ein Drittel an die Kantone. Aber diese [PAGE 72] Einnahmen nehmen in Zukunft zu, und zwar unabhängig vom System, das wir heute beschliessen.
Diejenigen, die jetzt aus finanzpolitischen Überlegungen grundsätzlich Bedenken gegen dieses System vorbringen, möchte ich einfach darauf hinweisen, dass wir nicht über den Grundsatz der Bevorzugung von Fahrzeugen mit alternativen Antriebsformen bei der LSVA reden, sondern nur darüber, ob sie von der Abgabe völlig befreit werden - das entspricht dem Entwurf des Bundesrates - oder ob sie nur rabattiert werden. Und wenn sie rabattiert werden, geht es nur darum, wie das vorgenommen werden soll. Soll es für alle zum selben Zeitpunkt oder soll es gestaffelt geschehen? Das ist hier noch die Frage. Darüber haben wir zu befinden und nicht über den Grundsatz.
In diesem Sinne bitte ich noch einmal, dem Mehrheitsantrag zuzustimmen.