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Rieder Beat · Ständerat · 2024-02-29

Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-02-29

Wortprotokoll

Es gibt bei diesem Gesetz nur eine einzige Bestimmung mit einem Mehrheitsantrag und einem Minderheitsantrag. Bei den restlichen Änderungen gibt es keine Minderheitsanträge.

Die Mehrheit möchte dem Entwurf des Bundesrates und dem Beschluss des Nationalrates folgen, die Minderheit möchte den Zweckartikel ergänzen. Gemäss der Minderheit soll das Wasserbaugesetz bezwecken, die natürlichen Funktionen von Wasserläufen zu erhalten oder wiederherzustellen. Nach Ansicht der Mehrheit soll der Zweckartikel des Bundesgesetzes über den Wasserbau nicht grundsätzlich geändert werden. Es dient in erster Linie zur Sicherung des Hochwasserschutzes. Der Antrag der Minderheit, auf die natürlichen Nutzungen von Wasserläufen zu achten, ist Gegenstand und Thema des Gewässerschutzgesetzes und bereits im Gewässerschutzgesetz enthalten. Das Wasserbaugesetz hat den Schutz von Menschen und Sachwerten zum Ziel, während das Gewässerschutzgesetz den Schutz von Gewässern im Fokus hat. Der Antrag der Minderheit passt daher nicht zum Wasserbaugesetz; ausserdem ist der Grundsatz bereits im Gewässerschutzgesetz stipuliert.

Der Antrag, der jetzt als Minderheitsantrag vorliegt, wurde in der Kommission mit 9 zu 3 Stimmen abgelehnt. Ich gehe davon aus, dass die Minderheit ihre Position vertreten wird.

Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.

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