Schilliger Peter · Nationalrat · 2024-02-29
Schilliger Peter · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2024-02-29
Wortprotokoll
Zu dieser Bundesgesetzvorlage mache ich zuerst ein paar Bemerkungen: Die Vorlage zum Gesetz ist entstanden, weil in den Jahren 2011, 2012 und 2014 zu diversen Vorstössen Beratungen stattgefunden haben. Es ist also eine Tatsache, dass der Anstoss dazu schon relativ weit zurückliegt; er kam einige Zeit vor der heutigen Idee einer digitalen Zentralregisterführung.
Auch ist es eine Tatsache, dass das Führen der Einwohnerregister Aufgabe der Gemeinden und der Kantone ist. Der Bund hat in Bezug auf die Einwohnerregister keine Kompetenz und keine Zuständigkeit. Gegenstand dieser Bundesgesetzvorlage ist ein Adressdienst, kein zentrales Register.
Heute gibt es elektronische Schnittstellen bei den Kantonen. Das Format einer zentralen kantonalen Erfassung ist einheitlich. Die meisten Kantone - ausser dem Kanton Tessin, der hier noch einen gewissen Rückstand hat - wollen dies auch weiterhin so pflegen. Eine Definition des zentralen Erfassens ist also vorhanden.
Nun muss man sich in der föderalen Struktur die Frage stellen: Weshalb soll nun der Bund zum Tragen kommen? Sie haben es vom Kommissionssprecher gehört: Der Kern zur [PAGE 150] Beantwortung der Frage ist, glaube ich, in der Rückweisung zu suchen. Der Bund hat gar keine Kompetenz. Der Bund kann eine Unterstützung leisten, aber die Frage ist dann: Ist dies auch seine Aufgabe? Ist eine verfassungsmässige Grundlage dafür vorhanden?
Es geht ja nicht um riesige Beträge. Der Betrag für die Einführung liegt bei rund 10 Millionen Franken, der Beitrag für den Betrieb und Unterhalt bei gegen 2 Millionen Franken. Es ist ein kleines Beispiel, das zeigt: Wenn die Kantone ihren Job nicht machen, wenn es keinen Abgleich, keine Synchronisation gibt, ruft man den Bund, und der Bund soll dann schauen, dass man es hinkriegt.
Das ist für uns und vor allem für mich der falsche Auftrag. Wir sprechen immer häufiger von der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen. Wir wollen möglichst wenig Verbundaufgaben, würden hier aber einen neuen Tatbestand generieren. Wenn diese Vorlage so umgesetzt wird, kommt hinzu, dass die Kantone und die Gemeinden Besteller beim Bund würden. Der Bund hätte es zu erfüllen, und da er das vermutlich möglichst gut machen möchte, würden die Forderungen der Kantone steigen. Die grössten Nutzniesser in diesem System, Sie haben es im Votum der Minderheitssprecherin gehört, würden die Kantone und die Gemeinden sein. Dort ist auch der Auftrag anzusiedeln.
Aus diesen Überlegungen unterstützt die FDP-Fraktion den Rückweisungsantrag. Ich persönlich favorisiere den ersten Ansatz, wonach alternative Modelle zu prüfen sind, um das angestrebte Ziel bei den Kantonen anzusiedeln.
Besten Dank, wenn Sie den Antrag der Mehrheit, d.[NB]h. die Rückweisung an den Bundesrat, auch unterstützen.