Paganini Nicolò · Nationalrat · 2024-02-29
Paganini Nicolò · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-02-29
Wortprotokoll
Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP unterstützt das grundsätzliche Ziel dieser Gesetzesvorlage. Auch wir wollen die Digitalisierung vorwärtsbringen, da könnte ein nationaler Adressdienst für Bund, Kantone und Gemeinden, aber auch für Dritte nützlich sein. Ich halte es da mit Frau Gredig: Wenn wir in diesem Digitalisierungsranking weiter vorne wären, wäre das eine gute Sache. Deshalb kam für uns ein Nichteintreten auch in der Kommission nicht infrage. Aber nun kommt eben das grosse Aber: Gut gemeint ist eben nicht in allen Fällen gut gemacht. Und das ist hier das Problem.
Wir unterstützen die Rückweisung der Vorlage, und das aus vier unterschiedlichen Gründen, die natürlich auch unterschiedliches Gewicht haben.
Der erste Grund ist der Mehraufwand der Gemeinden: Wir haben im Vorfeld der Kommissionsberatung Schreiben von den Gemeinden erhalten. Die Gemeinden haben sich über den grossen Mehraufwand beklagt, der da für sie verursacht wird. Als Gegenleistung wollen sie möglichst unentgeltlichen Zugang zu diesem Adressdienst, nicht nur für das Einwohneramt, sondern auch für alle anderen Dienststellen in der Gemeinde. Wir haben uns dann in der Kommission die Frage gestellt, was es für sehr kleine Gemeinden bedeutet, wenn sie diesen Adressdienst aufrechterhalten müssen. Ich glaube, da gibt es offene Fragen zu klären.
Der zweite Grund ist der Umgang von Dritten mit diesem Adressdienst: Es ist ja möglich, dass mit der Erfüllung von Bundesaufgaben betraute Dritte, welche die AHV-Nummer verwenden dürfen, diesen Adressdienst auch nützen dürfen. Dazu gehören z.[NB]B. die Krankenversicherer. Da stellt sich dann natürlich die Frage: Wo ist die Grenze? Dürfen die Krankenversicherer diese Adressen nur für die Grundversicherung benutzen, oder müssen wir damit rechnen, dass im Zusatzversicherungsgeschäft über diesen Adressdienst Werbemittel an uns herangetragen werden?
Der dritte Grund ist ein sehr wichtiger Grund: Dieses Gesetz ist völlig aus der Optik der Verwaltung konzipiert. Frau Gredig hat gesagt, wie viele Leute jährlich umziehen. Diese Leute müssen überall wieder die Adressen melden. Es könnte für die einzelnen Bürger ja ein Vorteil sein, wenn man die Adresse in Zukunft nur noch einmal melden müsste, wenn wir diesen neuen Adressdienst hätten. Aber genau das ist eben nicht vorgesehen. Der Bürger hat vielleicht indirekt einen Nutzen davon, wenn die Digitalisierung voranschreitet. Aber direkt hat er keinen Nutzen von diesem Gesetz. Ich glaube, wenn man eine neue Lösung zimmert, muss man mehr an den Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger denken.
Das vierte und wichtigste Argument ist wahrscheinlich die fehlende Verfassungsgrundlage. Sie finden die Ausführungen dazu auf Seite 50 der Botschaft zu diesem Gesetz. Dort ist festgehalten, dass eine ausdrückliche verfassungsmässige Grundlage eben fehle, dass sich die Bundeskompetenz aber annexweise aus Artikel 173 Absatz 2 der Bundesverfassung ergebe, weil diese Bundesaufgabe ja schliesslich erfüllt werden müsse. In diesem Kapitel merkt man dann schon, dass die Argumentation des Bundesrates sehr dünn ist. Er sagt auch noch, dass Artikel 173 der Bundesverfassung auch deshalb ausreiche, weil über den Dienst ja nur wenige Merkmale abgefragt werden könnten, die ohnehin mehr oder weniger bekannt seien. Das Argument lautet also: Wenn mehr Daten abgefragt werden könnten, würde die Verfassungsgrundlage nicht reichen, aber weil es simple Daten seien, reiche sie aus. So können wir mit unserer Bundesverfassung nicht umgehen.
Diese verschiedenen Punkte bringen die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP dazu, diese Vorlage zurückzuweisen. Sie ist nicht im Kern, vom Grundanliegen her falsch, aber sie ist unausgegoren, sie muss verbessert werden. Im Rückweisungsantrag sind verschiedene mögliche Stossrichtungen dazu aufgeführt.
Wir werden deshalb, wie erwähnt, die Rückweisung unterstützen, und wir bitten Sie, dasselbe zu tun.