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Meyer Mattea · Nationalrat · 2024-02-29

Meyer Mattea · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-02-29

Wortprotokoll

Seit dem 1.[NB]Juli 2021 haben Mütter Anspruch auf eine verlängerte Mutterschaftspause mit entsprechender Entschädigung, wenn das neugeborene Kind unmittelbar nach der Geburt mindestens zwei Wochen im Spital bleiben muss. Dann wird die Mutterschaftspause um diese Dauer verlängert, maximal aber um acht Wochen. Das gibt den Familien trotz sehr schwierigem Start ins Leben Zeit und Raum, sich auch als Familie finden zu können. Im Gegensatz dazu gibt es keine Regelung, wenn die Mutter unmittelbar nach der Geburt länger im Spital verbleiben muss. Ab Tag 1 gilt da quasi die Mutterschaftspause, mit maximal 14 Wochen. Muss die Mutter aber länger im Spital bleiben, wird der Erwerbsausfall diese 14 Wochen lang durch die Mutterschaftsentschädigung abgedeckt.

Das heisst, der Spitalaufenthalt von Neugeborenen und der Spitalaufenthalt von Müttern, die im Spital verbleiben müssen, werden nicht gleich behandelt, obwohl die Situationen sehr ähnlich sind. Wenn ein Kind oder die Mutter im Spital ist, ist es schwieriger, eine Verbindung aufzubauen, und ist es auch sehr viel anspruchsvoller, sich um das Kind zu kümmern. Eine Mehrheit der Kommission erachtet es deshalb als richtig, dass die Mutter in einer solchen Situation nach dem Spitalaufenthalt ebenfalls Gelegenheit haben soll, die erste Zeit gemeinsam mit dem Kind zu erleben, bevor die Mutterschaftsentschädigung abläuft, und will deshalb eine analoge Regelung fordern.

Eine Initiative des Kantons Waadt verlangt, diese Ungleichbehandlung aufzuheben. Unsere Schwesterkommission hat im Rahmen der Behandlung dieser Standesinitiative mit der Nummer 22.301 eine Motion ausgearbeitet - sie trägt die Nummer 23.3015 -, welche offener formuliert ist. Diese Motion hat der Ständerat am 6.[NB]Juni 2023 angenommen. Auch der Bundesrat empfiehlt die Annahme dieser Motion. Der Standesinitiative hat der Ständerat hingegen keine Folge gegeben.

Was verlangt die Motion konkret? Sie verlangt, dass ein längerer Spitalaufenthalt der Mutter kurz nach der Geburt des Kindes beim Mutterschaftsurlaub und bei der Mutterschaftsentschädigung angemessen berücksichtigt wird. Der Bundesrat soll dazu verschiedene Varianten prüfen, wie dem Anliegen Rechnung getragen werden kann, entweder mit einer Regelung analog der Regelung beim Neugeborenen oder mit der Möglichkeit, die Mutterschaftsentschädigung zu sistieren, mit separater Lohnfortzahlung. Zudem sollen auch verschiedene Situationen abgedeckt und berücksichtigt werden, also die Situation, dass eine Mutter zuhause oder im Geburtshaus gebärt und es zu Komplikationen kommt oder dass sie aus dem Spital austritt und kurz danach wieder eintreten muss.

Gemäss Statistik mussten im Jahr 2021 insgesamt 626 Frauen bei der Geburt länger als 13 Tage im Spital bleiben. Darin enthalten sind aber auch diejenigen Frauen, die direkt vor der Geburt längere Zeit im Spital waren. Es gibt keine separaten Zahlen, die das ausweisen würden. Es handelt sich also um sehr wenige Fälle, die Verwaltung kommt auf maximale Kosten von 2 Millionen Franken. Das könnte via die EO finanziert werden, ohne dass die Lohnbeiträge erhöht werden müssten. Es sind wenige Fälle, aber für die Betroffenen ist eine solche Regelung eine grosse Entlastung, weil sie ihnen Zeit gibt, sich trotz sehr anspruchsvollem Start ins Familienleben einzugewöhnen.

Die Kommission beantragt Ihnen mit 18 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Standesinitiative keine Folge zu geben, aber mit 17 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Motion anzunehmen.

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