Graber Michael · Nationalrat · 2024-03-04
Graber Michael · Nationalrat · Wallis · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-03-04
Wortprotokoll
Der Ständerat hat sich ja letzte Woche zum zweiten Mal mit der Revision des CO2-Gesetzes für die Zeit nach 2024 befasst. Die bedeutendsten Differenzen wurden - mit Ausnahme meines eigenen Minderheitsantrages - von meinen Vorrednern bereits dargelegt. Im Wesentlichen ersuche ich Sie namens meiner Fraktion, die Differenzen hiermit zu bereinigen und überall dem Ständerat zu folgen. Insbesondere bei Artikel 3 Absatz 2 möchte ich Sie bitten, dem Minderheitsantrag II (Vincenz) betreffend die Reduktionsziele zu folgen, damit nicht fix im Gesetz steht, dass Sie die Verminderung zu 75 Prozent nur mit Massnahmen in der Schweiz erreichen möchten.
Der Minderheitsantrag Clivaz Christophe zu Artikel 4 Absatz 2 ist eigentlich redundant, deshalb kann auf ihn verzichtet werden. Im Klima- und Innovationsgesetz ist der Finanzsektor ja bereits erwähnt. Es ist nichts anderes als eine redaktionelle Wiederholung, darum kann sie genauso gut bei den Zielwerten weggelassen werden. Darum muss auch der Finanzsektor hier nicht eigens erwähnt werden.
Zum Minderheitsantrag Giezendanner, welcher ebenfalls der Version des Ständerates entspricht, hat mein Kollege bereits ausgeführt, dass lineare Absenkpfade nicht sinnvoll sind, weil sich eben Technologie nicht linear verhält und vor allem die Zeiträume sehr kurz sind. 2030 ist sehr bald. Wenn Sie da noch Zwischenzielwerte ins Gesetz schreiben, macht das die Sache wirklich nicht einfacher.
Bei Artikel 11 Absatz 7 bitte ich Sie, der Minderheit Wasserfallen Christian zu folgen, deren Antrag der Fassung des Ständerates entspricht.
Bei Artikel 41b bitte ich Sie, meinem ebenfalls der Version des Ständerates entsprechenden Minderheitsantrag zu folgen. In Artikel 41b geht es um die Förderung der Installation von Ladestationen durch den Bund. Wir haben das Thema hier bereits ausführlich diskutiert, aber entgegen der ursprünglichen Version des Bundesrates, welcher Subventionen von 30 Millionen Franken vorsah, wären es im Moment noch 20 Millionen Franken. Sie würden aber in einen Markt eingreifen, der bereits auf Hochtouren läuft. Die Elektrifizierung ist in vollem Gange, und sie ist unter anderem ein Grund dafür, dass die Strompreise sehr, sehr hoch sind. Es macht schlichtweg auch ordnungspolitisch und ökonomisch keinen Sinn, Staatsgelder in einen völlig überhitzten Markt zu pumpen.
Die Kommission des Nationalrates hat noch eine Verschlimmbesserung vorgenommen, indem sie in ihrem Antrag die Förderung von Ladeinfrastrukturen für öffentliche Parkplätze gestrichen hat. Wenn die Installation von Ladestationen mit Staatsgeldern subventioniert würde, dann sollten die Ladestationen theoretisch auch der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, indem sie auf öffentlichen Parkplätzen und nicht nur in Mehrfamilienhäusern oder in Betrieben mit Arbeitsplätzen installiert werden. Aber warum haben Sie in der Kommission die öffentlichen Parkplätze gestrichen? Weil Sie die öffentlichen Parkplätze generell streichen und Autos langfristig aus dem öffentlichen Raum verbannen möchten. Davor möchte meine Minderheit warnen.
Ich bitte Sie, dem Antrag meiner Minderheit zu folgen, welcher der Fassung des Ständerates entspricht. Es macht auch ökonomisch Sinn, dieses Geld nicht zu sprechen und keine weitere Umverteilung vorzunehmen.