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Müller Damian · Ständerat · 2024-03-04

Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2024-03-04

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat am 29.[NB]November des letzten Jahres die Botschaft zur Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) verabschiedet. Diese Teilrevision des AVIG soll Rechtsklarheit sowie auch mehr Effizienz und Transparenz in Bezug auf das Entschädigungssystem für die[NB]Verwaltungskosten[NB]der[NB]Arbeitslosenkassen (ALK) schaffen.

Neu sollen die Verwaltungskosten nach einem Bonus-Malus-System entschädigt werden. Effiziente ALK erhalten einen Bonus, sehr ineffiziente ALK müssen dagegen einen Teil der Kosten selber tragen. Das bisherige System der Pauschalentschädigung wird vom neuen System entsprechend abgelöst. Zudem soll gesetzlich verankert werden, dass die Ausgleichsstelle der Arbeitslosenversicherung jährlich die Kennzahlen zu den Verwaltungskosten der ALK veröffentlichen muss. Ausserdem sollen junge Erwachsene beim Eintritt in den Arbeitsmarkt besser unterstützt werden. Dies soll erfolgen, indem ihnen im Rahmen der Arbeitslosenversicherung der Zugang zu Berufspraktika erleichtert wird. Schliesslich soll die Interoperabilität zwischen den Informationssystemen, die von der Ausgleichsstelle der ALV betrieben werden, verbessert und das Recht zur Bekanntgabe von Daten an die kantonalen Fachstellen für die Inkassohilfe verankert werden. Letzteres ermöglicht es im Rahmen von familienrechtlichen Unterhaltsansprüchen, im Einzelfall Informationen bekannt zu geben.

Mit der Teilrevision wurde zudem die Möglichkeit genutzt, notwendige Präzisierungen sowie auch sprachliche und formelle Anpassungen vorzunehmen. Mit der vorliegenden Teilrevision wird meine im März 2021 vom Parlament angenommene Motion 20.3665, "Transparenz bei den Arbeitslosenkassen", umgesetzt. Die Motion, die der Sprecher einreichte,[NB]umfasste vier Aufträge. Die ersten drei werden mit der Teilrevision umgesetzt. Der vierte Auftrag der Motion fordert die Aufhebung der bisherigen Möglichkeit der Arbeitslosenkassen, ihr Tätigkeitsgebiet zu beschränken, dies, weil die Gefahr bestehen könnte, dass kleinräumige Tätigkeitsgebiete zu Ineffizienz und weniger Wettbewerb führen. Der Bundesrat sieht allerdings das Risiko, dass die Umsetzung dieses Auftrags zu deutlichen Mehrkosten für die ALV oder zu einer Marktkonzentration bei den grösseren Kassen führen und sich somit negativ auf die Kosteneffizienz und den Wettbewerb auswirken könnte. Der Bundesrat empfiehlt deshalb, auf diese Gesetzesanpassung zu verzichten.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates nahm am 30.[NB]Januar 2024 mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung die Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes gemäss dem Entwurf des Bundesrates an. Der Bundesrat beantragt deshalb, die Motion Müller Damian 20.3665, "Transparenz bei den Arbeitslosenkassen", abzuschreiben. Die Kommission und auch ich als[NB]Urheber[NB]der[NB]Motion[NB]sind[NB]mit diesem Vorgehen einverstanden.

Ich bitte Sie, der Empfehlung der Kommission zu folgen und die Vorlage zur Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes anzunehmen.

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