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Rösti Albert · Bundesrat · 2024-03-04

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-03-04

Wortprotokoll

Das ist richtig. Das ist richtig, weil der Einzelantrag Wasserfallen Christian sagt, dass für Fahrzeuge, die elektrisch oder mit erneuerbarem Treibstoff betrieben werden, eine nach Technologie differenzierte LSVA-Reduktion gilt; sie ist differenziert. Diese würde ab 1.[NB]Januar 2025 gelten.

Wir - der Bundesrat - haben in der Verordnung eine vollständige Entlastung der Elektrolastwagen von der LSVA festgehalten. Damit Sie ganz sicher sind, kann ich Ihnen aus dem erläuternden Bericht, den der Bundesrat am 14.[NB]Februar 2024, also erst gerade, verabschiedet hat, zitieren: "Die Aufhebung der Befreiung" - der Befreiung von der LSVA, das steht vorne - "ist per 1.[NB]Januar 2031 vorgesehen, danach sollen auch elektrisch angetriebene Fahrzeuge abgabepflichtig sein." Sie sehen also im Bericht den letzten Beschluss des Bundesrates, dass er diese Befreiung über die Verordnung sicherstellen will. Das hat er das letzte Mal am 14.[NB]Februar bestimmt.