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Trede Aline · Nationalrat · 2024-03-04

Trede Aline · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2024-03-04

Wortprotokoll

Ich kann es sehr kurz machen. Gemäss meiner Minderheit soll es bei Artikel 22 Absatz 1bis neu heissen: "Können die Immissionsgrenzwerte nicht eingehalten werden, ordnet die dafür zuständige Behörde zum Zweck ihrer Einhaltung in erster Linie Massnahmen zur Emissionsbegrenzung bei der Quelle an und passt bestehende Sanierungsmassnahmen oder Erleichterungen an."

Der Unterschied ist: Meine Minderheit will, dass die Massnahmen an der Quelle und vor der [PAGE 220] Ausnahmebewilligung angeordnet werden, also nicht erst danach. Natürlich sollen weiterhin die Gemeinden selber anordnen können, welche Massnahmen sie durchführen wollen - aber eben vor der Ausnahmebewilligung. Wie wir gesagt haben: Das Wichtigste ist, den Lärm an der Quelle zu reduzieren und nicht erst später mit Adaptionen oder grösseren baulichen Massnahmen, die auch sehr kostspielig sind.