Cassis Ignazio · Bundesrat · 2024-03-05
Cassis Ignazio · Bundesrat · Tessin · 2024-03-05
Wortprotokoll
Signor consigliere nazionale Flach, am 26.[NB]Oktober 2022 hat der Bundesrat den Bericht zum Postulat 22.3385 der APK-S, "Klarheit und Orientierung in der Neutralitätspolitik", verabschiedet und dem Parlament übermittelt. Im Bericht kommt der Bundesrat zum Schluss, dass er an der bisherigen Neutralitätspraxis festhalten will. Diese setzt die Neutralität als Instrument ein und lässt der Schweiz einen genügend grossen Handlungsspielraum, wenn es um die Ausgestaltung ihrer Aussen- und Sicherheitspolitik geht. Die Neutralität dient somit als Instrument für die Aussen- und Sicherheitspolitik.
En plus, la neutralité ne signifie pas l'indifférence. La réaction de la Suisse envers la Russie depuis ces deux dernières années l'a clairement démontré.
L'instrument de la neutralité ne limite la marge de manoeuvre que dans le domaine militaire. Lorsqu'il en va de la défense de la Suisse, la neutralité ne s'oppose pas à une coopération dans le domaine de la politique de sécurité avec d'autres Etats, mais elle doit être attaquée pour être en état de défense.
Gemäss der Motion soll die Neutralität angepasst werden, damit die Schweiz künftig bei einer Verletzung des Gewaltverbots gemäss UNO-Charta zugunsten des Opfers agieren kann; dies auch, wenn der UNO-Sicherheitsrat blockiert ist, aber die UNO-Generalversammlung mit einer qualifizierten Mehrheit eine Verletzung des Gewaltverbots feststellt. Das entspricht dem Uniting-for-Peace-Verfahren. Was hätte eine solche Anpassung der Neutralität für Konsequenzen?
1.[NB]Die Schweiz würde die Neutralität in ihrer heutigen Form aufgeben. Anstatt eigenständig zu bestimmen, wann ein Neutralitätsfall vorliegt, würde sie sich dem Druck einer Zwei-Drittel-Mehrheit der UNO-Generalversammlung aussetzen. Eine eventuelle neue Regelung muss nicht nur im Lichte der aktuellen Konflikte, sondern auch im Lichte anderer Konstellationen betrachtet werden. Es sind Szenarien denkbar, in denen dies nicht im Interesse der Schweiz wäre.
2.[NB]Mit dem Uniting-for-Peace-Verfahren wird die Entscheidungskompetenz in Fragen der internationalen Sicherheit vom UNO-Sicherheitsrat auf die UNO-Generalversammlung delegiert, und zwar dann, wenn der Sicherheitsrat wegen eines Vetos blockiert ist. Damit würde sich die Schweiz an einem Verfahren ausrichten, welches sich international gar nicht durchgesetzt hat. Das Vorgehen ist umstritten und wird daher nicht konsequent befolgt.
3.[NB]Wenn der Sicherheitsrat nicht entscheidungsfähig ist, sind alle Staaten betroffen. Es ist nicht ein spezifisches Problem neutraler Staaten oder gar der Schweiz. Daher kann die Schweiz das Problem nicht unilateral lösen. Der Bundesrat ist sicher bereit, sich international für Lösungsansätze einzusetzen, damit die UNO auch bei einer Blockade des Sicherheitsrates handlungsfähig bleibt.
Sie wissen, wie intensiv das Thema auf dem internationalen Parkett diskutiert wird. Man spricht von Reformen des UNO-Sicherheitsrates. Aber diese Reformen bedingen selbstverständlich die Annahme durch oder die Willigkeit der "P5", also der fünf ständigen Mitglieder des UNO-Sicherheitsrates. Und das, das kann ich Ihnen sagen, ist nicht so einfach gegeben. Tragfähige Lösungen können aber im Verbund mit anderen Staaten gefunden werden. Daran arbeitet die Schweiz, daran arbeitet die Weltgemeinschaft.
Aus diesem Grund beantragt Ihnen der Bundesrat die Ablehnung der Motion.