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Flach Beat · Nationalrat · 2024-03-05

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2024-03-05

Wortprotokoll

Mit dieser Motion von unserem ehemaligen Kollegen Roland Fischer möchte ich Ihnen beantragen, dem Bundesrat den Auftrag zu geben, das Neutralitätsrecht der Schweiz, das auf völkerrechtlichen Verträgen von 1907 und den Jahren davor basiert, zu überdenken und ein Update vorzulegen, allenfalls zuhanden des Parlamentes eine Vorlage zu überweisen oder vielleicht sogar entsprechende, längst überfällige Kündigungen von ehemals gültigen völkerrechtlichen Verträgen zu erwägen.

Das Neutralitätsrecht der Schweiz basiert auf einem Konzept des 17.[NB]Jahrhunderts, auf dem Ius Belli, das jedem Staat das Recht einräumt, seine Interessen, wenn er das will, auch mit einem Angriffskrieg gegen einen Nachbarn durchzusetzen. Spätestens seit dem Zweiten Weltkrieg und der Begründung der UNO-Charta 1945, letztlich aber auch mit verschiedenen Zusatzprotokollen dazu, ist heute klar, dass das Ius Belli nicht mehr gilt. Es ist kein völkerrechtlicher Anspruch mehr, dass ein Staat seine Interessen mit Krieg, Gewalt, mit Toten und Blut, mit Bombardierung oder einfach mit Okkupierung durchsetzt. Das Völkerrecht besagt heute ganz klar, dass Friedensbemühungen dem Ius Belli vorzuziehen sind.

Unser Neutralitätsbegriff basiert deshalb auf einer völlig überholten Vorstellung, dass nämlich nur noch neutral sein könne, wer entweder beide Kriegsparteien oder keine Kriegspartei unterstütze. Das verhöhnt die Opfer eines Angriffskrieges und ist heute wahrscheinlich einfach nicht mehr gültig, auch weil die vier Grundelemente nicht mehr vorhanden sind, die seit dem 17.[NB]Jahrhundert in der Schweiz eigentlich dafür gesorgt haben, dass wir dieses Neutralitätsrecht, das wir heute haben, immer noch leben:

1.[NB]Es gibt bei uns keine Nachbarstaaten mehr, die sich gegenseitig bekriegen.

2.[NB]Die schweizerische Neutralität als Bestandteil des europäischen Gleichgewichtes der Mächte innerhalb Europas, zwischen unseren Nachbarn, ist hinfällig geworden.

3.[NB]Innenpolitische Gründe für die Neutralität, die konfessionellen, politischen oder auch sprachlichen Konflikte, die den Zusammenhalt im Lande gefährden würden, gibt es seit den 1920er-Jahren nicht mehr.

4.[NB]Die Schweiz hat im Gegensatz zur alten Eidgenossenschaft seit 1848 eine Regierung, die eine kohärente Aussen- und Neutralitätspolitik führen könnte, sofern sie das denn wollte.

Ein Update der Neutralität ist längst notwendig, und das steht auch nicht im Widerspruch zu den guten Diensten, die wir leisten können. Ich halte hier auch ganz ausdrücklich fest, dass wir die Bemühungen des Bundesrates, einen Friedensgipfel für die Ukraine einzufordern, die Mächtigsten der Welt hier in die Schweiz zu holen, um einen Frieden, einen gerechten Frieden herzustellen, unterstützen. Das beisst sich auch nicht mit einem Update des Neutralitätsgedankens aus dem[NB]17.[NB]oder 18.[NB]Jahrhundert, der eben noch das Ius Belli in den Vordergrund stellt. Es ist längst überfällig, dieses abzuschaffen.

Ich bitte Sie, an die völkerrechtlich jüngeren Verträge und nicht an die älteren zu denken und die Motion anzunehmen.