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Engler Stefan · Ständerat · 2024-03-05

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-03-05

Wortprotokoll

Ich habe mich in diesem Rat in den vergangenen zwölf Jahren immer wieder dafür eingesetzt, dass die Inklusion von Menschen mit einer Behinderung in den Arbeitsmarkt möglichst erleichtert wird. Für sie ist es nämlich äusserst wichtig, dass sie sich im Arbeitsmarkt und im Arbeitsumfeld zurechtfinden, weil Arbeit, wie bei uns Gesunden auch, Zugehörigkeit zur Gesellschaft verschafft. Deshalb habe ich wenig Verständnis für die Argumente des Bundesrates und jetzt auch für jene der Minderheit, diesem Anliegen, das aus Behindertenkreisen kommt, nicht zu entsprechen. Ich habe mich übrigens ausdrücklich vergewissert: Es sind nicht die Behindertenorganisationen, die das Anliegen vorgebracht haben, sondern es sind die Menschen mit einer Behinderung, die sich davon in ihrem Arbeitsalltag eine Erleichterung versprechen, die ihnen hilft, sich im Arbeitsmarkt besser zurechtzufinden.

In der Argumentation des Bundesrates wird gesagt, dass das Anliegen nicht in unsere heutige Gesetzgebung passt, weil in dieser die versicherte Person im Zentrum steht. Dabei liegt die Absicht der Motion ja gerade darin, die bestehende Gesetzgebung zu ändern und damit den Adressatenkreis um die Arbeitgeberseite zu erweitern. Es wird gesagt, das Selbstbestimmungsrecht von Menschen mit einer Behinderung könnte dadurch eingeschränkt werden, dass sich der Arbeitgeber fortan in das Verhältnis zwischen der Versicherung, der versicherten Person und der Arbeitsstelle einmische. Der Arbeitgeber wird ja kaum gegen die Interessen des Menschen mit einer Behinderung Hilfsmittel beantragen.

Wir bekommen auch immer wieder Zuschriften aus der Gesellschaft, die unsere Arbeit verfolgt. Aus Stans schreibt uns zum Beispiel ein junger Mensch mit Behinderung, dass er dieses Argument der Beschneidung der Selbstbestimmung gar nicht verstehen könne. Der Grundsatz der Selbstbestimmung sei für ihn ausserordentlich wichtig, aber er sehe nicht, inwiefern er hier verletzt würde. Zuerst einmal müsse er sich selbst auf eine Stelle bewerben und diese dann auch erhalten, damit eine Anpassung des Arbeitsplatzes überhaupt infrage komme. In aller Regel würde ja bereits beim Bewerbungs- und bei den Folgegesprächen zwischen ihm und der Arbeitgeberin vereinbart, welche zusätzlichen Hilfsmittel nötig würden.

Das Argument, die Selbstbestimmung könnte verletzt werden, verfängt nicht. Das gilt auch für die datenschutzrechtlichen Argumente, die ins Feld geführt werden. Natürlich wird die versicherte Person im Interesse der Inklusion alles offenlegen und auch bereit sein, ihre Daten der Arbeitgeberin - und der IV sowieso - zur Verfügung zu stellen. Ich glaube deshalb, man kann gar keine Fehler machen, wenn man im Interesse der Inklusion die Möglichkeiten erweitert und die Arbeitgeberin in die Pflicht nimmt, ihr aber auch die Möglichkeit gibt, selbstverantwortlich im Interesse ihrer Angestellten tätig zu werden.

Deshalb möchte ich Sie auch bitten, der Kommissionsmehrheit zu folgen. Selbst wenn das jetzt eine Anpassung der Gesetzgebung zur Folge hat, muss ich sagen: Wir haben schon viel grössere Anpassungen von Gesetzgebungen beschlossen, mit viel weniger Nutzen für die Gesellschaft und für die hier betroffenen Menschen.