Burkart Thierry · Ständerat · 2024-03-06
Burkart Thierry · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2024-03-06
Wortprotokoll
Um was geht es bei der Motion Schilliger? Die Motion will den Bundesrat beauftragen, die Bestimmungen des Strassenverkehrsgesetzes so anzupassen, dass die Hierarchie und die verschiedenen Funktionen des Schweizer Strassennetzes innerorts und ausserorts respektiert werden. Die neuen Bestimmungen sollen gemäss Motion nicht nur die Funktionen der verschiedenen Strassen erhalten, wie sie in den VSS-Normen festgelegt sind, sondern auch die entsprechenden Geschwindigkeitsbegrenzungen, insbesondere 50 Kilometer pro Stunde auf den innerörtlichen verkehrsorientierten Strassen und die Möglichkeit, die Geschwindigkeit auf Siedlungsstrassen auf 30 Kilometer pro Stunde zu reduzieren. Die Ziele der Motion sind:
1.[NB]die bessere Verankerung der Hierarchie des Strassennetzes in der Bundesgesetzgebung über den Strassenverkehr und damit die Gewährleistung eines effizienten und flüssigen Verkehrs auf dem ganzen Strassennetz und für alle Verkehrsteilnehmenden;
2.[NB]die Beibehaltung der allgemeinen Geschwindigkeitsabgrenzungen innerorts, d.[NB]h. grundsätzlich Tempo 50 auf verkehrsorientierten Strassen - Ausnahmen wegen Lärm und der Sicherheit bleiben möglich - und nach wie vor die niederschwellige Möglichkeit von Tempo 30 oder sogar Tempo 20 auf nicht verkehrsorientierten Strassen bzw. siedlungsorientierten Strassen.
Was ist die Haltung des Bundesrates? Der Bundesrat lehnt die Motion ab, er hat das am 16.[NB]Februar 2022 entschieden. Er erinnert in seiner Antwort allerdings daran, dass auf verkehrsorientierten Strassen innerorts auch künftig grundsätzlich Tempo 50 gilt. Er verwies damals zudem auf seine Praxisänderung, wonach die Einführung von Tempo 30 auf siedlungsorientierten Strassen vereinfacht wird, da neu auf ein Gutachten verzichtet werden kann.
Was ist die Haltung des Nationalrates? Der Nationalrat stimmte der Motion am 18.[NB]September 2023 mit 102 zu 79 Stimmen bei 3 Enthaltungen zu. Die vorberatende Kommission, die KVF-S, beantragt Annahme der Motion. Die Motion wurde an der Sitzung vom 16.[NB]Januar 2024 beraten, und das Resultat lautete 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung.
Was sind die Erwägungen der Kommission? Zuerst einmal stellt sich die Frage der Zuständigkeit des Bundes. Hier verweise ich auf Artikel 32 Absatz 2 des Strassenverkehrsgesetzes, wonach der Bundesrat die Geschwindigkeit der Motorfahrzeuge auf allen Strassen beschränken kann. Ich verweise auf Absatz 3 desselben Artikels: "Die vom Bundesrat festgesetzte Höchstgeschwindigkeit kann für bestimmte Strassenstrecken von der zuständigen Behörde nur aufgrund eines Gutachtens herab- oder heraufgesetzt werden. Der Bundesrat kann Ausnahmen vorsehen." Schliesslich ist die Bestimmung in Artikel 4a der Verkehrsregelnverordnung relevant. Dort sind die allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten festgehalten, zum Beispiel 50 Stundenkilometer in Ortschaften. Der Grundsatz wird dann auch noch in Absatz 2 verdeutlicht: "Die allgemeine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h [...] gilt im ganzen dichtbebauten Gebiet der Ortschaft [...]."
Das ist der Grundsatz, und aus diesem Grund ist die Kommission der Auffassung, dass es sich eben um Bundesrecht handelt, dass also der Bundesgesetzgeber die Möglichkeit hat bzw. ihm die Möglichkeit gegeben wurde, die Geschwindigkeiten auf dem Strassennetz zu regeln. Grundsätzlich ist das also Sache des Bundes, aber das Erlassen von Ausnahmen ist durch kommunale Behörden möglich und bleibt möglich. Das ist auch der Kommission wichtig. Zum Beispiel können Ausnahmen bei Schulen, Altersheimen oder bei gefährlicher Verkehrsführung innerorts festgehalten werden, also aus Gründen der Sicherheit oder wegen Lärm.
Ausnahmen sind auf verkehrsorientierten Strassen aber schwieriger. Das ist der Wille dieser Motion. Die Hürden sollen höher sein als auf siedlungsorientierten Strassen, wo bereits heute die Praxis sehr niederschwellig ist und, wie ich bereits ausgeführt habe, Ausnahmen mittlerweile sogar ohne Gutachten möglich sind.
Die Argumente der Kommission für die Zustimmung zu dieser Motion waren die folgenden: Die Netzhierarchie sieht für jeden Strassentyp eine spezifische Funktion vor, wie den Verkehr zu leiten, zu verbinden, zu sammeln und zu bedienen. Dies gilt auch für Strassen innerorts.
Zudem ist die Ausweitung von Tempo 30 umstritten. Fast zwanzig Volksinitiativen, Petitionen, Referenden und parlamentarische Vorstösse wurden in den letzten drei Jahren auf kantonaler und kommunaler Ebene eingereicht, um die schleichende Generalisierung von Tempo 30 zu bekämpfen. Das zeigt aus Sicht der Kommission, dass es auf Stufe Bund eine Klärung braucht in Bezug auf die Voraussetzungen und eben eine klare Hierarchieregelung zwischen den verkehrsorientierten Strassen innerorts und den siedlungsorientierten Strassen.
Ein weiteres Argument war, dass diese regionalen und lokalen Entwicklungen eben zeigen, dass der aktuelle rechtliche Rahmen nicht ausreicht, um die Hierarchie des Strassennetzes zu wahren. Eine Klärung auf Stufe Bund, welche die Interessen aller Verkehrsteilnehmer berücksichtigt, kann hier Hand bieten und die Debatten entschärfen.
Auch der öffentliche Verkehr steht einer generellen Einführung von Tempo 30 innerorts kritisch gegenüber. Es werden ein Attraktivitätsverlust gegenüber dem motorisierten Individualverkehr sowie erhebliche zusätzliche Kosten befürchtet. Das ist ebenso die Sicht der Blaulichtorganisationen, und dies eben nicht zuletzt aufgrund der jeweils vorgenommenen "Möblierung" der Strassenabschnitte, auf denen 30 Stundenkilometer signalisiert sind.
Ein weiteres Argument: Anstatt den Verkehr auf die dafür vorgesehenen Achsen zu lenken, hat die zunehmende Ausweitung von Tempo 30 innerorts zur Folge, dass sich der Verkehr in die Quartiere verlagert, was negative Konsequenzen für deren Verkehrssicherheit und Lärmbelastung hat.
Deshalb will man mit dieser Motion eine Hierarchie schaffen, die bereits in den VSS-Normen vorgesehen ist: die Hierarchie zwischen verkehrsorientierter und siedlungsorientierter Strasse. Gemäss mehreren repräsentativen Umfragen, die zwischen 2021 und 2023 durchgeführt wurden, ist die Schweizer Bevölkerung gegen die generelle Einführung von Tempo 30 innerorts, aber eine Mehrheit will ein [PAGE 130] differenziertes Geschwindigkeitsregime mit Tempos 50, 30, 20. Diese Ergebnisse kann man zumindest für den Entscheid in Bezug auf die vorliegende Motion zur Kenntnis nehmen.
Schliesslich stellt sich die Motion nicht gegen die Möglichkeit der kantonalen und kommunalen Behörden, die Geschwindigkeit innerorts aus Gründen der Verkehrssicherheit oder der Einhaltung der Lärmschutznormen zu senken. Die Autonomie bleibt somit gewährleistet, in diesem Sinne auch die grundsätzliche Regelung, dass der Bund die Grundsätze festlegt, aber die Kommunen dann die entsprechenden Ausnahmen beschliessen können, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Was ist oder war die Auffassung der Minderheit? Ich gehe davon aus, dass sie dann noch dargelegt wird. Aber in aller Kürze: In den Augen der Kommissionsminderheit muss eine Verbesserung des Verkehrsflusses breiter als nur über die Vorgaben der Geschwindigkeitsbegrenzungen angegangen werden. Zudem betont die Minderheit, dass sich mit der Verankerung von Geschwindigkeiten im Gesetz an der heutigen Praxis in den Kantonen und Gemeinden nichts ändern würde.
Schliesslich wiederhole ich den Antrag der Mehrheit der Kommission: Er lautet auf Annahme der Motion, dies mit einem Stimmenverhältnis von 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung.