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Fässler Daniel · Ständerat · 2024-03-06

Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-03-06

Wortprotokoll

Als Nichtkommissionsmitglied habe ich mich beim Lesen des Titels der Motion, "Hierarchie des Strassennetzes innerorts und ausserorts sichern", gefragt, ob das heute nicht der Fall ist bzw. ob heute die Hierarchie nicht gesichert ist und ob wir heute eine unklare Rechtslage haben. Ich bin Nichtkommissionsmitglied, in diesem Sinne nicht Experte, aber ich habe immerhin gelesen, dass die Strassen grundsätzlich in den Bereich der kantonalen Hoheit fallen, natürlich im Rahmen des Bundesrechts. In diesem Sinne kann der Bund in die Hoheit der Kantone eingreifen.

In Artikel 32 des Strassenverkehrsgesetzes haben wir den Grundsatz festgeschrieben, dass der Bundesrat die Geschwindigkeit der Motorfahrzeuge auf allen Strassen beschränkt. Das heisst, innerorts ist das in der Regel Tempo 50. Von dieser vom Bundesrat vorgegebenen Höchstgeschwindigkeit kann abgewichen werden, nach unten und nach oben, unter zwei Voraussetzungen: Erstens muss die zuständige Behörde das wollen und muss das anordnen, und zweitens braucht es ein Gutachten dafür. Vor diesem Hintergrund habe ich mich gefragt: Was ist das Ziel und was ist der Mehrwert dieser Motion Schilliger aus dem Nationalrat?

Die neuen Bestimmungen, die gemäss Wortlaut der Motion Schilliger anzustreben sind, sollen erstens das Funktionieren der verschiedenen Strassen und zweitens auch die entsprechenden Geschwindigkeitsbegrenzungen, insbesondere 50 Kilometer pro Stunde auf den innerörtlichen verkehrsorientierten Strassen, erhalten. Das heisst, die Motion Schilliger möchte gemäss dem Wortlaut des Textes 50 Kilometer pro Stunde im Strassenverkehrsgesetz festschreiben. Nur auf Siedlungsstrassen soll die Möglichkeit bestehen, die Geschwindigkeit auf 30 Kilometer pro Stunde zu reduzieren. Damit würde vom geltenden Recht deutlich abgewichen. Ich komme später noch auf die Begründung der Motion und auf die entsprechenden Ausführungen des Berichterstatters zu sprechen, aber gemäss dem Text der Motion wäre auf den verkehrsorientierten Strassen innerorts das Tempo 50 Kilometer pro Stunde einzuhalten.

Nun sagt der Berichterstatter zu Recht, dass in der Begründung der Motion gesagt wird, dass es auch Ausnahmen geben kann. Dort ist zu lesen, innerorts bei verkehrsorientierten Strassen sei die Geschwindigkeit bis auf einige Ausnahmen einheitlich auf 50 Kilometer pro Stunde zu begrenzen. Nun, wenn es Ausnahmen geben soll, wird wiederum die Frage sein, wer die Ausnahmen auf welcher Grundlage bestimmt.

Ich kann Ihnen sagen, was richtig ist: Die zuständige Behörde hat das zu beurteilen. Das ist der Kanton. Wenn der Kanton die Hoheit an die Gemeinde delegiert hat, ist es die Gemeinde. Wie ist diese Ausnahme zu begründen? Es wird ein Gutachten brauchen. Was hat dieses Gutachten zu belegen? Es hat das zu belegen, was heute bereits in der Signalisationsverordnung steht, wonach entweder eine besondere Gefahr besteht, die durch eine Geschwindigkeitsreduktion beseitigt werden kann, oder dass eine übermässige Umweltbelastung besteht, die dadurch reduziert werden kann.

In diesem Sinne: Entweder weichen wir künftig gemäss Motion von der heutigen Rechtslage ab, welche den Kantonen und dort, wo die Kantone das an die Gemeinden delegiert haben, den Gemeinden die Möglichkeit gibt, gestützt auf ein Gutachten mit Begründung von dieser Höchstgeschwindigkeit abzuweichen, oder es gibt - gemäss Begründung zur Motion - Ausnahmen. Dann sind wir etwa wieder dort, wo wir heute stehen. Das ist nicht der Wille des Motionärs.

Vor diesem Hintergrund bin ich für mich persönlich zur Auffassung gekommen, dass diese Motion keinen Mehrwert bringt und dass sie in die Kompetenz der Kantone eingreift und dort, wo die Kantone das an die Gemeinden delegieren wollen, auch die Kompetenzen der Gemeinden betroffen sind.

Ich empfehle Ihnen aus diesen Überlegungen heraus, hier der Minderheit zu folgen und diese Motion abzulehnen.