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Müller Leo · Nationalrat · 2024-03-06

Müller Leo · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-03-06

Wortprotokoll

Gerne nehme ich zu den Minderheiten in diesem Block Stellung. Zur ersten Minderheit bei Ziffer 22, das heisst beim Mehrwertsteuergesetz: Hier unterstützen wir bei Artikel 53 Absatz 1 Buchstabe a die Minderheit Ritter. Die Begründung dazu haben Sie gehört.

Die zweite Minderheit, die Minderheit Bendahan zu Artikel 31 Absatz 2 des Edelmetallkontrollgesetzes, lehnt die Mitte-Fraktion ab. Der Bundesrat und auch die Mehrheit der Kommission wollen, dass sich die Sorgfaltspflichten nach internationalen Standards richten. Es soll ein dynamischer Verweis sein. Es soll im Gesetz nicht explizit ein Standard definiert und erwähnt sein. Dies würde der dynamischen Entwicklung in diesem Bereich nicht gerecht werden. Deshalb ist die Lösung, die die Mehrheit vorschlägt, die bessere.

Ebenfalls abzulehnen ist die Minderheit Glättli zu Artikel 34a des Edelmetallkontrollgesetzes. Die Umsetzung gemäss der Minderheit Glättli wäre in der Praxis nicht oder nur sehr aufwendig möglich. Die Angabe des oder der Herkunftsländer müsste bei der Warenanmeldung immer zusätzlich zur Angabe des zolltechnischen Ursprungslandes des Edelmetalls abgegeben werden. Dies führt auch aus Sicht unserer Fraktion zu weit, weshalb wir der Mehrheit folgen.

Des Weiteren ist die Minderheit Ryser zu Artikel 36 Absatz 2 Buchstabe i des Edelmetallkontrollgesetzes abzulehnen. Die zusätzliche Erwähnung der Aufsichtsaufgabe für das Zentralamt ist im Gesetz nicht nötig.

Dann zur Minderheit Bendahan zu Artikel 36a des Edelmetallkontrollgesetzes: Auch dieser Minderheitsantrag ist abzulehnen, weil die vorgeschlagenen neuen Bestimmungen zu einem massiv höheren administrativen Aufwand für die Privatwirtschaft und die Verwaltung führen würden. Die Kontrollen sollen weiterhin risikobasiert erfolgen. Möchte man solche weitreichenden Anliegen ins Gesetz aufnehmen, müsste dies breiter abgestützt und vorgängig vernehmlasst werden. Zudem würde es sehr weit führen, wenn das Zentralamt jährlich die Öffentlichkeit über all seine Tätigkeiten informieren müsste und würde.

Noch zum letzten Minderheitsantrag: Den Antrag der Minderheit Bertschy zu den Artikeln 11a bis 11f des Zollabgabengesetzes lehnt die Mitte-Fraktion ab. Die Regelung, die die Mehrheit der Kommission beantragt und unterstützt, soll sicherstellen, dass die heutige Praxis fortgeführt werden kann. Dazu ist eine gesetzliche Grundlage erforderlich, und auch die Austauschbarkeit zwischen pflanzlichen und tierischen Produkten soll hier flexibilisiert werden. Ich bitte Sie deshalb, hier der Mehrheit zu folgen.

Dann haben wir bei diesem Block noch zwei Einzelanträge, den Einzelantrag Munz und den Einzelantrag Bertschy. Sie betreffen beide den gleichen Artikel, nämlich Artikel 9 Absatz 2bis. Sie beantragen, diesen Absatz zu streichen. Hier geht es um den Import von Brotgetreide, das zu Stärke verarbeitet wird. Hier bitten wir Sie, der Mehrheit zu folgen. Zwar hat unser Rat der Motion Knecht 23.3833, "Stärkeproduktion in der Schweiz erhalten", die vom Ständerat einstimmig angenommen wurde, damals nicht zugestimmt. Die Kommission hat dieses Geschäft aber vorher beraten und ist der Meinung, dass wir das so belassen sollen, wie es die Mehrheit beantragt. Es geht hier auch um die Frage der Selbstversorgung bei der Stärkeproduktion, es geht um die Auslastung der Betriebe, und es geht darum, dass wir die Stärkeproduktion in der Schweiz aufrechterhalten können.

Dann noch zu einem letzten Punkt, hier erlaube ich mir eine persönliche Bemerkung anzubringen: Wir haben Ziffer 29, also die Änderungen im Alkoholgesetz, gestrichen. Hier haben wir jetzt eine unsaubere Legiferierung, weil wir im BAZG-VG Regelungen getroffen haben, die auf das Alkoholgesetz verweisen, und neue Begriffe einführen. Jetzt haben wir aber die Änderung im Alkoholgesetz gestrichen. Grundsätzlich bin ich damit einverstanden, aber einzelne Verweise müssen besser gemacht werden. Ich habe versucht, mit der Branche noch eine Lösung zu finden. Es war nicht möglich. Das ist eine Aufgabe, die nun der Ständerat übernehmen muss. Ich bedauere es sehr, dass wir hier nicht besser legiferieren konnten.

In diesem Sinne bitte ich Sie, unseren Anträgen zuzustimmen.