Grüter Franz · Nationalrat · 2024-03-06
Grüter Franz · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-03-06
Wortprotokoll
Ja, dieses Postulat hat einen Titel, es hat einen Auftrag, und es hat eine Begründung. Genau hier liegt das Problem: Titel, Auftrag und Begründung stimmen in ihren Zielen gar nicht überein. Im Titel des Postulates steht, dass allfällige Finanzierungstätigkeiten von terroristischen Gruppierungen und nichtstaatlichen Akteuren über die Schweiz überprüft werden sollen. Im konkreten Auftrag an den Bundesrat steht dann allerdings, dass insbesondere das Geldwäschereigesetz sowie das Sanktionsregime gegenüber dem iranischen Regime untersucht werden sollen. In der darauffolgenden Begründung des Postulates ist dann aber nur noch die Hamas namentlich aufgeführt.
Wer die Begründung liest, könnte also meinen, dass die Geldflüsse der Hamas-Terroristen untersucht werden sollen, was auch absolut richtig wäre. Nur hat die Begründung wenig mit dem eigentlichen Auftrag an den Bundesrat zu tun, denn in Wahrheit zielt das Postulat nicht auf terroristische Gruppierungen ab, sondern auf Staaten wie den Iran, die in irgendeiner Weise Völkerrecht verletzen.
Unsere Minderheit lehnt das Postulat deshalb ab, gerade weil wir ein gezieltes Vorgehen gegen terroristische Gruppierungen wollen. Aber dieses Postulat bringt alles durcheinander: terroristische Gruppierungen, Sanktionsregimes, Geldwäschereigesetz, Völkerrechtsverletzungen von Staaten und nichtstaatlichen Akteuren, was immer und wer immer das sein mag. Das Postulat greift Themen auf, die nicht miteinander verknüpft werden sollten.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates, weil durch das Geldwäschereigesetz schon jetzt die Pflicht besteht, Finanzflüsse oder Vermögenswerte von kriminellen oder terroristischen Organisationen zu melden. Was die Sanktionsmassnahmen gegenüber dem Iran angeht, müssen Gelder sanktionierter Personen, Unternehmen und Organisationen gesperrt und dem SECO unverzüglich [PAGE 335] gemeldet werden. Das ist alles bereits in Kraft, funktioniert, wird auch beispielsweise von den entsprechenden Banken sehr konsequent angewendet. Wir haben also die Instrumente.
Tatsächlich gibt es aber in der schweizerischen Rechtsprechung ein ungelöstes Problem: Bisher konnte oder wollte die Schweiz nicht eigenständig Organisationen als Terrororganisationen einstufen. Die Schweiz richtet sich an der UNO aus. Daher sind aktuell nur Al-Kaida und der Islamische Staat als Terrororganisationen eingestuft. Iranische Terrorverbündete wie die Hisbollah, die Huthi im Jemen oder der Islamische Dschihad in Palästina gelten in der Schweiz offiziell nicht als Terrororganisationen.
Nach dem barbarischen Hamas-Massaker in Israel ist nun Bewegung in diese Sache gekommen, und der Bundesrat hat ein Hamas-Verbot beschlossen. Das muss der Weg sein, den wir als Minderheit fordern und unterstützen. Ich erinnere daran, dass in diesem Rat schon 2017 ein Verbot der Hamas gefordert wurde und dass die Einstufung der Hamas als radikal-islamische Terrororganisation bereits 2021 hätte erfolgen sollen. Leider sind diese Versuche alle erfolglos geblieben, die Umsetzung begann erst nach diesem furchtbaren Terrorakt.
Nach dem Hamas-Massaker stellte Nationalrat Lars Guggisberg in der Finanzkommission den Antrag, dass die Beiträge der Schweiz an Organisationen und Institutionen im Nahen Osten zu überprüfen seien und dass sichergestellt werde, dass diese nicht zur Finanzierung des Terrorismus missbraucht werden können. Auch dafür gab es keine Mehrheit.
Ich komme zum Schluss. Das vorliegende Postulat ist der falsche Weg. Es vermischt Ziele und Mittel. Diese Vermischung schafft mehr Probleme als Lösungen.
Darum bitte ich Sie, dieses Postulat abzulehnen.