Wyss Sarah · Nationalrat · 2024-03-07
Wyss Sarah · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-03-07
Wortprotokoll
Sie wissen es, und wir werden danach später sicherlich nochmals darüber sprechen: Die Digitalisierung des Gesundheitswesens in der Schweiz steckt noch immer in den Kinderschuhen. Zu wenig Leistungserbringende, zu wenig Patientinnen und Patienten sind aktuell angeschlossen, und wir brauchen eine Totalrevision. Aber bis diese Totalrevision kommt, brauchen wir auch Zwischenmassnahmen.
Wir haben jetzt noch zwei Differenzen. Ich möchte Ihnen beliebt machen, bei der ersten Differenz dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen, das ist in Artikel 23a Absatz 3. Hier geht es darum - anders, als Herr de Courten gesagt hat -, dass wir finden, es sei richtig, dass wir den Kantonen,[NB]die[NB]ja[NB]mitbezahlen, die Freiheit lassen, zu entscheiden, wen sie unterstützen.
Hier geht es vor allem um die Romandie. Die Romandie hat hier ihre Aufgaben gemacht, die Kantone haben ins EPD investiert, sie haben in die Digitalisierung investiert. Es kann nicht sein, dass wir sie jetzt vonseiten des Bundes dafür bestrafen, dass sie das gemacht haben.
Zu Artikel 59abis: Ich bitte Sie, noch einmal an der Verpflichtung festzuhalten. Wir machen nochmals einen Schritt auf den Ständerat zu. Die Bussen sollen differenziert werden. Das heisst, kleinere Organisationen mit weniger Leistungserbringenden sollen tiefere Bussen zahlen müssen. Das ist eigentlich einfach nochmals ein Schritt auf den Ständerat zu, der ja nicht an der Verpflichtung der ambulanten Leistungserbringenden festhalten möchte.
Auch bei der Übergangsbestimmung bleiben wir bei unserem Kompromiss. Das heisst, dass wir einerseits die Übergangsfrist auf drei Jahre verlängern und andererseits ambulante Leistungserbringende ab 60 Jahren davon ausnehmen. Weil im Ständerat gesagt wurde, es sei eine Altersdiskriminierung, dass man bei 60-Jährigen das Obligatorium nicht macht, möchte ich hier einfach auch nochmals zu Protokoll geben, dass natürlich genau das Gegenteil der Fall ist. Es ist nicht eine Altersdiskriminierung. Die Überlegung war vielmehr die: Da der Ständerat unsere Bestimmung nicht übernehmen wollte, haben wir beschlossen, dass Personen, die 60 sind und vielleicht in fünf Jahren pensioniert werden, nicht mehr in ein neues Praxisinformationssystem, das mit dem EPD kompatibel ist, investieren müssen.
Ich bitte Sie also im Namen der SP-Fraktion, bei Artikel 59abis nicht dem Ständerat zu folgen und bei Artikel 23a Absatz 3 dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen.