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Gutjahr Diana · Nationalrat · 2024-03-07

Gutjahr Diana · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-03-07

Wortprotokoll

Unser Antrag auf Nichteintreten hat nichts damit zu tun, dass wir gegen die Digitalisierung wären, sondern im Gegenteil damit, dass nicht einfach überall, wo Digitalisierung draufsteht, auch wirklich Effizienz und Kosteneinsparungen resultieren.

Als Arbeitgeberin kenne ich den schlanken Prozess der EO-Anmeldungen und beurteile die uns vorliegende Option als für den Arbeitgeber umständlicher und zeitlich aufwendiger. Aber auch für die Ausgleichskassen wird durch eine doppelte Kontrolle die Administration ausgebaut. Auch die Konferenz der kantonalen Ausgleichskassen beschreibt es so, dass die Aussage, dass der Anmeldeprozess für die[NB]EO[NB]komplex[NB]und[NB]fehleranfällig[NB]sei, relativiert werden müsse und nicht zutreffend sei. Warum kehren wir also hier alles um?

Zudem finde ich es auch bedenklich, dass einmal mehr der Arbeitgeber, der durch das Gesetz ja ohnehin schon lohnfortzahlungspflichtig ist, sozusagen ans Ende dieser Kette gesetzt wird. Schneller wird es dadurch bestimmt nicht.

Schauen Sie sich mal Seite 6 der Botschaft an: Da wird bildlich aufgezeigt, wie der neue Ablauf sein wird. Denken Sie hier wirklich, dass es dabei um einen Effizienzgewinn gehen wird? Natürlich verstehe ich, dass die von uns geführte Debatte einzig dazu dient, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, um den Digitalisierungsprozess aufzugleisen. Trotzdem ist es angezeigt, den zu erwartenden Prozess kritisch zu hinterfragen und auch die möglichen Konsequenzen daraus abzuleiten.

Wir haben schon viele IT-Projekte miterlebt, die nie zum Fliegen gekommen sind, aber Unmengen von Finanzen verschlungen und gleichzeitig die Bevölkerung, aber auch uns hier im Saal sehr verärgert haben. Es war mir deshalb wichtig, während der Beratung zu diesem offensichtlich unbestrittenen Geschäft der Verwaltung einen Auftrag zu erteilen, der die konkrete administrative Entlastung der Ausgleichskassen und Unternehmungen aufzeigen sollte, aber auch die Mehrbelastungen, die für die Kassen und Firmen erfolgen können. Auch die Investitionskosten und das Kosteneinsparpotenzial, insbesondere bei den personellen Ressourcen, sollten damit aufgezeigt werden. Die Verwaltung konnte der SVP-Delegation allerdings nicht klar aufzeigen, wo ein mögliches Kosteneinsparpotenzial liegt, insbesondere[NB]nicht[NB]bei[NB]den[NB]personellen[NB]Ressourcen.[NB]Auch die Mehrbelastungen und Aufwendungen konnten nicht aufgezeigt werden.

Es muss uns hellhörig machen, wenn in der Vernehmlassung die Konferenz der kantonalen Ausgleichskassen, die tagtäglich mit dem Thema konfrontiert ist, darauf hinweist, dass die Wirtschaftlichkeitsberechnung des Projekts mit Unsicherheiten behaftet ist und der Erfolg stark von den Details der konkreten Umsetzung abhängt. Für die Durchführungsstellen sind im besten Falle Einsparungen von rund 3,7 Millionen Franken möglich, im schlechtesten Falle sind aber Mehrkosten von bis zu 3,1 Millionen Franken zu erwarten. Die Verwaltung scheint über diesen Grundsatz hinwegzusehen. Ich verstehe unter Digitalisierung einen schlanken Prozess, der weniger administrative, aber auch[NB]weniger[NB]personelle[NB]Ressourcen[NB]bindet - und nicht umgekehrt.

Der hier eingeleitete Prozess wird uns ganz bestimmt nicht zufriedenstellen. Deshalb werden wir nicht auf das Geschäft eintreten bzw. es ablehnen.