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Dittli Josef · Ständerat · 2024-03-07

Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2024-03-07

Wortprotokoll

Ich berichte Ihnen über die wichtigsten Geschäfte Ihrer GPK aus dem Bereich EDA/VBS. Ich selber bin erst seit dieser Legislatur mit dabei. Folglich berichte ich über etwas, was im Bericht festgehalten ist, und mache eine Zusammenfassung davon. Es sind drei wesentliche Geschäfte, über die ich Ihnen berichten möchte.

Zuerst zum Controlling von Offset-Geschäften: Im Jahr 2022 verabschiedete die GPK-S auf der Basis intensiver Vorarbeiten der Subkommission EDA/VBS ihren Bericht betreffend das Controlling von Offset-Geschäften und legte dem Bundesrat elf Empfehlungen vor. Zum Bericht nahm der Bundesrat im Mai 2022 Stellung. Dabei hielt er fest, dass er die Mehrheit der Empfehlungen umsetzen will bzw. einige davon bereits umgesetzt habe. Aus Sicht Ihrer GPK verblieben nach der Stellungnahme des Bundesrates nur wenige offene Fragen auf technischer Ebene. Die GPK-S erkundigte sich im Jahr 2023 deshalb beim VBS, wie die strategischen und operativen Ziele von Offset-Geschäften miteinander zusammenhängen, wie Armasuisse die Informationen zu den Offset-Geschäften künftig sicher und zielgruppenorientiert verfügbar machen will und wie das neu aufgebaute Center of Excellence (CoE) für die sicherheitsrelevante Technologie- und Industriebasis (Stib) organisiert ist.

Mit den Antworten des VBS war die Kommission zufrieden. Sie begrüsste es auch, dass der Bundesrat die Grundzüge von Offset-Geschäften im Militärgesetz verankern will. Sie behandelte zudem die Wirkungsanalyse zum Instrument "Offset" und den Jahresbericht 2022 zur Umsetzung der Rüstungsstrategie und zeigte sich zufrieden damit. Ihre GPK wird in etwa zwei Jahren eine Nachkontrolle zur Umsetzung der elf Empfehlungen durchführen und sich zudem im Rahmen ihrer Oberaufsichtstätigkeit über die Offset-Geschäfte zu Air 2030 informieren lassen.

Zweites Thema, Nachkontrolle Erwerbsersatzordnung: Hier geht es um die Unregelmässigkeiten bei der Abrechnung von freiwilligen Militärdienstleistungen. Die Subkommission EDA/VBS nahm im März 2023 davon Kenntnis, dass das Bundesgesetz über die militärischen Informationssysteme (MIG) angepasst werden und am 1.[NB]April 2023 in Kraft treten solle. Damit wird eine Pendenz nun endlich erledigt. Im Februar 2018 hatte die GPK-S die Nachkontrolle zur Inspektion "Erwerbsersatzordnung: Unregelmässigkeiten bei der Abrechnung von freiwilligen Militärdienstleistungen" eröffnet. Sie erkundigte sich unter anderem über die Verbesserung des Aufsichtssystems und der Datenqualität. Insbesondere wollte sie vom VBS und vom EDI wissen, ob die Schaffung der elektronischen Schnittstelle zwischen dem Personalinformationssystem der Armee (Pisa) und der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) respektive der Logistikbasis der Armee (LBA) eingeführt worden sei. Sie erfuhr daraufhin, dass dieser automatisierte Datenaustausch erst mit der Einführung der Neulösung MIL Office per Anfang 2019 möglich sei. Die GPK-S schloss die Nachkontrolle anschliessend mit Brief vom 13.[NB]Dezember 2018 ab, hielt jedoch fest, dass sie sich später über die Einführung der elektronischen Schnittstelle informieren lassen werde.

Im Juni 2020 teilte das VBS mit, dass die Einführung der elektronischen Schnittstelle eine Anpassung der rechtlichen Grundlagen nötig mache. Das ist mit der Anpassung des Bundesgesetzes über die militärischen Informationssysteme im Frühjahr und Herbst 2023 erfolgt. Die Schnittstelle kann nun realisiert werden. Die Subkommission nahm von diesem Fortschritt Kenntnis und beschloss, sich in den Jahren 2026/27, wenn die letzte elektronische Schnittstelle realisiert sein soll, über deren Auswirkungen informieren zu lassen.

Nun noch zum dritten Geschäft, hier geht es um das Bundesamt für Landestopografie, und zwar um den Auftrag des Bundesamtes in Abgrenzung zu den Dienstleistungen Privater. Ihre GPK hat sich nach intensiver Arbeit in der Subkommission EDA/VBS im Berichtsjahr mit der Frage der Konkurrenzierung privater Anbieter durch die gewerblichen Leistungen des Bundesamtes für Landestopografie (Swisstopo) auseinandergesetzt. Die Abklärungen Ihrer GPK zu diesem Thema hatten im Nachgang zum Dienststellenbesuch der Subkommission EDA/VBS im von Swisstopo betriebenen Felslabor Mont Terri in St-Ursanne im Juni 2022 begonnen. Ihre GPK beschloss in der Folge, Fragen zum Auftrag des Bundesamtes und zur möglichen Konkurrenzierung Privater genauer abzuklären.

Laut Gesetz darf Swisstopo gewerbliche Leistungen erbringen, wenn sie in engem Zusammenhang mit dem gesetzlichen Auftrag von Swisstopo stehen und kostendeckend erbracht werden. Eine Anhörung von Vertretern des Bundesamtes im Juni 2023 zeigte, dass die gewerblichen Leistungen von Swisstopo einen tiefen einstelligen Prozentsatz der Einnahmen des Bundesamtes ausmachen. Die Vertreter erläuterten die rechtlichen Vorgaben und wiesen darauf hin, dass Swisstopo im Hinblick auf gewerbliche Leistungen einen Subsidiaritätsansatz gegenüber den Angeboten privater Anbieter verfolgt.

Die Kommission nahm zur Kenntnis, dass Swisstopo den Preis für gewerbliche Leistungen nach Marktbedingungen festsetzen muss und dass die gewerblichen Leistungen nicht mit Erträgen aus den amtlichen Leistungen des Bundesamtes quersubventioniert werden dürfen. Ihre GPK kam nach der Anhörung zum Schluss, dass die gewerblichen Leistungen von Swisstopo rechtmässig erfolgen. Somit besteht aus Sicht der parlamentarischen Oberaufsicht zurzeit kein Handlungsbedarf, weshalb die Kommission die Arbeiten zu diesem Thema abschloss.